Mein Exmann bezahlt für unsere Tochter KU nach der DT, und zwar zwei Stufen höher, weil er für mich keinen Unterhalt bezahlen muss und das Kind daher die einzige Unterhaltsberechtigte ist. Nun hat er wieder geheiratet, hat keine Kinder und seine Frau arbeitet. Er will nun der KU kürzen, weil er seiner Frau gegenüber unterhaltspflichtig sei ( sie verdient jedoch ihren Bedarf). Ist das rechtens?
Höherstuftung DT
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Aber Hallo!
Selbstverständlich ist das sein gutes Recht.
Allerdings muss er sich an die Formalien
halten. Existiert ein Unterhaltstitel
kann er beim Familiengericht eine
Abänderungsklage einreichen.
Einfach 'von sich aus' den Unterhalt kürzen
wäre nicht rechtens.
--- Posting wurde vom Admin editiert
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Das ist eigentlich ein komisches Recht. Der KV heiratet, seine Frau arbeitet und verdient voll und der Kindsunterhalt wird gekürzt. Das verstehe wer es kann.
es stimmt ja auch nicht.
Wenn seine neue Frau arbeitet, ist er ihr gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet.
Damit ändert sich nichts an dem KU.
nachgefragt
Ich kann "nachgefragt" zustimmen. Die neue Frau ist unterhaltsberechtigt (wenn bedürftig), der Mann aber im Moment nicht unterhaltspflichtig (da Frau nicht bedürftig). Somit dürfte sich nichts ändern.
Emilia:
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie (kein Gesetz). Sie dient zur schnellen unkomplizierten Festlegung eines Unterhalstbetrages. Abweichend hiervon kann man sich jedoch privat einigen bzw. das Ganze gerichtlich entscheiden lassen.
Mit so einer Tabelle kann niemals jeder Einzelfall abgedeckt werden.
@peron30
Hab ich bei der Lektüre etwas gelernt ?
Na ja, wenigstens weiß ich jetzt wie ich schnell meinen Unterhals bestimmen kannn.
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