Höherstufung DT

6. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mücke1
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 172x hilfreich)
Höherstufung DT

Liebe Forumsmitglieder,

Ihr habt mir schon mal sehr geholfen – vielen Dank nochmals! Ich habe noch eine Frage zum Kindesunterhalt. Fakten: nur eine Unterhaltsberechtigte, 19 Jahre, in Ausbildung, lebt bei Mutter. Meine Frage: Wird hier in der DT auch wieder zwei Stufen nach oben gerutscht (weil nur 1 Unterhaltsberechtigte)? Oder werden einfach Einkommen Mama und Papa zusammengerechnet = Summe in DT ohne Höherstufung? Für Eure Antworten im Voraus schon mal herzlichen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Ein Auszug:

Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich in der Regel nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle*. Ihr Bedarf bemisst sich, falls beide Eltern leistungsfähig sind, nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern in der Regel ohne Höhergruppierung (wegen mehr oder weniger Unterhaltsberechtigter) der Düsseldorfer Tabelle* . Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt. je nach OLG können hier Abweichungen sein.

Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mücke1
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 172x hilfreich)

Hallo, Schwesterchen,

ich wusste es - Ihr seid einfach super!

Einen schönen Feierabend noch!

Eure Mücke1

0x Hilfreiche Antwort

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