Hohe Erbschaft- oder Schenkungssteuer in Trennungsphase - Minderung des Zugewinns?

20. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
LeaM
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hohe Erbschaft- oder Schenkungssteuer in Trennungsphase - Minderung des Zugewinns?

Hallo,
wenn Ehepartner getrennt leben, die Scheidung aber noch nicht eingereicht ist, wie verhält es sich dann, wenn einer der beiden eine Schenkung oder ein Erbe erhält, auf das eine hohe Steuer zu zahlen ist? Das Erbe oder die Schenkung (Haus mit Grundstück von Onkel) fließt nicht in die Zugewinngemeinschaft, das ist ziemlich eindeutig. Was ist aber, wenn die Steuer vom Vermögen des Beschenkten oder Erben gezahlt wird? Mindert dies das Vermögen und wird dadurch der Zugewinnanspruch des anderen Partners niedriger? Angenommen, der Erbe bzw. Beschenkte besitzt 300.000 Euro von denen er 100.000 Euro Erbschaftssteuer bezahlt. Fließen dann nur noch 200.000 Euro in den Zugewinn?

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat (von LeaM):
Das Erbe oder die Schenkung (Haus mit Grundstück von Onkel) fließt nicht in die Zugewinngemeinschaft, das ist ziemlich eindeutig.

Eine Schenkung oder ein Erbe zählt zum Anfangsvermögen.
Zitat:
Was ist aber, wenn die Steuer vom Vermögen des Beschenkten oder Erben gezahlt wird? Mindert dies das Vermögen...

Ja.
Zitat:
und wird dadurch der Zugewinnanspruch des anderen Partners niedriger? Angenommen, der Erbe bzw. Beschenkte besitzt 300.000 Euro von denen er 100.000 Euro Erbschaftssteuer bezahlt. Fließen dann nur noch 200.000 Euro in den Zugewinn?

Der Zugewinn wird, vereinfacht ausgedrückt, so berechnet indem man von jedem Ehegatten das Endvermögen minus das Anfangsvermögen nimmt. Die Differenz von jedem Ehegatten ist der Zugewinn und dieser ist auszugleichen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat (von LeaM):
Was ist aber, wenn die Steuer vom Vermögen des Beschenkten oder Erben gezahlt wird? Mindert dies das Vermögen...
Ja.


Hast Du dafür eine Rechtsgrundlage?

Nach meiner Auffassung mindert die Erbschaftsteuer den Wert des Erbes und hat somit keine Auswirkung auf den Zugewinnausgleich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nach meiner Auffassung mindert die Erbschaftsteuer den Wert des Erbes und hat somit keine Auswirkung auf den Zugewinnausgleich.

Du hast Recht. Die Erbschaftsteuer mindert das Erbe und zählt somit zum Anfangsvermögen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LeaM
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. So wäre es auch logisch.

0x Hilfreiche Antwort

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