Hilfeplanprotokoll

20. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)
Hilfeplanprotokoll

Hallo Liebe Forum Mitglieder,
ich habe da eine sehr dringende Frage und zwar,hatte ich am 25.6.2020 ein Hilfeplan Gespräch bei JA. Jetzt möchte ich gerne wissen,wann mir das JA das Hilfeplan Protokoll zukommen lassen muss. Nach mehr maligem fragen bei der Sachbearbeiterin,werde ich immer vertröstet,dass das Protokoll noch nicht fertig sei,weil die MA waaaahnsinnig viel zu tun hat.Es sind doch schon 2 Monate seit dem letzten Gespräch vergangen und der nächste Termin ist schon am 26.10.2020.Über jedes Hilfeplangespräch verfasst das Jugendamt ein Hilfeplanprotokoll. Das Hilfeplanprotokoll ist die gemeinsame Arbeitsgrundlage, aber ohne Protokoll auch keine Arbeitsgrundlage. Gibt es ein Gesetzt wann das Protokoll, fertig sein muss?
Vielen Dank für euren zahlreichen Antworten.

MfG

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29 Antworten
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#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von rosi_rose2001):
Gibt es ein Gesetzt wann das Protokoll, fertig sein muss?
Nein, gibt es nicht. Der Hilfeplan ist kein Verwaltungsakt und damit auch keine Voraussetzung für die materielle Rechtmäßigkeit der Hilfeleistung. Er ist aber dennoch das Herzstück der Hilfe. Eine Dauer von fast 2 Monaten zur Verschriftlichung eines Hilfeplans ist ein desolates Armutszeugnis des Sozialarbeiters. Es kann sein, dass dies das Ergebnis einer völlig unzureichenden Arbeitsorganisation im gesamten Jugendamt ist, denn das dürfte auf sehr viele Jugendämter in Deutschland zutreffen. Das ist aber nicht das Problem des Hilfeempfängers.

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#2
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Und was solll ich machen Smogman,damit die MA mal in die Gänge kommt? Soll ich da jetzt täglich anrufen? Oder einfach mal da erscheinen und " Hallo " sagen?

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#3
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Kann es auch passieren,dass ich gar kein Protokoll bekomme?

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#4
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Wenn sie es bis jetzt nicht hinbekommen haben, würde ich das auch nicht ausschließen.

Wenn Du sicher gehen möchtest, dass man Deine Anfragen ernst nimmt und wenn Du zusätzlich noch einen Beweis in Händen halten möchtest, dass Du Dich gekümmert hast, würde ich dazu raten, das Protokoll schriftlich anzufordern.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Bei den Jugendämtern, mit denen ich regelmäßig Kontakt habe (in zwei Bundesländern) ist es so, dass das Protokoll während des Gesprächs von Hand ausgefüllt wird (3-4 Sätze), dann von allen unterschrieben wird, direkt abgelichtet wird und das wars. Sehr aussagekräftig in irgendeiner Richtung sind die nie.

Ich hab in den Fällen immer, ausnahmslos immer für mich selbst ein ausführliches Protokoll geführt, also kräftig mitgeschrieben. Das war in späteren möglichen Streitigkeiten wesentlich hilfreicher als die schlanke Form des Jugendamtes.

wirdwerden

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#6
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Eff123):
würde ich dazu raten, das Protokoll schriftlich anzufordern.


Das habe ich auch schon überlegt. Nur habe ich die Befürchtung,dass es auch nicht viel bringen wird.Kann mir auch schon die Antwort vorstellen. " Ich ersticke hier in Arbeit ,da kann ich nicht auch noch ein zwei seitiges Protokoll schreiben." Ich mein das ist doch ihr JOB .Deswegen wollte ich wissen ob es ein Gesetz gibt,dass das Protokoll innerhalb einer bestimmten Zeitangabe zu gestellt werden muss.
Müssen eigentlich alle Beteiligten das Protokoll unterschreiben?

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#7
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ich weiß, dass jeder mal schlechte Erfahrungen mit irgendwelchen Ämtern macht und natürlich sind überzogene Wartezeiten ein berechtigter Grund zur Beschwerde.

Dennoch finde ich die Kritik aus den ersten Beitrag reichlich hart, wenn man bedenkt, dass dort Menschen arbeiten und diese Menschen vermutlich alle Hände voll zu tun haben, einmal mehr durch Corona.

Wirwerden beschriebt, wie man simpel hätte verhindern können, dass man überhaupt auf das Protokoll wartet...

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nö, da gibt es kein Gesetz. Zumindest keines, was ich kenne. Es ist letztlich lediglich ein Ausfluß aus der ordnungsgemäßen Aktenführung. Und, bei uns, 2-3, manchmal 4 Sätze. Mehr ist da nicht zu finden.

Also, selbst ist die Frau.

wirdwerden

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#9
 Von 
Allesgut
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei uns umfasst ein Hilfeplan Protokoll in der Regel mehrere Seiten.
In 3-4 Sätze kann man alles mögliche interpretieren.
Wie soll man Beteiligung, Probleme, Ziele, erreichte Ziele usw. in drei oder vier Sätzen festhalten.

In Hessen, RLP und im Saarland sind sie auf alle Fälle wesentlich länger.

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#10
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Wozu wird das Protokoll unbedingt benötigt?
Die TE weiß ja ziemlich genau was da drin steht, schließlich war sie beim Hilfeplangespräch dabei.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das frag ich mich auch. Es ist immer sinnvoll, ein eigenes Protokoll zu führen. Bei uns ist ja z.B. das Protokoll ein Formblatt, auf dem stichwortartig zusammengefasst ist, was besprochen wurde. Letztlich nur eine Dokumentation davon, dass das Gespräch stattgefunden hat. Um alles andere muss man sich selbst kümmern.

wirdwerden

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#12
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von rosi_rose2001):
Und was solll ich machen Smogman,damit die MA mal in die Gänge kommt?
Das übliche, schriftlich anfragen, 2x nach angemessener Wartezeit schriftlich erinnern, dann zum Anwalt. Ggf. Fach- und/oder Dienstaufsichtsbeschwerde.

Zitat (von rosi_rose2001):
" Ich ersticke hier in Arbeit ,da kann ich nicht auch noch ein zwei seitiges Protokoll schreiben."
Eine solche Antwort würde das bisherige Verhalten noch potenzieren.

Zitat (von rosi_rose2001):
Müssen eigentlich alle Beteiligten das Protokoll unterschreiben?
Das ist umstritten., nach meiner Auffassung aber auch nicht übermäßig entscheidend.

Zitat (von Despi):
Dennoch finde ich die Kritik aus den ersten Beitrag reichlich hart, wenn man bedenkt, dass dort Menschen arbeiten und diese Menschen vermutlich alle Hände voll zu tun haben, einmal mehr durch Corona.
Da ich selbst in einem Jugendamt arbeite, werde ich mir derartige Kritik immer anmaßen. Selbstverständlich besteht eine hohe Arbeitsbelastung in dieser Behörde. Die Konsequenzen darf jedoch niemals (!) der Bürger tragen. Der Mitarbeiter hat die Problematik mit seinem Arbeitgeber intensiv zu besprechen und ihn auf sein organisatorisches Versagen hinzuweisen. Tut er das nicht, wird er derjenige sein, der sich am Ende im Strafverfahren verantworten muss, wenn etwas passiert, siehe medienbekannter Fall Kevin. Es ist auch eine Qualität Misstände zu beheben und sie nicht nur hinzunehmen und sich durch ein Geflecht von Ausreden zu schwingen, welches immer gegenüber dem Bürger geäußert wird. Das ist dann nicht mehr als Low Performance und dafür kann man in der Privatwirtschaft seinen Platz räumen.

Wie wirdwerden bereits angemerkt hat, sind Hilfeplanprotokolle in der Regel keine Romane und deren Verschriftlichung kann im einstelligen Minutenbereich liegen. Einen solchen Akt zwei Monate hinzuziehen und vielleicht sogar auf schriftliche Anfrage schriftlich zu antworten, dass man es nicht schafft, ist ein arbeitsorganisatorisches Vollversagen.

Zitat (von Despi):
Wirwerden beschriebt, wie man simpel hätte verhindern können, dass man überhaupt auf das Protokoll wartet...
Nein, sie beschreibt wie man ein eigenes Protokoll schreibt und damit später Probleme in der Diskussion über das Hilfeplanprotokoll verhindern kann. Dennoch natürlich ein hilfreicher Tipp.

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#13
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Da ich selbst in einem Jugendamt arbeite, werde ich mir derartige Kritik immer anmaßen. Selbstverständlich besteht eine hohe Arbeitsbelastung in dieser Behörde. Die Konsequenzen darf jedoch niemals (!) der Bürger tragen. Der Mitarbeiter hat die Problematik mit seinem Arbeitgeber intensiv zu besprechen und ihn auf sein organisatorisches Versagen hinzuweisen. Tut er das nicht, wird er derjenige sein, der sich am Ende im Strafverfahren verantworten muss, wenn etwas passiert, siehe medienbekannter Fall Kevin. Es ist auch eine Qualität Misstände zu beheben und sie nicht nur hinzunehmen und sich durch ein Geflecht von Ausreden zu schwingen, welches immer gegenüber dem Bürger geäußert wird. Das ist dann nicht mehr als Low Performance und dafür kann man in der Privatwirtschaft seinen Platz räumen.

Wie wirdwerden bereits angemerkt hat, sind Hilfeplanprotokolle in der Regel keine Romane und deren Verschriftlichung kann im einstelligen Minutenbereich liegen. Einen solchen Akt zwei Monate hinzuziehen und vielleicht sogar auf schriftliche Anfrage schriftlich zu antworten, dass man es nicht schafft, ist ein arbeitsorganisatorisches Vollversagen.


Volle Zustimmung.
Trotzdem gibt es einen sprachlichen Unterschied zwischen „desolates Armutszeugnis für den Sozialarbeiter" & „dass der mal in die Gänge kommt" auf der einen und „mangelhafte Arbeitsorganisation" auf der anderen Seite.

Ferner finde ich es etwas weit hergeholt zu sagen, dass man letztlich keine Chance hatte etwas umzusetzen, weil man ja das Schriftstück noch nicht hatte.
Immerhin war man vor Ort und hat an der Erstellung des Protokolls mitgewirkt.
Den Kindern dürfte es egal sein, ob nun das Jugendamt etwas vorher mündlich Besprochenes noch nicht verschriftlicht hat oder ob die Eltern nicht in der Lage waren, sich zumindest ein paar Punkte auch so zu merken.. Für die Kinder ist wichtig, aus der Situation befreit zu werden.

Just my 2 cents aus Sicht eines Dritten...

-- Editiert von Despi am 21.08.2020 10:59

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#14
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Trotzdem gibt es einen sprachlichen Unterschied zwischen „desolates Armutszeugnis für den Sozialarbeiter" & „dass der mal in die Gänge kommt" auf der einen und „mangelhafte Arbeitsorganisation" auf der anderen Seite.
Stimmt, leider wird der personalrechtliche Kuschelkurs in Ämtern manchmal solange gefahren, bis etwas Tragisches passiert.

Zitat (von Despi):
Ferner finde ich es etwas weit hergeholt zu sagen, dass man letztlich keine Chance hatte etwas umzusetzen, weil man ja das Schriftstück noch nicht hatte.
Wurde das denn so irgendwo gesagt?

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#15
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Wurde das denn so irgendwo gesagt?


Das war meine Interpretation aus:

Zitat:

der nächste Termin ist schon am 26.10.2020.Über jedes Hilfeplangespräch verfasst das Jugendamt ein Hilfeplanprotokoll. Das Hilfeplanprotokoll ist die gemeinsame Arbeitsgrundlage, aber ohne Protokoll auch keine Arbeitsgrundlage


Ich möchte nicht missverstanden werden: natürlich verlässt man sich darauf, dass ein entsprechendes Protokoll kommt.
Aber je nach Inhalt kann ich doch schon sofort loslegen, entsprechende Dinge in die Wege leiten etc. Oder liege ich da falsch?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#16
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

In Hilfeplänen geht es ja um die Planung der weiteren Hilfe mit Unterstützung einer päd. Fachkraft bzw. in einer Einrichtung. Diese Fachkraft oder die Einrichtung, wenn die nicht wissen, was sie tun müssen ohne Bericht, dann wäre das wirklich unhaltbar. Aber die wissen ja meistens auch ohne Protokoll, was zu tun ist, bzw. haben sich im Gespräch hoffentlich Notizen gemacht zu den Aufträgen.
Ein Klient muss sich keine Sorgen um das Protokoll machen, die Fachkräfte sind für die Umsetzung verantwortlich.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#17
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Na klar arbeiten die Fachkräfte direkt nach dem Hilfeplan genau dort weiter wo sie davor aufgehört haben und versuchen das Besprochene umzusetzen. Die können sicher am ehesten damit leben, wenn das Protokoll erst Monate später auch vorliegt.

Mit den sorgeberechtigten Elternteilen besteht aber im Bereich stationärer Hilfe zur Erziehung oft ein Spannungsfeld auf der Ebene Eltern-Sozialarbeiter/Jugendamt. Deshalb ist es aus Gründen der Rechts- und Handlungssicherheit natürlich sehr zuträglich, wenn das verschriftlichte Hileplanprotokoll dann auch zeitnah vorliegt. Gerade beim Jugendamt ist ein enormes Vertrauensverhältnis mit dem Bürger zu schaffen, weshalb eine mangelnde Arbeitsorganisation hier eklatante Folgen haben kann und einer der Hauptgründe dafür ist, warum die Menschen dieser Institution oft so wenig vertrauen. Wer einen guten Sozialarbeiter hat, der merkt das schon daran, dass er sich in Gesprächen mit dieser Person wohlfühlt. In der Umgebung eines fähigen Sozialarbeiters fühlen sich (fast) alle Menschen wohl.

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#18
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Genau Smogman,du hast es erfasst. Wenn man schon von den Eltern fordert mit zu arbeiten und zu kooperieren,dann erwarte ich das auch von der Sachbearbeiterin. Schliesslich war es nie meine Absicht das Kind bei Pflegeeltern unter zubringen. Ich habe auf unterstützung gehofft,aber nicht das mein kleiner von mir weggerissen wird.

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#19
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Sie ändern Ihre Meinung auch je nach Mondphase, oder?

In Ihrem letzten Beitrag hieß es noch:

Zitat:
Wie kommen sie darauf ,dass ich das Kind zurück haben möchte? Ich als vollkommen alleinstehende Person wäre mit dem Kind überfordert gewesen, wenn ich mal krankheits bedingt ausfalle, wo soll ich den kleinen ihrer Meinung dann lassen? Das wär eine einzige Quälerei für mich und den kleinen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Sie ändern Ihre Meinung auch je nach Mondphase, oder?


Ich habe nach ambulanten Hilfen gefragt. Die Antwort vom JA lautete NEIN. Ich habe nach einem MUKI Heim in meiner Nähe gefragt,da wo ich mein Lebensumfeld habe.Die Antwort vom JA lautete NEIN.Wiso hat man meinen Wünschen nicht entsprochen?
Hab hier noch was wichtiges im Netz gefunden:
Zudem hat man als Leistungsberechtigter ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der geeigneten Einrichtung, allerdings darf die gewählte Einrichtung nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sein. Bei einer Unterbringung in einer stationären Einrichtung sollte das Jugendamt mehrere Vorschläge machen (§§ 5, 36 SGB VIII). Grundsätzlich haben Personensorgeberechtige in diesem Prozess ein Recht auf Beteiligung.
Ich durfte nur eine einzige MUKI Einrichtung besichtigen. Warum hat man mich über meine Rechte nicht aufgeklärt?

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#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Bist Du vielleicht mal auf die Idee gekommen, dass irgendwo auch kein Zimmer mehr frei sein könnte? Aber, da Du das Kind ja ohnehin nicht willst, ist der Drops ja gelutscht.

Geht nur noch um die Protokolle. Da fehlt mir nach wie vor die Rechtsgrundlage für einen Anspruch. Der Zeuge hat bei Gericht auch keinen Anspruch auf Protokolle, bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft auch nicht ......

wirdwerden

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#22
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Liebe rosi, was wird denn in diesem Protokoll stehen? Irgendetwas, was du noch nicht weißt?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von rosi_rose2001):
Wiso hat man meinen Wünschen nicht entsprochen?

Wer soll das hier ernsthaft beantworten.
Das kann Ihnen das JA sagen..

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Sisaak):
Liebe rosi, was wird denn in diesem Protokoll stehen? Irgendetwas, was du noch nicht weißt?


Da das letzte Gespräch schon 2 Monate her ist,habe ich die Hälfte vergessen und hätte es gerne Schwarz auf Weiss.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Wer soll das hier ernsthaft beantworten.
Das kann Ihnen das JA sagen..


Ich möchte hier nur auf die Misstände hinweisen,die bei meinem zuständigen JA herrschen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Bist Du vielleicht mal auf die Idee gekommen, dass irgendwo auch kein Zimmer mehr frei sein könnte?


Für ambulante Hilfen brauch ich kein Zimmer. Ich habe eine eigene Wohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Hier mal ein sehr interessanter Artikel aus der " ZEIT " der wiedermal zeigt,dass bei den Jugendämtern alles nur Willkür ist.

https://www.zeit.de/2020/23/inobhutnahme-jugendamt-kinder-und-jugendhilfe-deutschland?sort=desc&page=15#comments

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von rosi_rose2001):
Zitat (von wirdwerden):
Bist Du vielleicht mal auf die Idee gekommen, dass irgendwo auch kein Zimmer mehr frei sein könnte?


Für ambulante Hilfen brauch ich kein Zimmer. Ich habe eine eigene Wohnung.

Die Anmerkung von wirdwerden bezog sich ja auch auf
Zitat (von rosi_rose2001):
Ich habe nach einem MUKI Heim in meiner Nähe gefragt,da wo ich mein Lebensumfeld habe


-- Editiert von Sisaak am 21.08.2020 19:22

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von rosi_rose2001):

Ich möchte hier nur auf die Misstände hinweisen,die bei meinem zuständigen JA herrschen.


Auch die werden wir hier nicht bewerten können, weil wir nicht wissen, was die andere Seite (das JA) dazu sagt.

Das wissen Sie jetzt zu ihrem Fall:
- 2 Monate Wartezeit sind ungewöhnlich und deuten auf eine schlechte Arbeitsorganisation hin
- Einen Anspruch, das Protokoll innerhalb einer bestimmten Frist zu bekommen, haben Sie nicht.
- Sie sollten nochmals schriftlich inkl. Frist anmahnen und falls das nichts hilft ggf. weitere Schritte einleiten.

Noch ein Tipp:
Wie es in den Wald hineinruft, so schallt es auch wieder raus.
Nachdem, was Sie alleine hier schon geschrieben haben, wundert mich gar nicht, dass Sie nicht oben auf der Prioliste stehen...

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