Höhe Unterhalt - werden Bonuszahlungen berücksichtigt?

20. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Simone Luneburg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe Unterhalt - werden Bonuszahlungen berücksichtigt?

Hallo!
der Mann meiner besten Freundin hat ihr eröffnet, dass er sich von ihr scheiden lassen möchte. Sie möchte sich, soweit es geht, mit ihm gütlich einigen, hat aber von ihren Ansprüchen für sich und die 2 Kinder keine Ahnung. Kann mir jemand folgendes beantworten?
1. Wo kann sie sich über über "Rechte" informieren ausser beim Anwalt? Gibt's da gute Internetseiten?
2. Werden Unterhaltszahlungen vom Grundgehalt des Ehemanns berechnet oder werden z.B. auch Bonuszahlungen berücksichtigt? Bonuszahlungen sind bei ihrem Mann ziemlich hoch.
3. Wie lange "muss" eigentlich der Mann für eine Ehefrau zahlen?

Ich bedanke mich schon mal recht herzlich für eure Hilfe/Feedback!
Viele Grüsse
Simone


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

zu 1: Diese Seite hier ist ziemlich gut, ansonsten einfach mal googeln. Da findet sich sicher etliches.

zu 2: Bonuszahlungen werden berücksichtigt.

zu 3: Kindesunterhalt muß der Vater zahlen, sofern die Kinder nicht bei ihm leben solange, bis die Ausbildung abgeschlossen ist.

bzgl Ehegattenunterhalt:

Das hängt von ganz vielen Faktoren ab. Von 'gar nichts' bis 'lebenslang' ist da rechtlich alles möglich.

von daher zunächst mal folgende entscheidende Fragen:

- Wie alt sind die Kinder?
- Wir hoch ist (etwa) das Einkommen des Mannes?
- Hat die Frau ein eigenes Einkommen? Falls ja wieviel?

Gruß Justice

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#2
 Von 
Simone Luneburg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke Justice für die Infos! Zu den Fragen:
Die kinder sind 5 und 8 Jahre alt, der Mann verdient zweistellig netto inkl. Bonus und die Ehefrau arbeitet nichts, auch deshalb weil sie bisher im Ausland gelebt haben. Wird etwa ein Gehalt für geringfügig Beschäftige auf den Unterhalt angerechnet?
Herzlichen Dank nochmals!
Simone

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo Simone

Laut Gesetzt kann man noch nicht verlangen, das die Frau jetzt schon arbeiten geht.
Je nach OLG ist das erst ab ca. 8 Jahren, des Kindes, bzw. ab beenden der Grundschulzeit.
Wenn sie natürlich jetzt doch schon gehen sollte, wird ihr Einkommen überobligatorisch sein. Soll heissen, entweder wird nichts angerechnet oder eben nur ein sehr geringer Teil.
Ich persönlich finde es natürlich gut wenn sie sich nach Arbeit umschaut und ihr Leben selbst in die Hand nimmt. Um so schneller findet sie ins Arbeitsleben zurück.
Den Kommentar von Saraa10 vergiss mal eben.
Grad in der Grundschule sind die Kinder meist nur bis mittags im Unterricht. Kindergarten ist auch nicht überall ganztags. Und wie will Frau dann gar halbtags arbeiten gehen?
Wir wissen nicht ob es noch weitere Betreuungspersonen gibt. Ob der Vater sich drum kümmern kann. Spekulationen helfen auch hier nicht weiter.

Grüßle dream

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Simone Luneburg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Dream!
vielen Dank für die Info. Meine Freundin möchte auch wieder arbeiten, aber in der Tat sind die Umstände nicht so ganz einfach.
Jedenfalls nochmal vielen Dank
Grüsse
simone

PS: Saraa, derartige unkonstruktive Beiträge solltest du dir verkneifen!

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