Hilfe-Zustimmung für die Scheidung zurückgezogen

1. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kati-Ann
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 38x hilfreich)
Hilfe-Zustimmung für die Scheidung zurückgezogen

Hallo,

es ist bei uns ein sehr großes Problem aufgetreten. Die Ex meines Freundes hat vor mehr als einem Jahr die Scheidung eingereicht. Sie waren schon länger nicht zusammen, wohnten aber in der gleichen Wohnung-wg. den Kinder.
Jetzt will sie der Scheidung nicht zustimmen weil sie meint, dass er vielleicht mich heiraten könnte-und das passt ihr nicht. Wie sie mit dem Anwalt verblieben ist wissen wir nicht. Es ist aber davon auszugehen, dass keine Einwilligung ihrerseits kommt.
Welche Möglichkeiten hat mein Freund jetzt, doch noch die Scheidung zu bekommen? Muss er wirklich drei Jahre warten, bis er von sich aus die Scheidung einreichen und ohne ihre Einwilligung geschieden werden kann? Oder gibt es andere Möglichkeiten? Bitte um Rat.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kati-Ann
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 38x hilfreich)

Will denn wirklich niemand eine wenigstens kurze Antwort auf meine Frage schreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
beck79
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo und guten morgen,

es ist nicht so, daß keiner antworten will, aber dein Fall ist recht kompliziert.
Ich persönlich kenne nur den Fall, daß wenn man nachweisen kann, daß man ein Jahr von Tisch und Bett getrennt ist, sprich, er z.B. im Wohnzimmer schläft und sie im Schlafzimmer und auch keine sexuellen Kontakte mehr statt gefunden hat (sorry aber so hat mir das mein Anwalt erklärt), die Ehe als gescheitert angesehen wird.
Ich weiß nur leider nicht, ob sie so einfach einer Scheidung nicht mehr zustimmen kann, obwohl sie die Scheidung bereits vor einem Jahr eingereicht hat.
Seit ihr euch denn sicher, daß sie die Scheidung wirklich eingereicht hat? Denn als es damals bei mir soweit war, habe ich ein Schreiben vom Gericht bekommen, daß der Scheidungsantrag erstmal abgelehnt wird und ich das sogenannte Trennungsjahr abwarten muss und dann erneut einen Antrag auf Ehescheidung einreichen soll.
Wohnt er denn immer noch bei ihr wg. der Kinder? Wenn er auszieht würde die Sache mit der Einhaltung des Trennungsjahres einfacher zu belegen sein.

Sorry, daß ich keine wirkliche Antwort geben kann, bin eben auch nur ein Laie.

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Sicher kann sie sich der Scheidung verweigern! Das Trennungsjahr ist vorüber und ihr habt noch 2 Jahre auszusitzen.
Das Trennungsjahr ist wohl auch belegt durch die Einreichung der Scheidung.
Allerdings gibt es die Möglichkeit, dem Gericht zu beweisen, dass die Ehe entgultig zerrüttet ist. Nur dürfte das in eurem Falle etwas schwierig sein, da sie noch in einer Wohnung lebten und sie einfach behaupten könnte, da sei noch "was gelaufen" oder sie haben Versöhnungsversuche unternommen. ( Was für einen Richter auch schlüssig sein dürfte, da es wahrscheinlich sehr wenige Menschen gibt, die über längere Zeit in einer Wohnung getrennt leben, mit der inneren Sicherheit, sich scheiden lassen zu wollen ????? )
So, wie ich dich verstanden habe, ist er schon ausgezogen. Wie lange denn schon?
Anna

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#4
 Von 
Kati-Ann
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke erstmal für eure Antworten!!!
Es ist so, dass er im Mai 2003 ausgezogen ist-sie hat sich mit den Kindern auch eine Wohnung gesucht. So wie ich Dich Teufelin verstanden habe würde in dem Fall das Trennungsjahr erst ab dem Zeitpunkt des Auszugs gelten?
Wenn ja, würde es im Mai 2004 vorbei sein. Kann mein Freund sich dann scheiden lassen, auch wenn sie die Zustimmung nicht erteilt?
Nun zu Dir "von beck". Sie hat die Scheidung im Oktober 2002 eingereicht, darauf hin bekam mein Freund ein Schreiben von ihrem Anwalt-eine Art Info, dass seine Ex seit September 2002 innerhalb der ehelichen Wohnung räumlich von ihm getrennt lebt, dass sie sich entschlossen hat, die Scheidung einzureichen etc.
Was für Möglichkeiten haben wir jetzt noch? Seit paar Monaten hat sie ihn hingehalten und keine Info gegeben, wei weit die Scheidung vortgeschritten ist. Wir wissen, dass sie nichts mehr unternehmen wird, um sich scheiden zu lassen. Ob sie die Scheidung ganz zurückgezogen hat, wissen wir nicht. Jeder Kontakt mit ihr ist unmöglich-sie schreit und beschimpft ihn und das in der Gegenwart der Kinder!!!
Wie kann es jetzt weiter gehen?

Gruß

Kati-Ann

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#5
 Von 
Nueln037
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

ich glaube den größten fehler den Ihr gemacht habt ist dieser, dass er wegen den Kinder in der ehelichen Wohnung geblieben ist!
Es ist nun natürlich sehr schwer festzustellen, wann das trennungsjahr begonnen hat. Wenn sie behauptet, dass die Ehe noch zu retten ist habt ihr ganz schlechte karten . jetzt ein Tipp! Ob es bei euch funktioniert weis ich nicht. mein freund hatte mal ein problem, er war verheiratet und hatte sich verliebt in eine Ausländerin die Ausgewiesen werden sollte. Da hat er Ihr ein Eheversprechen gegeben und sie durfte bleiben,für weitere 3 Monate aber jetzt kommt´s. Seine Ehe wurde aus diesem grund noch vor dem trennungsjahr geschieden Härtefall oder so nennt sich das. Weil er dadurch nachweisen konnte, dass er überhaupt nicht gewillt ist an der ehe festzuhalten. ( aber ein´s noch ohne Anwalt geht das nicht)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nueln037
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

nachtrag

es geht hier wirklich nur um das EHEVERSPRECHEN nicht um die zusammenhänge wie ich sie geschildert habe. (das kann von fall zu fall ander´s sein) vielleicht könnt Ihr so nachweisen, dass dein freund nicht gewillt ist die ehe weiter zuführen. Ob sie jetzt "nein" sagt oder für immer schweigt.

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#7
 Von 
Kati-Ann
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke Nueln 037 für deine Antwort. Auch wenn sie daran festhält, dass die Ehe damals noch zu retten war, sind sie doch seit Mai 2003 räumlich getrennt-d.h. spätestens ab dem Zeitpunkt gilt doch das Trennungsjahr oder?
Kann man nach dem Ablauf des Trennungsjahres-also bei uns ab Mai 2004 sich auch ohne ihre Zustimmung scheiden lassen?
Kann sie einfach so den Antrag, den sie im Oktober 2002 bei ihrem Anwalt gestellt hat zurückziehen? Zählt in dem Fall die Frist für das Trennungsjahr, das jetzt abläuft trotzdem?
Mir geht es darum zu erfahren, ob sie einfach von sich aus alles zurück ziehen kann, als ob nie ein Antrag gestellt worden ist? Müssen wir dann trotzdem drei Jahre warten, oder kann er sich darauf berufen, dass sie schon fast ein Jahr nicht mehr zusammen leben und er eine neue Beziehung hat? Ist es schon ein Härtefall? Viele Fragen-ich weiß:)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nueln037
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Kati-Ann !

Einen Scheidungsantrag kann man immer und zu jeder Zeit zurück ziehen.
Das Trennungsjahr beginn mit dem Auszug und bleibt auch bestehen, egal ob der Antrag zurück gezogen wurde. Da kannst du dich ganz entspannt zurück lehnen. Ein Härtefall ist das nicht! Härtefälle sind z.Bsp, wenn jemand den anderen verletzt oder es ihm nicht mehr zugemutet werden kann, die ehe weiter zuführen. (gefährdung von leib und Seele)
jetzt heißt es aber nicht, getrennt von bett und Tisch die Ehe wird geschieden. So einfach geht das nicht in Deutschland. Ihr bzw er muss dem Gericht glaubhaft machen, dass er nicht gewillt ist die Ehe weiter zu führen. Dann kann seine noch-Frau Wolken, Türme einstürzen lassen, dann wird er geschieden. verlobt euch doch einfach und gebt es offi. bekannt. zieht zusammen, wenn es geht oder oder. Sucht euch einen Anwalt des Vertraun´s und reicht selbst die Scheidung ein. So braucht ihr nicht bangen, was alles auf der anderen Saite passiert oder nicht passiert.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo:
Nochwas : Hat dein Freund denn bei Scheidungsantrag keinen Anwalt gehabt ? In der Regel wird dann ein Gegenantrag gestellt, der es ihr zwar möglich macht, den Antrag zurückzuziehen, die Scheidung aber durch den Antrag deines Mannes weiterläuft.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kati-Ann
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,

die Scheidung würde uns einiges erleichtern. Wir möchten eigene Familie gründen und u.a. auch heiraten. Und wenn er noch nicht geschieden ist, ist alle kompliziert. Es geht nicht um die Finanzen, einfach darum, dass wir ein gem. Leben anfangen möchten.
Wie ist es mit den Scheidungskosten. Er hat im Moment nicht mal den SB. Muss er die Kosten selbst tragen? Wird mein Einkommen berücksichtigt?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kathrina
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Kati-Ann,

leider gehört zur Scheidung auch der Versorgungsausgleich. Mein zukünftiger EX bringt aber die Ppapiere nicht bei, obwohl er schon die zweite Frist vom Gericht gesetzt bekommen hat.
Ohne Versorgungsausgleich-keine Scheidung!
Ichlebe jetzt über drei Jahre getrennt und die Scheidung zieht sich hin.
lt. meinem Anwalt kann der versorgungsaugleich zwar vom Scheidungsverfahren abgetrennt werden, aber erst wenn die Papiere dafür vorliegen. Das Gericht dort geht davon aus, dass der
versorgungsaugleich sonst verschleppt wird.
Ich wünsch euch viel Glück und einen guten Anwalt.

Kathrina

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kati-Ann
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 38x hilfreich)

Im Moment machen uns die Anwaltskosten Probleme, da wir uns beide die nicht leisten können. Wenn das so wäre, dass mein Freund Prozesskostenhilfe bekommen würde, würden wir selbst einen Anwalt aufsuchen, den Scheidungsantrag stellen und auch beweisen, dass wir verlobt sind. Dann hätten wir gute Chanzen-besser gesagt mein Freund, doch noch in absehbarer Zeit die Scheidung zu bekommen? Oder müssen wir erst warten, bis ich nächstes Jahr schwanger bin (was geplant ist) damit er endlich frei ist?

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