Hallochen.
Mal eine ganz dumme Frage:
Wenn jemand (Alleinerziehend, allein Sorgeberechtigt---ein Kind) wieder heirate, ist es dann üblich, daß vom Amtsgericht ein Schreiben kommt, in dem folgendes verlangt wird:
* Offenlegung des Kindesvermögens
* Sparguthaben, Geldanlagen, Sachvermögen des Kindes
Verlangt, mit der Begründung, der neue Ehepartner könne im Todesfalle sich am Geld des Kindes vergreifen.
Nun ja, um die Ruhe zu haben wurde dieses Schreiben ausgefüllt, aber das Amtsgericht ist nicht zufrieden und verlangt doch tatsächlich die Vorlage der Kontostände, wohlgemerkt von den Konten des Kindes.
Meine Frage: Ist das üblich? Muß man die Kontostände tatsächlich vorlegen? Macht das Amtsgericht das bei jedem Alleinerziehenden, der abermals heiratet?
Ist dieses jemanden schon mal passiert?
Kann man sich dagegen weigern?
DAAAAAAAAAAAnke für die Hilfen.
Hochzeit/Auskunftspflicht
HAAAAAAAALLOOOOOOOOOO???????????
Hat wirklich keiner eine Ahnung?
erstmal - nicht schreien, - oder klemmt da versehentlich ne Taste?
Ja, es ist so. Meine Frau war auch alleinerziehend und bekam nach unserer Eheschliessung dieses Schreiben. Da Junior aber lediglich ein Sparbuch hat, auf das nur kleine Summen von der Urgrossoma eingehen, musste sie dies nicht einmal nachweisen. Wir haben auch erst einmal gestaunt - hä, Vermögen etc.., aber ein kurzer Anruf, Hinweis - dass Kind hat nur 400 Euro (damals halt rund 800 DM) drauf, o.k. alles in Ordnung, Formular ausgefüllt und abgeschickt, das wars.
Welcher Grund käme für Sie in Frage, hier die Auskunft zu verweigern und sich dagegen zu wehren? Es geht nicht darum - wenn auch auf den ersten Blick hin vermeintlichen Unterstellung- , der Ehepartner sei ggf. potentieller Erbschleicher... Nehmen Sie`s als Absicherung für das Kind - das sollte wohl kein Problem sein.
LG
TomH
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Hallo,
Dieses Schreiben hat auch mein Mann bekommen, nachdem wir geheiratet haben. Er ist allerdings nicht Alleinerziehend, sondern seine Exfrau.
Was mich dabei gewundert hat, ist dass mein Mann einige Wochen nachdem es das Schreiben ausgefüllt und zurückgeschickt hat, einen Brief vom Landesgericht bekommen hat in dem es stand, er müsse 10 Euro Bearbeitungsgebühren bezahlen, obwohl er 1. nicht nach diesem Formular gefragt hat und 2. es nirgendswo stand, dass es was kostet...
Ist das üblig diese Bearbeitungsgebühren zu zahlen?
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"Sylvie"
Was so üblig ist, weiss ich nicht - meine Frau hat jedoch nichts gezahlt, auch keine Aufforderung dazu erhalten. Nur ausgefüllt und abgeschickt.
LG
TomH
Hallo TomH.
Absicherung ist gut. Für mich ergibt sich die Frage, ob ich in Zukunft jeden Pfennig, den mein Kind von seinem Geld ausgibt Rechenschaft abzulegen habe.
Das heißt, wenn es sich was kaufen will (Computer, Musik irgendwas).
Und was geht es fremde Leute an, wieviel Geld oder Vermögen die Mitglieder meiner Familie haben.
Was passiert mit solchen Informationen?
Und jetzt?
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