Hilfe! - Unterhalt für Kuckuckskind???

10. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
sweethy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe! - Unterhalt für Kuckuckskind???

Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Ich bin auf der Suche nach Urteilen, Erfahrungsberichten usw. ob und wie man zu Unrecht gezahlten Unterhalt vom leiblichen Vater des Kindes zurückfordern kann.
zur info:
ca. 1 Jahr nach der Geburt des Kindes eines Freundes hat sich nach privaten V-Test herausgestellt, das er nicht der leibliche Vater ist. Anfrechtung der Vaterschaft läuft, d.h. Klage wurde bei Gericht eingereicht. Welche Chancen bestehen, den zu unrecht gezahlten Unterhalt vom leiblichen Vater zurück zubekommen? Zumal die Rechtspflegerin vom Gericht gesagt hat, solange er(mein Freund) der Vater vorm Gesetz ist, ist er auch verpflichtet zu zahlen - und so ein Urteil auf Aberkennung kann dauern, d.h. weiterzahlen!!!???
Danke für Antworten
lg sweethy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Water-Lu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wollte gerade eine ähnliche Frage ans Forum stellen. Auch hier schreibt die Partnerin eines beschissenen Scheinvaters. Er ist allerdings vor Gericht bereits als Nichtvater festgestellt worden. Der leibliche Vater hat auch bereits schon bei Freunden geplaudert, dass er einen Sohn hat, sagt aber vor Gericht, er ist nicht der Vater und wir kommen nicht an seine Kohle ran. Man kann ihn scheinbar nicht dazu zwingen, einen Vaterschaftstest zu machen. Das kann wiederum nur die Mutter. Der betrogene Scheinvater ist in diesem Falle "nur" ein aussenstehender Dritter. Reichlich ungerecht! Vielleicht erfährst Du mehr. Würde mich dann auch interessieren.

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#2
 Von 
berkay323
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

wer hat das gerichtsurteil von dem fall aus hannover,wo eine polin mit einem baby mehrere männer erpresst hat?
vielen dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pitiplatsch88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
über ein abschließendes Urteil ist mir noch nichts bekannt.
Was die Rückzahlung bzw. Forderung an den vermeintlichen Vater angeht so reicht eine Vermutung das der andere der Vater ist nicht aus.
Er kann nur vom Gericht dazu aufgefordert werden einen Test zu machen vorausgesetzt die Mutter beantragt dies.
Die Vaterschaft des anderen muss also einwandfrei nachgewiesen sein.
Wenn die Mutter den leiblichen Vater verschweigt hat man schlechte Chancen. Im Übrigen werden private Vaterschaftstests in der Regel vom Gericht nicht anerkannt.Der Unterhalt wird wahrscheinlich so lange weiter gezahlt werden müssen bis das Gericht ein Urteil gefällt hat. (Auf jeden fall einen Anwalt aufsuchen)
Zum Thema Rückforderung.:
"Scheinvater bekommt Unterhalt zurück" Ein Mann zahlte acht Jahre lang (11.000Euro) für ein "Kuckuckskind" Das Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein entschied in einem Grundsatzurteil dass der Gehörnte das Geld vom tatsächlichen Erzeuger zurückfordern kann (Az.13 UF 157/05 ).


Im Augenblick ist es für Väter sehr schwer vor Gericht einen Test durchzusetzen, der Bundesgerichtshof hat aber in diesem Jahr den Gesetzgeber dazu aufgefordert bis Ende März 2008 eine Änderung vorzunehmen.
Die Änderung ist soweit schon Kommuniziert das heißt die Väter haben ab März nächsten jahres die Möglichkeit einen Test zu erwirken, auch ohne das sie ihn bis ins Detail begründen müssen ein einfacher Verdacht reicht aus.

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