Hochzeit

24. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)
Hochzeit

Hallo, hier ließt man ja soviel von Scheidung, da schreib ich doch mal Hochzeit, ich heirate nämlich!!!

So, aber das ist nicht das Problem, ganz im Gegenteil.

Mein Mann hat einen Sohn 7 Jahre (aus erster Ehe) der bekommt fleißig und pünktlich seinen Unterhalt und ist sehr oft und gerne bei uns. Die Exfrau meines Mannes hat bis zum Juni 2007 für sich ebenfalls Unterhalt bekommen.
Im Urteil stand drin: nicht abänderbar bis zum Ablauf am 30.06.07.

Ab dem Moment hatte sie zu uns gesagt sie bekommt ja nun kein Unterhalt mehr, wir waren uns da nicht ganz sicher aber haben das natürlich akzeptiert.

Wir sollten den Großen einmal die Woche mehr nehmen, damit sie das fehlende Geld reinarbeiten kann.

Soweit sogut.

Jetzt will sie das Gehalt meines Mannes pfänden. Ohne Mahnung ohne Ankündigung. Ihre Anwältin machte sie darauf aufmerksam.
Das Geld bekommt sie natürlich nicht auf einmal, da mein Mann 2 Kindern Unterhaltsverpflichtet ist und im prinzip nicht pfändbar (denken wir zumindest). Unser Anwalt hat keine Zeit für uns (zu wenig profit nehmen wir an) und meinte wir sollen einfach ein Schreiben mit der Bitte um Einsicht ans Amtsgericht schreiben.

Hat sie nun ein Recht auf das Geld, wenn sie in der Zeit mehr Geld verdient hat, als bei der Berechnung des Unterhaltes?

Wer weiß rat?

Grüße Sabrina




33 Antworten
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#1
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo Sabrina !
Na ,alles klar ?
Dacht ich schreib mal kurz :)

Also ,so ganz versteh ich das nicht .

quote:
Ab dem Moment hatte sie zu uns gesagt sie bekommt ja nun kein Unterhalt mehr

Ihr habt bis zum 30.06.07 fleißig bezahlt ,richtig ?
Ab diesen Zeitpunkt nicht mehr ,richtig ?
quote:
Jetzt will sie das Gehalt meines Mannes pfänden

Jetzt will sie Unterhalt rückwirkend ,von heute bis 06.07 ,oder was ?

So versteh ich das ,oder du hast uns irgendwas verschwiegen ;)

Wenn ich das richtig interpretiert habe ,darf sie nichts pfänden ,da sie keinen Anspruch mehr hatte ,Punkt !!!
Wenn sie einen gültigen und laufenden Titel hätte und ihr versäumt habt zu zahlen ,dann ...... aber so ,total absurd !
quote:
Hat sie nun ein Recht auf das Geld, wenn sie in der Zeit mehr Geld verdient hat, als bei der Berechnung des Unterhaltes?

Sie hätte auch keinen Anspruch ,wenn sie weniger verdient hätte .Dein (Bald-)Mann mus nicht mehr ihre finanziellen Differenzen ausgleichen ,das muss sie nun selbst in die Hand nehmen ,und den Gürtel enger schnallen .
Das wurde damals bei Gericht *nicht abänderbar* ,wie du schreibst ,entschieden .
quote:
Ihre Anwältin machte sie darauf aufmerksam
Welcher RA sagt seiner Mandantin sie soll rückwirkend GU einklagen ,ohne rechtliche Grundlage :???:

quote:
Wir sollten den Großen einmal die Woche mehr nehmen, damit sie das fehlende Geld reinarbeiten kann.
Außerdem müsst ihr den Jungen NICHT einen Tag zusätzlich nehmen ,bei euch (kenn ja eure Situation) ist das ja eh schon eine 50/50 Betreuung und eigentlich müsste er auch kein KU zahlen ! :augenroll:

Die kann euch gaaaaaaaaarnichts ! :grins:

Wenn ich das ganze falsch verstanden hab ,sorry ,dann meld ich mich nochmal !
Bis dann :love:

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#2
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja, ein bisschen schon.
Sie hat einen Titel, wie es aussieht.
Wir hätten ihn am 30.06.08 ändern können.

Haben es aber nicht getan, weil wir es so verstanden haben, dass er an dem Tag ausläuft.

Sie hatte es auch so verstanden, oder so getan als ob, sie sagte wir müssen nicht mehr zahlen.

Weil sie vielleicht wußte, dass wenn sie uns in dem Glauben läßt (dass wir nichts mehr zahlen müssen) nicht unternehmen, diesen Titel zu ändern.

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#3
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Quatsch ,wenn in dem Titel steht *unabänderbar BIS ZUM Ablauf am 30.06.07.*
Dann ist das auch so !
Habt ihr eine Kopie odere irgendwas schriftliches ,wo drin steht das im Falle von ... der Titel weiter läuft ?

Wenn das nicht ausdrücklich im Titel steht ,dann ist er auch ausgelaufen ,und sie kann sich den Hin_tern damit abwischen !!

LG

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#4
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)

es steht nicht abänderbar außer im Falle der Not bis zum Ablauf vom ....

Laut Anwalt hätten wir eine Abänderungsklage gebraucht

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#5
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Laut welchem Anwalt ?Sie muss bei euch die Not begründen und den Unterhalt einfordern ,nicht umgekehrt.
Wenn sie das bis Dato nicht getan hat ,müsste sie dem Richter erstmal begreiflich machen ,warum sie keinen Unterhalt geltend gemacht hat und warum sie jetzt meint wieder Anspruch zu haben !
Für mich ist das nach wie vor ziemlich haltlos ,und wenn das euer RA war ,dann schleunigst wechseln ,denn ab dem Datum ist der Titel ausgelaufen ,unumstößlich !Er hätte erst NEU aufgesetzt werden müssen ,damit wieder Geld fließen kann !

Die Klausel besteht nur im Falle eines Falles und damit die KM eventuell Einwände erheben kann ,hat sie aber nicht :augenroll:
Und nu is vorbei !!Zu spät ,auf jeden Fall für nachträglich !

LG

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#6
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

quote:

....ich heirate nämlich!!!


Mein herzlichstes Beileid!

leinad

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#7
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Ach ,leinad ,du alter Mießmacher !
Jeder muss seine eigenen Erfahrungen machen !

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#8
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 579x hilfreich)

Die häufigste Scheidungsursache ist immer noch die Heirat. :grins:

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#9
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)

Hab ja schon eine Scheidung hinter mir :-)
War aber zum Glück nicht meine

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#10
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)

So, jetzt kommt das Beste:

haben ans Amtsgericht geschrieben, dass es nicht möglich ist zu Pfänden, da er ja 2 Kindern Unterhalt zahlen muss.

Was machen die Trottel...

Schreiben an die Firma dass sie den Pfändungsbetrag einbehalten sollen.

Mein Mann bekommt jetzt nur seinen Selbstbehalt (von 800 Euro ???) ausbezahlt und den Rest nicht, bis das ganze geklärt ist, wer das Geld bekommt.

Die haben nix kapiert, er kann jetzt weder für seinen Sohn, noch für unsere Tochter Unterhalt zahlen.

Sind die ganz bei Trost???

Seit wann steht der EX-Unterhalt vor dem Kinderunterhalt??

-- Editiert von Sabrina25 am 30.01.2008 12:44:03

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#11
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Oh man ,ich hoffe es meldet sich einer von den Spezies ,ich weiß nich mehr weiter !
Das ganze ist der größte Blödsinn den ich je gesehen/gelesen habe !

Was sagt denn euer RA ?

Hab das Gefühl ,es wäre langsam ein neuer angebracht .Wenn es schon zur Pfändung gekommen ist ,ist das keine Sache von ner Woche ,das geht ja schon länger dann .Was hat euer RA in der Zeit getan ?????

Bin ratlos :augenroll:

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#12
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Häh ??
Es muss bis zum 30.06.07 gezahlt werden .Und DAS ist nicht abänderbar .
Da steht nicht ,bis zum 30.06.08
oder irgendetwas anders ,was darauf schließen lässt ,das nicht BIS ZUM ,sodern auch DARÜBER HINAUS noch gezahlt werden muss !!
Les ich da was falsch ,brauch ich ne Brille ?
Oder hab ich ne Fußnote übersehen ??

Es steht doch ganz deutlich da : ABLAUF am 30.06.07

Wenn die Ex noch was hätte haben wollen ,hätte sie sich einen neuen Titel holen müssen ,hat sie aber nicht ,also kann sie ja wohl schlecht mit einem abgelaufenen Titel was pfänden !

LG

-- Editiert von dori23 am 31.01.2008 10:31:02

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#14
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

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#15
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 579x hilfreich)

Der Titel ist bis zum Datum X nicht änderbar beudeutet, dass auch nach dem Datum X weiterhin über die gleiche Summe vollstreckt werden kann.

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#16
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
oute dich bitte nicht wieder als beratungsresistent.

Wieso WIEDER ??
Erstens hattest du es grade garnicht erst erklärt ,sondern nur das gleiche geschrieben ,was ich die ganze Zeit selber lesen kann ,oder meinst du in deiner Schrift versteh ich es besser ??
Zweitens gebe ich IMMER zu wenn ich im Unrecht war ,bzw lerne GERNE Neues dazu !

Ich habe da nunmal was anderes ,ok ,falsches ,hinein interpretiert !
Ist dir jetzt ein Zacken aus der Krone gebrochen ,weil du es mir Unwissenden erklären musstest :augenroll:

Mich regt das nunmal auf ,das Sabrina schon wieder nur Sche_iße mit der Ex hat ,das hat sie nicht verdient und ich hatte nunmal fest gehofft das EXE im Unrecht ist .

@Sabrina
<img src=http://www.world-of-smilies.com/wos_Schilder2/imsorry.gif></img>



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#17
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

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#18
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
Anwälte als dumm und faul deklariert

Echt ? Wo ? Ist mir garnicht aufgefallen ,dachte ich hätte nur gefragt was ihr RA in der ganzen Zeit schon gemacht hat um das Ganze abzuwähren /was er unternommen hat.
Aber wenn du meinst ,du hast ja schließlich immer Recht !

Und ja ,ich bin beleidigt ,ich weiß ,interessiert dich nicht .
Nur weil ich nicht so viel Wissen habe wie du ,heißt das nicht ,das ich in jeden 2.Thread Blödsinn schreibe .
Ok ,hier habe ich mich echt verzettelt ,na und ??Tut mir nur für Sabrina leid .Der Thread ist hier schon seit 7 Tagen und kein Anderer hat mich verbessert oder mal sein Wissen angebracht ,auch du nicht !

Wenn ich soviel Unsinn schrieben würde ,hätte ich ja nicht meistens Recht ,was aber zu 80% hier im Forum so ist .Wenn es ohne Rechtsgrunglage ist ,stimme ich auch mit den meisten überein ,unterschiedliche Meinungen gibt es immer .
Ansonsten unterscheide ich mich auch nicht von den Anderen hier.

Aber entschuldige ,das ich dein Wissen nicht genügend gehuldigt habe
<img src=http://www.world-of-smilies.com/wos_Schilder2/heildir2.gif></img>

Liebe Grüße auch an dich

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Oh ,das tut mir aber leid für dich :(
Bedauer dich auch mal ,wenn ich Zeit habe ................... ach ,hab ja soviel ,ok ,eine Runde Mitleid für warum :)

Frohes schaffen !

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#21
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 305x hilfreich)

Hallo!

Also ich lese nun schon eine ganze Weile hier diesen thread.
Was mich aber verwundert, was ist hier eigentlich noch das Problem?

Also ich habe auch verstanden, dass es nicht abänderbar ist und am 30.06.07.

quote:

Im Urteil stand drin: nicht abänderbar bis zum Ablauf am 30.06.07.

Für mich heißt das, der Titel (damit auch die Zahlung gilt bis 30.06.07) und war generell nicht abänderbar.

Warum also hier sinnlos rumstreiten?

helft lieber der Fragestellerin.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 305x hilfreich)

@warum

Nun gut. Da hast Du recht. Aber, deshalb bin ich gern hier und lese gern, weil man doch ne Menge dazu lernt. (obwohl es hier doch ne Menge Miesepeter gibt)

Nur mal nebenbei... ich bin aber doch immer wieder erschrocken, wie ahnungslos und unwissend viele sind, die hier ihre Fragen stellen. Sicher, dafür ist ja so ein Forum da. Aber es macht mich traurig, dass offensichtlich viele nicht einmal bei den einfachsten Dingen, wie Anträge stellen etc. den Durchblick haben.
aber das wie gesagt nur nebenbei. hat nix mit diesem Thema hier zu tun.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#25
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#26
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@haselchen
So seh ich das auch .
Und klar geht es mir ums Rechthaben ,hab schließlich 3mal gesagt ,das ich hier nicht recht habe und mich anständig verzettelt hab ;)
Mehr als entschuldigen ,was schon lange geschehen íst ,kann ich nicht .
Ach ja ,und wenn die Leute ,die Ahnung haben ,schon hier weg sind ,dann wundert es mich auch nicht ,wenn warum noch da ist :grins:
Ich finde unsere Arbeit ,der laienhaften Platzhirsche sehr gut ,von allen .
Außerdem ist das Meiste hier sowieso eigene Meinung und die klafft(auch bei uns,hasel :) ) Meilen weit auseinander .
Na und !
That´s live !
Diskutiere auch in Zukunft gerne weiter mit Haselstauch ,alex ,ARTiger ,schwesterchen ,Anny ,beijing ,azrael ,ohje ,Camper ,hh und alle die ich vergessen habe ,um Meinungen auszutauschen ,dazu zulernen ,Hilfe zu bekommen ,und selbst zu helfen .

Grüße an alle Platzhirsche hier :)

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#27
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)

Hui

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Sag ich doch :grins:
Trau dich aber ruhig ,trotzdem zu fragen ,wenn du noch was wissen willst .
Verspeche auch nichts zu schreiben ,wenn ich nicht 100% sicher bin ,erlich ;)

LG

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)

nein, Dori, passt schon, ich weiß ja dass du kein Anwalt bist :)
Finde es schön, wenn du dich mit mir zusammen aufregst ;)

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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Und jetzt?

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