Höhe Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt ab 1 Jahr nach Elternzeit

29. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
go549118-39
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 5x hilfreich)
Höhe Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt ab 1 Jahr nach Elternzeit

Hallo zusammen,

ich werde mich von der Mutter meines 1 Jahre alten Kindes trennen und wollte mich bei euch nach der Höhe meiner zukünftigen Zahlungen bis zum dritten Geburtstag erkundigen. Wir sind nicht verheiratet. Meine Ex-Freundin ist aktuell noch in Elternzeit und erhält voll Elterngeld. Ab Oktober jedoch nicht mehr. Dann bekommt sie nur noch ca. 200€ Kindergeld und das Betreuungsgeld von 300€ da wir in Bayern leben. Ich verdiene circa 4000€ netto pro Monat mit Weihnachtsgeld und Bonus. Meine Frau hat vor der Schwangerschaft circa 2200€ netto in ihrem Beruf verdient.
Sie wird ab Oktober arbeitslos sein, da sie das Kind jedoch selber betreuen möchte wird sie keine Arbeit annehmen und sich auch nicht arbeitsuchend melden. Muss ich ihr die Differenz zu ihrem vorherigen Nettoeinkommen + den Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle bezahlen? Damit müsste ich ihr ja quasi komplett 2200€ geben womit mir noch 1800€ bleiben. Da überlege ich mir dann natürlich schon ob ich mir weiter 40h + Überstunden den Allerwertesten aufreiße oder nicht Stunden reduziere...

Ich würde mich freuen wenn eventuell jemand Klarheit in meine Berechnung bringen könnte oder ob ich gar nicht so falsch liege.

Vielen herzlichen Dank für die Hilfe!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Kindesunterhalt ca 400 , ab 6 Jahren dann mehr, Betreuungsunterhalt 3/7 aus den Nettoeinkommen, schätzungsweise gesamtunterhalt um die 2.000. Damit bist du noch weit vom Selbstbehalt entfernt

-- Editiert von Catslove am 29.08.2020 12:52

-- Editiert von Catslove am 29.08.2020 12:53

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#2
 Von 
go549118-39
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antwort. Dann erhält sie 2000€ von mir und bekommt noch voll Kinder und Betreuungsgeld. Damit hätte sie am Ende 2500€ und ich noch 2000€. Oder wird das Kinder und Betreuungsgeld damit verrechnet? Es ist schon geplant, dass ich meinen Sohn regelmäßig sehe und er auch mal längere Zeit bei mir bleibt.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

So ganz einfach wie oben angerissen ist die Unterhaltsberechnung nicht.

Der KU richtet sich nach Deinem bereinigten Nettoeinkommen. Die Werte kannst du nach Berechnung dann der aktuellen Düsseldorfer Tabelle entnehmen.

Das bereinigte Nettoeinkommen wird ausgehend vom Bruttoeinkommen berechnet und hat mit dem tatsächlich ausgezahlten Nettobetrag nichts gemein.
Näheres dazu findest Du in der süddeutschen Unterhaltsleitlinie.

Pi mal Daumen: 90% Deines bereinigten Nettoeinkommens aus Arbeit fließen in die Verteilsumme ein. Alle weiteren Einkommensarten wie z.B. Zinserträge zu 100%.
Überstundeneinkommen kann allerdings überobligatorisch sein und nicht angerechnet werden.

Ihr Einkommen (nicht das des Kindes) wird ebenso berücksichtigt. Die sich ergebend Gesamtsumme wird dann aufgeteilt.

2000 € an Betreuungsunterhalt sehe ich - anders als der Vorschreiber - da allerdings nicht.
Außerdem gibt es diverse legale Möglichkeiten zur Bereinigung, ein Beispiel wäre die sekundäre Altersvorsorg.
Nimm Dir einen Anwalt zur Beratung. Auf Dauer rechnen sich dessen Kosten.

Berry

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#4
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Dass sie 2000 Betreuungsunterhalt bekommen soll hab ich auch nicht geschrieben, da ist der Kindesunterhalt dabei, aber ja ein Anwalt wäre die beste Lösung

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von go549118-39):
Sie wird ab Oktober arbeitslos sein, da sie das Kind jedoch selber betreuen möchte wird sie keine Arbeit annehmen und sich auch nicht arbeitsuchend melden.
Sie vertraut also darauf, dass du ihr B-Unterhalt leistest?
Zitat (von go549118-39):
Da überlege ich mir dann natürlich schon ob ich mir weiter 40h + Überstunden den Allerwertesten aufreiße oder nicht Stunden reduziere...
Diese Überlegung würde ich in solchem Fall auch anstellen.
Ob ihre Erwerbsobliegenheiten als Alleinerziehende tatsächlich so pauschal bis zum 3. LJ des Kindes brach liegen, sollte auch geklärt werden.

Ich hoffe, ihr könnt euch auf eine beiderseitig akzeptable Betreuungsunterhalts-Leistung einigen, die auch die Umgangsregelungen/-Kosten berücksichtigt.

Ich lese: ... von der Kindsmutter trennen---meine Exfreundin---meine Frau...
aber alles 1 Person, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
go549118-39
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 5x hilfreich)

Besten Dank für die ausführlichen Antworten.

Das mit dem bereinigten Nettoeinkommen verstehe ich nicht. Letztendlich bekomme ich auf das Jahr gesehen um die 85.000€ Brutto ausbezahlt. Netto landen dann bei mir auf dem Konto mit Steuerklasse II circa 4.000€.
Zinserträge habe ich keine, jedoch 1500€ Kaltmieteinnahmen die zu 100% in die Tilgung des Kredits der Immobilie fließen. Da ich das die nächsten 20 Jahre nicht verfügbar habe, habe ich das nicht miteinbezogen.

Sie hat keinerlei sonstiges Einkommen. Kindergeld und Betreuungsgeld landen voll auf Ihrem Konto.

Mir geht es auch nicht darum ihr irgendwie jetzt Geld vorzuenthalten. Ich möchte, dass wir ein gutes Verhältnis pflegen, dem Kind wegen und beide einigermaßen über die Runden kommen. Wobei es natürlich ein ordentlicher Einschnitt wird. Das gemeinsame Haus muss aufgegeben werden und jeder wird in eine wesentlich kleinere Wohnung ziehen.
Ich wollte nur sehen, wo ich in etwa raus komme am Ende. Im Endeffekt haben wir gemeinsam noch 4500€ zur Verfügung. Sie muss noch zusätzlich für das Kind aufkommen. Dann ist eine Aufteilung von 2500 für Sie und 2000 für mich wahrscheinlich auch wenn es irgendwie sehr hart klingt gar nicht so verkehrt. Das alles natürlich unter der Vorgabe, dass ich wie versprochen meinen Sohn regelmäßig sehen darf. Sollte mir das grundlos verwehrt werden, lässt bei mir auch die Motivation nach meinen Pflichten nachzukommen.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von go549118-39):
Netto landen dann bei mir auf dem Konto mit Steuerklasse II circa 4.000€.
Das ist aber nicht relevant. Es gibt doch etliches zu bereinigen/abzuziehen.
Nach der Trennung hast du sicher Stkl1---schon ändern sich die Nettozahlen.
https://www.recht-und-familie.de/assets/files/2020-01-01_sueddeutsche-leitlinien.pdf
Zitat (von go549118-39):
Mir geht es auch nicht darum ihr irgendwie jetzt Geld vorzuenthalten.
Das hat hier garantiert niemand so verstanden.
Zitat (von go549118-39):
Im Endeffekt haben wir gemeinsam noch 4500€ zur Verfügung.
Gemeinsam? Du willst dich doch trennen, oder? Da ist Ende im Gelände mit Gemeinsam.
Zitat (von go549118-39):
Wobei es natürlich ein ordentlicher Einschnitt wird.
Ja, das ist meistens so. Aber deine Noch-Partnerin möchte trotzdem noch 2 Jahre zu Hause bleiben und das Kind betreuen? Und ihr Einkommen für 2 aus staatl. Leistungen und deinem Unterhalt generieren?
Ja, gerne--- aber doch sicher alles im Ausgleich und nicht unter wer-weiß-welcher Anstrengung und Selbstausbeutung des Alleinverdieners?
Zitat (von go549118-39):
Das gemeinsame Haus
Auch echt gemeinsames Vermögen? 50:50 teilen, von dem was nach Veräußerung übrig bleibt?
Zitat (von go549118-39):
Das alles natürlich unter der Vorgabe, dass ich wie versprochen meinen Sohn regelmäßig sehen darf.
Wie versprochen? Das würde ich mir jedenfalls sehr gern in einer schriftlichen Vereinbarung hinter den Spiegel klemmen wollen.
Du wirst doch hoffentlich nicht dann, wenn der Umgang nicht so läuft wie versprochen, an der monatlichen Summe rumkorrigieren wollen?
Sowas artet dann und hier im Forum nachlesbar stets zu Streit auch übers/ums Kind aus. Das Kind/Umgang ist dann Anlass für den Geldstreit.

Macht doch bitte vorher klare Vereinbarungen.
Trennungsauseindersetzung nennt sich das. viele Ansätze, viele Korrekturen, letztlich eine einvernehmliche Vereinbarung zu allen Punkten, nicht nur zum Geld.--- mit Unterschriften als Sicherheitsnadel.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go549118-39
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 5x hilfreich)

Die süddeutschen Leitlinien helfen mir sehr weiter, vielen Dank. Ich pendle beispielsweise pro Woche 500km zur Arbeitsstätte, das muss auf jeden Fall berücksichtigt werden.

Bei der Steuerklasse ist mir ein Fehler unterlaufen. Ich bin natürlich bereits in Klasse I veranlagt.

Das gemeinsame Haus wird aktuell gemietet. Der Hausstand muss aufgelöst werden, aber das Haus gehört niemandem. Aber auch da wird es schon interessant wie man mit den Dingen finanziell umgeht.

Der Punkt mit der Trennungsauseinandersetzung ist ein sehr hilfreicher Tipp. Soetwas sollten wir auf jeden Fall aufsetzen, da es ansonsten definitiv zu Streitigkeiten kommt.

Generell möchte meine Freundin ab dem zweiten Geburtstag wieder arbeiten. Ab diesem Zeitpunkt haben wir auch eine KITA für 40h Betreuung in der Woche. Früher war bei uns in der Nähe nicht möglich. So wie ich sie aber kenne mache ich mir da aber keine großen Hoffnungen, dass sie da zeitnah einen Job findet. Ich gehe jetzt einfach davon aus zwei Jahre ordentlich zu zahlen und dann hoffentlich ab dem dritten Geburtstag nur noch mit dem Kindesunterhalt, den ich gerne zahle, dabei zu sein.

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