Hol- und Bringpflicht der Kinder beim Wahrnehmen des Umgangsrechtes

1. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Charisma
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hol- und Bringpflicht der Kinder beim Wahrnehmen des Umgangsrechtes

Hallo!

Seit 4 Jahren bin ich geschieden, habe 2 Kinder mit meiner Ex-Frau, die im 14tägigen Rhythmus das Wochenende bei mir verbringen. Seit Beginn dieser Regelung ist es so, daß ich die Kinder vom Hause meiner Ex-Frau abhole (Freitag abends) und am Sonntag abend wieder zurückbringe. Meine Frage: Gibt es eine gesetzliche Regelung, daß nicht vielleicht auch einmal meine Ex-Frau die Kinder zu mir bringen muß oder sie abholt? Ich meine so etwas einmal gelesen zu haben. Vielen Dank!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bada-Bing
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 31x hilfreich)

Wer keine Sorgen hat, der macht sich welche!

Google mal schön nach dem Gewünschten oder nutze die Forumssuche.

'Immer muss ich fahren, menno :( '

Sachen gibt's...

14x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Das Abholen und Bringen obliegt allein dem Umgangselternteil. Auch die Umgangskosten (wozu die Fahrten auch zählen) hat dieser allein zu tragen.
Ausnahmen bestehen in den Fällen, in denen der betreuende Elternteil ohne triftigen Grund gegen den Willen des anderen mit dem Kind weit weg gezogen ist und so die Entfernung zwischen Kind und anderen Elternteil gelegt hat. Dann kommt eine Beteiligung des betreuenden Elternteils an den Kosten oder den Fahrten an sich in Betracht.
Andere Ausnahme: man kommt sich entgegen und einigt sich einfach mal so, zum Wohle der Kinder.

Freu Dich doch, dass Du Deine Kinder so oft sehen kannst, andere würden sonstwas drum geben!

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Kuschelbaer & Bada-Bing

das sind ja hilfreiche Antworten von Euch.
Schon mal dran gedacht, dass das auch eine Kostenfrage ist?
Wer alle 14 Tage 400 km fahren muss und selbst schon am Limit liegt, den beschäftigt so eine Frage schon.
So richtig ein Verständnis für so ein Thema / diese Problematik habt ihr wohl nicht...


@ Charisma

NEIN, es gibt in Bezug darauf, wer fürs Holen und Bringen der Kinder verantwortlich ist, KEINE gesetzliche Regelung!

Es hat sich in all den Jahren so eingebürgert, dass immer der nicht betreuende Elternteil die Kinder holt und bringt; in den meisten durch Gerichte zu entscheidenden Fällen wurde so entschieden,
weil es aufgrund der Kostenverteilung am logischsten erschien. Und daraus hat sich sozusagen ein 'ungeschriebenes' Gesetz entwickelt, so dass heute sogar jeder Familienanwalt sagt, dass es so ist. Obwohl es KEIN Gesetz darüber gibt!

Ein gutes Beispiel für die Verbiegung unseres Rechtsstaats!
(es gibt noch mehr Beispiele)

Gruß

-- Editiert von Mami 05 am 02.02.2006 10:36:38

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ Mami05
Frage von Charisma

quote:
Meine Frage: Gibt es eine gesetzliche Regelung, daß nicht vielleicht auch einmal meine Ex-Frau die Kinder zu mir bringen muß oder sie abholt?

Meine Antwort war eindeutig auf die gestellte Frage bezogen, eine Kostenfrage bzw. km-Anzahl stand nicht im Raum.

Zur Kostenfrage:
Da ist zu unterscheiden, wie die Entfernung zustande gekommen ist. Im Normalfall lebte die Familie bis zur Trennung an einem Ort. Ist der nicht betreuende Elternteil (hier der Vater) weiter weg von den Kindern gezogen, hat er auch ohne Frage die Kosten alleine zu tragen. Ist der betreuende Elternteil mit den Kindern weggezogen und hat die Entfernung zwischen Umgangselternteil und Kinder gelegt, kann diesem durchaus eine Beteiligung an den Kosten bzw. auch ein Holen oder Bringen auferlegt werden. Darüber gibt es auch entsprechende Urteile. Das müsstest gerade DU (Mami05) aber auch wissen: ---> <a href=http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=37811&page=1>Kindesunterhalt</a>
Wurde ja von Dir provokant in den Raum gestellt und hinreichend diskutiert.

Ansonsten hier noch was zum Nachlesen: ---> <a href="http://www.mein-recht.de/umgangskosten.html">Wer trägt die Kosten des Umgangsrechts</a>
und ---> <a href="http://www.123recht.net/article.asp?a=13285">Umgangskosten sind nach BGH–Urteil in Ausnahmefällen anrechenbar</a>

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 02.02.2006 11:51:40

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ KuschelbaerR

1. es gibt KEINE gesetzliche Regelung darüber!
2. Du hast recht: wenn der Vater wegzieht MUSS er die Umgangskosten allein tragen
bzw. den Weg allein auf sich nehmen (weil es sowieso die Regel ist)
3. Du hast recht: Zieht dagegen die Mutter mit den Kindern weg, KANN ihr ein Teil der Kosten auferlegt werden.
4. bin ich gespannt, ob Du irgendein Gerichtsurteil kennst, in dem tatsächlich der betreuuenden Mutter die Umgangskosten auch nur zum Teil auferlegt werden.*
5. Das BGH-Urteil trifft nur auf diejenigen Umgangsberechtigten zu, die aufgrund ihres Selbstbehalts nicht einmal den Regelbetrag des KU zahlen können.


* in so einem Fall besteht die Gefahr der Umgangsvereitelung durch die Mutter schon aus finanziellen Interessen; daher wird so gut wie gar nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Das ist halt das Problem: Muttern kann -ohne dass es für sie irgendwelche Konsequenzen hätte- im Prinzip machen, was sie will, nach Buxtehude, Timbuktu, Honolulu oder sonstwohin ziehen, es interessiert nicht wirklich, ob der Vater dann sein Umgangsrecht bzw. seine Umgangspflicht noch wahrnehmen kann. Schlichtweg weil ihm die Finanzen dafür fehlen.

Die Ex meines LG hat ihn faktisch vor vollendete Tatsachen gestellt: als er eines Abends von der Arbeit kam, war sie mit Kind 500 km weit weg gezogen, ohne Vorankündigung, geschweige denn, mit Einverständnis des Vaters. Hat aber von Anfang an gesagt, dass es für sie nicht in Frage kommt, sich an den Umgangskosten für den Vater zu beteiligen. Wurde auch nicht dazu verdonnert. Vattern kann sehen, wie er klar kommt. Und Muttern wird heilfroh sein, bzw. bin ich überzeugt, dass sie es ist (!), dass er sein Kind nur 3 Mal im Jahr zu sich holen kann. Und selbst dafür muss er ziemlich lange sparen. Von nix kann man(n) halt auch nix bezahlen. Während Muttern 3 Mal im Jahr in Urlaub rund um die Welt fliegt. So sieht die deutsche Gerechtigkeit aus.

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"Was Du nicht willst das Dir getan, das tu auch keinem anderen an!"

5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-369
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sarah1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Auch wenn das hier schon alt ist muss ich etwas dazu sagen, ich bin auch von dem Vater meiner Tochter getrennt, und ich finde es richtig wenn beide sich den weg teilen. die groß eltern holen und bringen meine tochter aber ich stehe jeder zeit zur verfügen wenn es mal nicht klapt (trotz 8 Stunden Arbeit).bei meinem mann lauft es anders seine Eltern holen immer seinen sohn, jetzt geht es mal nicht und wir haben gefragt ob sie die hälfte kommen kann(die Mutter vom Sohn) und sie stellt sich sofort Quer, das finde ich total unverständlich kann mir vil. einer sagen warum das bei manchen frauen so ist?

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

Ja klar kann ich dir das sagen. Nicht alle Frauen teilen deinen Perfektionismus. Nicht jede hat Anspruch auf das Mütterverdienstkreuz. Aber Kopf hoch! Du bist wenigstens einer der wenigen Perfekten die alles richtig machen. Herzlichen Glückwunsch und Buuh an alle die es anders machen :neck:

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Sarah!

quote:
jetzt geht es mal nicht und wir haben gefragt ob sie die hälfte kommen kann(die Mutter vom Sohn) und sie stellt sich sofort Quer, das finde ich total unverständlich kann mir vil. einer sagen warum das bei manchen frauen so ist?

Nichts leichter als das!

Es war und ist maßgeblich ihre rücksichtslose Art, die zur Trennung führte.
Sie hat es bis heute nicht begriffen und wird es nie begreifen.

Empfehle ihr das Buch: Schuld sind immer die anderen

Sie wird ihm/dir/euch vor Begeisterung um den Hals fallen ...

Selbst nach der Lektüre wäre sie nicht einen Schritt weiter ...

Solche gibt´s, das weiß ich wohl!

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
tadelaso
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn es nach mir ginge, was es ja leider nicht geht, sollte hier mal ein klares Gesetzt geschrieben werden um alles klar zu deffinieren, wer hir welche Pflichten und Rechte hat.
Ich lebe getrennt, die drei gemeinsamen Kinder (14,12 & 4 Jahre) leben bei mir, der Mutter.
Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, darf er dennoch die Kinder sehen, das ist richtig und soll auch so sein!
Wenn aber die Mutter von Harz4 leben muß und sich deshalb arbeit sucht, was mit drei Kindern ja wirklich nicht einfach ist.
Sie tatsächlich einen Job findet, deshalb 80 Kilometer vom bisher "gemeinsamen" Wohnort unziehen muß!
Neben der Erziehung und all den anderen Pflichten, Vollzeit arbeiten geht um alles bezahlen zu können.
Wenn der Kindesvater sich absolut um nichts kümmert, dazu gerichtlich verurteilt wird, einmal im Monat die Kinder abzuholen, und sich dann noch beschwert, das die hol und bringpfllicht geteilt werden soll.
Ja hallo, was soll ich denn noch alles tun, ich kann mich doch nicht teilen!!!
Und 80 Kilometer sind doch mit dem Auto ( welches er auch noch mitgenommen hat) keine wirkliche Entfernung!
Oder was meint ihr?
Liebe Grüße


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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12316.12.2009 13:56:33
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 33x hilfreich)

Hallo ARTiger,

könntest du mal so nett sein und mir mal schreiben, warum du so feindlich gegenüber von Müttern bist.

Ich schicke mal voraus, dass deine KM dir die Kinder entzogen hat. Ist das richtig?


Dann tut es mir leid für dich und für deine Kinder. Aber es gibt auch Mütter, wie ich, die auf das Umgangsrecht bestehen und es für die Kinder, die meinigen, eingefordert hat. Was mich an unsere Rechtssprechung stört, ist das nur der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht einklagen kann. Das finde ich sehr traurig.

Und ich kenne leider viele Fälle, wo die Väter keine oder nur bedingte Lust versprüren, sich an der Erziehung und Kosten ihrer Kinder zu beteiligen. Meist meinen sie, dass alle Kosten durch die Zahlung von Unterhalt abgedeckt sind. Es ist nunmal nicht so.

Achso, Frauenhäuser werden immer mehr gebraucht und finden ihre Berechtigung. Es werden leider noch immer viele Frauen von ihren Ehemännern gedemütigt und Mißhandelt wie auch Mißbraucht. Über Jahre hinweg und viele Frauen schämen sich und verstecken sich. Bis sie aber endlich den Absprung schaffen, ist es für sie zu spät.

lg
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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
privat_nk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Es gibt wie bereits geschrieben keinerlei "verbindliche" Rechtsprechung (!)...
Wenn der Vater sein Kind (beidseitiges Sorgerecht) nun am Freitag abholt - war mit der Mutter nie verheiratet oder mit ihr in einer Wohngemeinschaft lebend = beide haben ihre eigene Wohnung weiterhin unterhalten welche sich schon immer 100km auseinander befunden haben und der Vater holt nun sein Kind Freitags ab -
was passiert wenn der Vater das Kind dann am Sonntag nicht zurück bringt ABER der Mutter die Möglichkeit selbstverständlich einräumt es abzuholen ???
Die Mutter kann genauso wenig dagegen machen da es keinerlei Rechtsprechung dahingehend gibt !
Der Vater kann zahlreiche Gründe aufzählen WARUM es ihm nicht möglich war - muss er aber noch nicht einmal....
Was kann die Mutter machen =
nix...
Polizei einschalten - keine gesetzliche Grundlage vorhanden
Gericht - dauert und wird auf eine Teilung der Kosten entscheiden...
Und sollte die Mutter anschließend am nächsten Abhol Freitag das Kind nicht gehen lassen wollen macht Sie sich bei beidseitigem Sorgerecht sogar strafbar (!)
Zudem kann man inerhalb von noch nicht mal 5.Tagen dieses gerichtlich festsetzen lassen und würde auch jedem empfehlen dieses mit ALLEN Strafkosten durchzusetzen (!)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Was soll das Ausbuddeln von Uraltbeiträgen, so machst Du Dir hier keine Freunde.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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