Hallo liebe Community,
Ich möchte mich hier für meine Mutter in einem Sachverhalt schlau machen. Und zwar geht es um eine Scheidung, die sie bei einer Anwaltskanzlei im November eingereicht hat.
Sie hat einen ersten Termin bekommen, wo sie den Antrag ausgefüllt und am Folgetag eingereicht hat. Dieser Termin hat einmalig 190€ gekostet, die auch ordnungsgemäß bezahlt wurden. Desweiteren hat sie eine Gerichtskostenübernahme für Geringverdiener beantragt. Die notwendigen Formulare dafür wurden ebenfalls am Folgetag abgegeben.
Meine Mutter hat beim ersten Termin außerdem nachgefragt, ob sie den Antrag jederzeit zurückziehen darf, sollte sie es sich doch anders überlegen. Der Anwalt versicherte ihr, dass sie den Antrag zurückziehen darf, wann immer sie möchte, selbst am Tag vor dem Gericht. Kurz darauf erhielten sie und mein Vater beide den selben Brief, eine Kenntnisnahme zu der Familiensache. Nun kam es wie es kommen musste, beide haben diese Kenntnisnahme NICHT unterschrieben und sie hat die Scheidung etwa 2 Wochen später zurückgezogen, ohne zu ahnen, welche Kosten damit auf sie zukamen.
Wenige Tage nach dem Rückzug der Scheidung erhielt sie eine Rechnung, die sich auf 590,68 belief und sich aus Geschäftsgebühren (562,50€ , Kosten für die vorzeitige Beendigung des Auftrages (300€
, und einem Nachlass von 45% zusammensetzte (also 590,68€
.
Erschrocken von dieser Summe schrieb sie also einen Brief, in dem sie erklärte dass sie eine Kostenübernahme vom Staat benatragt hat und wissen wollte, wieso sie nun so eine (für uns) unbezahlbare Summe zahlen muss.
(Dazu muss gesagt werden, dass meine Mutter russisch-sprachig ist und Deutsch nur in Umgangssprache beherrscht, und ihr etwas vom Anwalts-Fachjargon entgangen sein kann)
Als Antwort auf unseren Brief hat der Anwalt dann, seltsamerweise, nicht schriftlich geantwortet, sondern hat angerufen und gesagt, dass diese Summe im Prinzip ganz normale Prozesskosten sind, die sie jetzt aber zahlen muss, da sie den Antrag VOR der Bewilligung der Kostenübernahme zurückgezogen hat. Er fügte jedoch hinzu, dass sie der Summe entgehen kann, indem sie den Antrag abermals einreicht, die bewilligung der Kostenübernahme abwartet und DANN erst den Antrag wieder zurückzieht. Meine Mutter wusste in dem moment nicht zu reagieren und hat gesagt, dass sie darüber nachdenken wird. Ich und sie kamen nach etwa einer Woche zum Schluss, ALLEs, was besagter Anwalt erklärt und vorgeschlagen hat, schriftlich von ihm zu verlangen, was wir auch, ebenfalls schriftlich, taten (Zusätzlich übertrug sie den Fall meinem Vater, da ihr das Know How ausgegangen war). Nun kam, Anfang Februar, eine Mahnung von dem Anwalt, in dem er jetzt insgesamt 701,68€ verlangte (Hauptforderung bereits genannt + Verfahrenskosten von 101,00€ . Darauf haben wir noch nicht geantwortet und wollten uns erst einmal unter anderem hier informieren, wie wir weiter vorgehen sollten.
Ich Frage mich daher: War er verpflichtet meine Mutter darüber zu informieren, dass sie die Bewilligung vor dem Rückzug des Antrages abwarten muss?
Warum hat er nicht auf unsere Anfrage geantwortet, in der wir seine Informationen SCHRIFTLICH verlangt haben?
Ich weiß, der Text ist irre lang und nicht gerade einfach durchzusehen, aber ich danke im voraus schon für eure Hilfe und Mühe!
Tony