Hilfe depressive Ehefrau droht 18-Monate altes Kind zu töten

22. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ingenieur61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe depressive Ehefrau droht 18-Monate altes Kind zu töten

Hallo zusammen,
meine Ehefrau hatte eine sehr schlimme Kindheit und ist von dieser leider sehr stark geprägt. Sie verliert sehr schnell die Kontrolle und flippt förmlich aus. Ich habe des Öfteren von Ihr schon körperliche Gewalt zu spüren bekommen, allerdings ist Sie zum Glück körperlich schwach, sodass es mir nichts ausmacht. Jetzt schwappt die Aggression aber zu unserer gemeinsamen Tochter über. Sobald unsere Tochter weint, was ja eigentlich in dem Alter ganz normal ist, flippt meine Ehefrau aus und schreit das Kind an. "Wenn du nicht aufhörst zu weinen, erwürge ich dich", "Ich schmeiße dich aus dem Fenster.", "Ich bringe dich um und keine Menschenseele kriegt es mit." Und noch viele weitere unfassbare und nicht akzeptable Aussagen.

In einem anderen Zusammenhang wurde meiner Frau ein gerichtliches psychologische Gutachten angeordnet. Resumée des Gutachtens war, dass Sie schwer depressiv ist.

Mir hat Sie auch schon des Öfteren angedroht, dass ich irgendwann das Kind tot auffinden werde. Wenn Ihre Wut vorbei ist, bereut Sie auch immer was Sie gesagt hat. Allerdings wird damit unserer Tochter nicht geholfen. Ich habe Sie gebeten sich von einem psychologen behandeln zu lassen, allerdings vergeblich.

Mittlerweile habe ich Angst, unser gemeinsames Kind mit der Mutter alleine im Haus zu lassen. Zum Glück arbeite ich aktuell, coronabedingt. noch im Home Office. Von Ihren Ausrastern habe ich ca. 10 bis 20 Tonaufzeichnungen vorliegen, denn Sie würde das niemals von sich aus zugeben.

Ich möchte meiner Frau helfen und vor allem meine Tochter beschützen. Von alleine ist meine Frau nicht dazu bereit sich behandeln zu lassen. Kann ich mir irgendwo Unterstützung einholen? Kann ich Sie zwangseinweisen?

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.

Viele Grüße,
Ingenieur61

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Polizei für die akute Gefahrenabwehr. Jugendamt und Sozialer Dienst für den weiteren Schutz des Kindes und des Ehemannes.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Es gibt in Deutschland keine Zwangsbehandlungen. Die Frau könnte durch Gerichtsbeschluss eingewiesen werden, allerdings sind die Voraussetzungen da sehr hoch angesetzt. Und in der geschlossenen Psychiatrie würde sie nur so lange bleiben, bis eine aktute Gefährdung vorbei ist. Nicht einen Tag länger. Es ist das Recht eines jeden Menschen, sich umzubringen, wenn er meint.

Was mich sehr nachdenklich stimmt, das ist die akute Gefährdung eures Kindes. Du kannst, auch wenn Du zu Hause arbeitest, die Frau nicht ständig beaufsichtigen, so ein "aus dem Fenster werden" geht so schnell, so schnell kannst Du gar nicht gucken. Abgesehen davon, das Kind wird älter und wird irgendwann verstehen, was da abgeht.

Normalerweise würde ich raten, sich das Kind unter den Arm zu klemmen und zu gehen, ganz ohne Diskussion. Aber, Du willst ja offensichtlich an der Beziehung festhalten. Dann ist es Deine Aufgabe, für die Sicherheit des Kindes zu sorgen. Such Dir Hilfe, beim Jugendamt, bei anderen Hilfsstellen. Gegebenenfalls muss das Kind extern untergebracht werden. Das ist zwar hart, aber wie willst Du mit einer Schuld des Nichteinschreitens leben? Vielleicht ist die Fremdunterbringung ja auch ein Druckmittel für die Frau, sich endlich helfen zu lassen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Die Frau könnte durch Gerichtsbeschluss eingewiesen werden, allerdings sind die Voraussetzungen da sehr hoch angesetzt. Fremdgefährdung ist nun allerdings ein anerkannter Grund. Zuständig ist der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes. Das ist allerdings keine Dauerlösung.
Normalerweise würde ich raten, sich das Kind unter den Arm zu klemmen und zu gehen, ganz ohne Diskussion. Ich auch - das würde dann vielleicht auch den Druck erhöhen, sich behandeln zu lassen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Nun ja, die Fremdgefährdung hier kann ja anders abgestellt werden, insoweit sind wir uns ja einig, muemmel. Und Zwangsbehandlungen sind nun mal bei uns nicht vorgesehen, wie soll das funktionieren?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ingenieur61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,
vielen Dank für eure Nachrichten. Während ich arbeite, ist meine kleine direkt vor meinen Augen. Und meine Ehefrau ist ja nicht von Grund auf böse und will Ihr wehtun. Sie hat in Ihrer Kindheit schwere Ereignisse im Elternhaus erlebt, wodurch Sie unter starken Depressionen leidet. Wenn Sie wütend wird, verliert Sie ungewollt die Kontrolle. Eigentlich liebt Sie mich und unser Kind ja. Wie gesagt, Sie bereut die Ausraster ja auch immer im Nachhinen. Sie sagt, dass Sie Ihre Ausraster nicht kontrollieren kann. Ich weiß auch nicht, ob Sie unserer Kleinen wirklich etwas antun könnte. Bin kein Psychologe, der das einschätzen kann. Allerdings reichen ja auch die schrecklichen Worte und das Geschreie, um unsere Kleine psychisch zu belasten. Auch wenn Sie gerade erst 18 Monate alt ist, Kinder verstehen mehr als man denkt.

Wenn ich unser Kind nehmen und gehen würde, dann würde Sie doch selbst die Polizei alarmieren. Und am Ende stehe ich als Kidnapper bzw. Entführer da. Mütter sind da ja rechtlich immer im Vorteil. Auch die Kleine liebt Ihre Mama, weshalb ich das nur als allerletzte Lösung in Betracht ziehe.

Evtl. ist das Jugendamt überzeugender als ich. Wenn alle Stricke reißen und auch das Jugendamt nicht überzeugend ist, kann ich Sie evtl. aus meiner Wohnung rausschmeißen lassen? Das wäre evtl. eine Option. Um zurück zu kommen würde Sie vielleicht eine Therapie akzeptieren, denn die einzige Alternative wäre ins Elternhaus zurück und da hat Sie ja die schlechten Ereignisse erlebt.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Mütter stehen nicht immer besser da als Väter, so ganz und gar nicht. Und niemand wird ein Kind bei einer Frau lassen, die diese Ausraster bekommt. Das geht gar nicht.

Natürlich kannst Du die Frau aus der Wohnung bekommen. Das nennt man "Zuweisung der vormals ehelichen Wohnung zur alleinigen Nutzung." Dabei hilft Dir ein Anwalt und dann das Gericht. Das ist nicht das primäre Problem. Das Problem ist, dass Du das eigentlich gar nicht willst. Und wenn man so etwas nicht konsequent durchzieht, dann scheitert man, und das ist dann erst recht ein Freibrief.

Und, eine schlimme Kindheit ist nicht das Feigenblatt für alles, was später passiert. Sie weiß, das etwas nicht richtig läuft, aber sie tut nichts dagegen. Sie hat ja ein Alibi. Du weißt, dass etwas nicht richtig läuft, Du gefährdest lieber Dein Kind, als dass Du eingreifst.

Komme erst einmal selbst zu einer konsequenten Haltung, und zwar schnell, solange dem Kind noch nichts passiert ist. Und die ziehst Du dann mit Hilfe von Fachkräften durch. Erste Anlaufstelle wäre für mich ein Fachanwalt. Und, vielleicht mal realisieren: Du bist nicht der Therapeut Deiner uneinsichtigen Frau. Aber Du bist verantwortlich für Dein Kind. Übernehme endlich diese Verantwortung, konsequent und auch juristisch.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Das geht sogar noch flotter - einfach mal das Gewaltschutzgesetz lesen. Aber auch für einen solchen Antrag auf "Wegweisung" der Frau wäre die Hilfe eines entsprechenden Anwaltes sicher nützlich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Wobei das Gewaltschutzgesetz ja zeitlich sehr befristet und eben keine Einweisung in die Psychiatrie zur Folge hat, sondern nur der Verweis aus der Wohnung für einen kurzen Zeitraum.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

@ wirdwerden

Eventuell reicht das ja bereits als Auslöser dafür, dass die Frau doch noch zur Einsicht kommt sich behandeln zu lassen.
Sie muss sich im Klaren darüber werden, dass falls es zu weiterreichenden Maßnahmen kommen sollte, sie ihr Kind für möglicherweise lange Zeit nicht allein sehen werden darf.



-- Editiert von spatenklopper am 24.08.2021 09:33

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

spatenklopper, das kann sein, klar. Nur, solange die Eheleute der Ansicht sind, sie könne ja für ihr Verhalten nichts, er keine konsequente (vorübergehende) Trennung durchzieht, wird sich auch beim Verweis aus der Wohnung für einige Tage/Wochen nichts ändern. Er wird sie wieder aufnehmen, wenn sie was auch immer tränenreich verspricht. Es muss erst einmal bei ihm ankommen, wie sehr er sein Kind gefährdet, dass er dafür juristisch und nicht nur moralisch die Verantwortung trägt.

Bei der Haltung von ihm steht natürlich auch die Fremdunterbringung des Kindes im Raum.

wirdwerden



0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ingenieur61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

Vielen Dank für eure Unterstützung. Die entsprechenden weiteren Schritte habe ich eingeleitet und mich an Fachkräfte gewendet.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Zitat (von Ingenieur61):
Die entsprechenden weiteren Schritte habe ich eingeleitet und mich an Fachkräfte gewendet.


Dann wünsche ich euch, dass Deine Frau dazu bereit ist die Hilfe anzunehmen, denn ohne diesen Willen geht es nicht.
Viel Glück an euch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen