Hohe Prozesskosten Scheidungsantrag Rückzug

8. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Climax
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hohe Prozesskosten Scheidungsantrag Rückzug

Hallo liebe Community,
Ich möchte mich hier für meine Mutter in einem Sachverhalt schlau machen. Und zwar geht es um eine Scheidung, die sie bei einer Anwaltskanzlei im November eingereicht hat.
Sie hat einen ersten Termin bekommen, wo sie den Antrag ausgefüllt und am Folgetag eingereicht hat. Dieser Termin hat einmalig 190€ gekostet, die auch ordnungsgemäß bezahlt wurden. Desweiteren hat sie eine Gerichtskostenübernahme für Geringverdiener beantragt. Die notwendigen Formulare dafür wurden ebenfalls am Folgetag abgegeben.
Meine Mutter hat beim ersten Termin außerdem nachgefragt, ob sie den Antrag jederzeit zurückziehen darf, sollte sie es sich doch anders überlegen. Der Anwalt versicherte ihr, dass sie den Antrag zurückziehen darf, wann immer sie möchte, selbst am Tag vor dem Gericht. Kurz darauf erhielten sie und mein Vater beide den selben Brief, eine Kenntnisnahme zu der Familiensache. Nun kam es wie es kommen musste, beide haben diese Kenntnisnahme NICHT unterschrieben und sie hat die Scheidung etwa 2 Wochen später zurückgezogen, ohne zu ahnen, welche Kosten damit auf sie zukamen.
Wenige Tage nach dem Rückzug der Scheidung erhielt sie eine Rechnung, die sich auf 590,68 belief und sich aus Geschäftsgebühren (562,50€), Kosten für die vorzeitige Beendigung des Auftrages (300€), und einem Nachlass von 45% zusammensetzte (also 590,68€).
Erschrocken von dieser Summe schrieb sie also einen Brief, in dem sie erklärte dass sie eine Kostenübernahme vom Staat benatragt hat und wissen wollte, wieso sie nun so eine (für uns) unbezahlbare Summe zahlen muss.
(Dazu muss gesagt werden, dass meine Mutter russisch-sprachig ist und Deutsch nur in Umgangssprache beherrscht, und ihr etwas vom Anwalts-Fachjargon entgangen sein kann)
Als Antwort auf unseren Brief hat der Anwalt dann, seltsamerweise, nicht schriftlich geantwortet, sondern hat angerufen und gesagt, dass diese Summe im Prinzip ganz normale Prozesskosten sind, die sie jetzt aber zahlen muss, da sie den Antrag VOR der Bewilligung der Kostenübernahme zurückgezogen hat. Er fügte jedoch hinzu, dass sie der Summe entgehen kann, indem sie den Antrag abermals einreicht, die bewilligung der Kostenübernahme abwartet und DANN erst den Antrag wieder zurückzieht. Meine Mutter wusste in dem moment nicht zu reagieren und hat gesagt, dass sie darüber nachdenken wird. Ich und sie kamen nach etwa einer Woche zum Schluss, ALLEs, was besagter Anwalt erklärt und vorgeschlagen hat, schriftlich von ihm zu verlangen, was wir auch, ebenfalls schriftlich, taten (Zusätzlich übertrug sie den Fall meinem Vater, da ihr das Know How ausgegangen war). Nun kam, Anfang Februar, eine Mahnung von dem Anwalt, in dem er jetzt insgesamt 701,68€ verlangte (Hauptforderung bereits genannt + Verfahrenskosten von 101,00€). Darauf haben wir noch nicht geantwortet und wollten uns erst einmal unter anderem hier informieren, wie wir weiter vorgehen sollten.
Ich Frage mich daher: War er verpflichtet meine Mutter darüber zu informieren, dass sie die Bewilligung vor dem Rückzug des Antrages abwarten muss?
Warum hat er nicht auf unsere Anfrage geantwortet, in der wir seine Informationen SCHRIFTLICH verlangt haben?

Ich weiß, der Text ist irre lang und nicht gerade einfach durchzusehen, aber ich danke im voraus schon für eure Hilfe und Mühe! :)

Tony

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

das erste Gespräch mit dem Anwalt lief als Beratungsgespräch das mit 190 Euro in Rechnung gestellt wurde. Sobald der Rechtsanwalt die Scheidung einleiten soll wird er der Gegenseite ein Schreiben zugehen lassen. Hier wird in der Regel ein Satz abgerechnet der dem Anwalt festgelegt wurde. Natürlich hat man Prozesskostenhilfe beantragt, der im Falle einer Trennung dann dem mittellosen helfen soll sich scheiden zu lassen. Das Gericht entscheidet hier nach der Akteneinsicht und den finanziellen Mitteln des Trennungwilligen. Zieht er alle Anträge zurück, so wird auch der PKH Antrag nicht weiterverfolgt und diese Rechnungen entstehen. Rechtsanwälte fordern im Schnitt pro Stunde 300 Euro, sowie nach Streitwert der Angelegenheit. Wird im ersten Schreiben an den Partner gleich mal losgelegt mit Wohneigentum, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinn, wird auch schon nach dem ersten Brief erheblich teuer für den Mandanten. Die Prozesskostenhilfe deckt die Anwaltskosten ab, wenn eine Scheidung vollzogen wird. Doch auch hier kann der Richter entscheiden ob nicht auch eine Ratenzahlung noch möglich ist. Im Falle deiner Mutter hat sie den Trennungswunsch zurückgezogen und der Anwalt rechnet seine bislang entstandene Kosten mit dem Mandanten ab. Das hat schon alles seine Richtigkeit.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Climax
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Also kann sie jetzt im Grunde nur noch eine Ratenzahlung vereinbaren, richtig? Wie soll sie nun, eurer Meinung nach, richtig reagieren?

Danke auf jeden Fall für die Antwort! :)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Durch die Zurücknahme der Scheidung wird natürlich alles in Rechnung gestellt, den auch der Antrag auf Prozesskostenhilfe fällt ja dann wieder weg, wenn die Scheidung zurückgenommen wird. Der Anwalt hatte ja nun seinen Auftrag der er abgearbeitet hatte. Das hat diese Kosten nun doch auch ausgelöst. Hätte sie die Scheidung laufen lassen, wären die Anträge auf dem Amtsgericht geprüft worden und sie hätte dann womöglich auch die PKH bekommen.
Wie sie die jetzt entstandenen Kosten abzahlen kann, da muss sie sich nun schleunigst mit dem Anwalt in Verbindung setzen und fragen, ob sie diese Summe in Raten bezahlen darf. Den die PKH wurde ja wieder zurückgezogen.

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2x Hilfreiche Antwort

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