Hilfe bei Barunterhaltsberechnung

10. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.07.2010 14:32:41
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)
Hilfe bei Barunterhaltsberechnung

Kann mir mal jemand den Barunterhalt für meinen Sohn, 18 Jahre in Ausbildung, aus erster Ehe berechnen?? Sein Einkommen sind ca. 400 EUR seine Mutter arbeitet nicht

Mein Jahresnettoeinkommen 38.000.-, habe eine Tochter aus jetziger Ehe 5 Jahre.

Habe mit der Berechnung meine Schwierigkeiten, wird in dort noch mein Selbstbehalt abgezogen oder ist er in der DDT schon berücksichtigt??

Wäre nett wenn mir jemand helfen würde.

Lt. meiner Rechnung bin ich auf noch 60 EUR Unterhalt gekommen.

Danke im voraus!!

-----------------
"Danke im voraus !!!!!"

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

wo wohnt der Sohn?
Bei der Mutter?
Arbeitet deine Ehefrau?

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Grüßle

-- Editiert von Schwesterchen am 10.10.2007 19:04:59

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#2
 Von 
guest-12322.07.2010 14:32:41
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo Legende,

er wohnt bei seiner Mutter.
Meine zweite Frau hat einen 400.- EUR Job.

Gruß


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"Danke im voraus !!!!!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

sind 3160€ netto pro Monat...

Steuerrückerstattung, Weihnachts-, Urlaubsgeld inkl.?

3160 - 5% = ca. 3000€

KU Tochter 5 Jahre: 324€
Ehefrau 400€ (800 - 400)
SB 1100

Bedarf Sohn: 530€

530 - KG 154 - Einkommen 310 (400-90) = 66€ zu zahlender Betrag.

Grüßle

-- Editiert von Schwesterchen am 10.10.2007 20:19:41

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.07.2010 14:32:41
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe.

Ich kam ungefähr auf das Gleiche.

Wie ist es eigentlich mit der Mutter?? Wenn die nichts zahlen kann, aber der Sohn wohnt zuhause, wird das irgendwie angerechnet oder kann sie dann vom Sohn verlagen, das er dann sein Einkommen zuhause abgibt??

Gruß



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"Danke im voraus !!!!!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

theoretisch, ja.

In Form von Kostgeld.

Wer bekommt das Kindergeld?
Zahlst du deinen Unterhalt an den Sohn?

Grüßle

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.07.2010 14:32:41
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

Das Kindergeld bekommt die Mutter, ich habe es die ganze Zeit Hälftig an dem Unterhalt abziehen können.

Der Unterhalt geht an die Mutter. Da der Sohn ja jetzt erst 18 wurde.

Zum nächsten 1. stellt sich jetzt halt die Frage wie ich es mache.

Ohne das doch gute Verhältnis zu KM und zum Kind dadurch evtl. zu verletzen.

Aber die KM hat zu anfangs der Lehre angedeutet beim Kind, das wenn ich keinen U mehr zahle dann muss der Sohn dafür aufkommen.

Ist blöde Situation.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.07.2010 14:32:41
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

es geht darum das Sie bis letzten Monat fast das 4 fache bekommen hat und jetzt nur noch den neu ausgerechneten Betrag und so lange ich zahle ist auch alles ok. Nur soll ja laut Gesetz der Sohn das Geld bekommen und nur noch 1/4 des Teiles. Nicht das die KM sagt ok, dann muss der Sohn ausziehen!! Das Verhältnis ist zwar soweit ok, solange es nicht um Geld geht. Der nächste erste steht schon fast vor der Tür und ich weiss nicht wie ich es anstellen soll. Einfach weniger zahlen oder garnicht zahlen?? Sohn gibt schon seit Beginn seiner Lehre 100.-EUR an die KM ab, plus KG, plus mein UH. Ist schon viel. Ich denke halt nur wenn ich nicht mehr die volle Summe zahle muss mein Sohn noch mehr zuhause abgeben und wird dann vielleicht den Kontakt aus Wut zu mir abbrechen.



Gruß



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"Danke im voraus !!!!!"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12322.07.2010 14:32:41
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

Vielen Dank für die Unterstützung!!

Werde die Tage mal mit Ihr sprechen!!

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"Danke im voraus !!!!!"

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