Hol- und Bringpflicht für benötigte Gegenstände

21. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Bandita
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hol- und Bringpflicht für benötigte Gegenstände

Hallo zusammen,
ich habe versucht, meien Frage im Netz zu recherchieren, finde aber keine geeigneten Antworten.
Unsere Situation sieht folgendermaßen aus: Seit sieben Jahren verbringt unsere Tochter jedes zweite Wochenende (von Donnerstag bis Sonntag) bei ihrem Papa. Da sie immer direkt von der Schule aus hingeht, hätte sie einiges an Material mitzunehmen. Um ihr dies zu erleichtern, habe ich in letzter Zeit immer mittwochs die Sachen bereits zum Vater gefahren.
Diesmal hatte sie allerdings Schwimmen mit Sportunterricht verwechselt und hatte die falschen Sachen eingepackt. Ich bat sie, die bereitgelegten Schwimmsachen dann selbst abzuholen, da ich an dem Tag unterwegs war. Nun habe ich eine Mail vom Vater bekommen, dass ich für "Materialfahrten" zuständig sei und die Sachen zu einer bestimmten Uhrzeit und explizit bei ihm und nicht bei seinen Eltern ums Eck abzugeben habe. Meiner Meinung nach ist dies nicht meine Aufgabe (auch wenn ich es natürlich hin und wieder übernehmen würde). Gibt es dazu eine rechtliche Festlegung?
Vielen Dank schon mal, Gruß

Kerstin

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Generell gilt, dass die Kosten und Mühen des Umgangs vom Umgangsberechtigten zu tragen sind.

Du musst da nichts hinfahren, das war eine Freundlichkeit, zu der Du nicht verpflichtet bist.

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#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Du musst da nichts hinfahren, das war eine Freundlichkeit, zu der Du nicht verpflichtet bist.
Eine Freundlichkeit gegenüber der Tochter, welche die zusätzlichen Sachen ansonsten schon am Donnerstag mt in die Schule schleppen müsste.

Meines Erachtens handelt es sich hier auch nicht um "Mühen des Umgangs". Es geht um den Schulbesuch, der ordnungsgemäß ermöglicht werden soll. Dafür scheint mir in erster Linie die Mutter als Betreuungselternteil zuständig zu sein.

Muss die Mutter die Schulsachen für den Freitag am Donnerstag zum Vater fahren? Nein. Sollte die Mutter dafür Sorgetragen, dass die Tochter am Freitag ordnungsgemäß am Schulunterricht teilnehmen kann? Ja.

Dass die Mühen des Umgangs ausschließlich durch den Umgangselternteil zu tragen sind, wäre auch nicht richtig. Namentlch das Kind angemessen ausgestattet in das Umgangswochenende zu schicken scheint mir eine Pflicht des Betreuungselternteils zu sein. Diese Pflicht wurde hier verletzt.

Zitat:
Gibt es dazu eine rechtliche Festlegung?
Sie sollten sich weniger Gedanken über rechtliche Festlegungen und mehr Gedanken über Ihre elterliche Verantwortung machen. Diese scheint mir zu gebieten.

Sie fragen nach einer Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen Ihnen und dem Vater. Verbasselt hat es hier aber die Tochter. Das kann passieren. Sie als Betreuungselternteil sollten aber dafür Sorge tragen, dass es zukünftig nicht mehr passiert.

Wie alt ist die Tochter? Wie weit wohnen Sie auseinander? Fahrrad? Öffentlicher Nahverkehr?

Sie verlieren hier zu viel Zeit und Nerven, wenn Sie das Familienrecht heranziehen wollen. Weniger Fragen, was man alles tun muss. Mehr überlegen, was man alles tun kann. Ist besser für die Tochter.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Generell gilt, dass die Kosten und Mühen des Umgangs vom Umgangsberechtigten zu tragen sind.


Das ist zwar grundsätzlich richtig - aber hier geht es ja gar nicht um "Mühen des Umgangs".
Das Schwimmzeug wird ja für die Schule benötigt - und nicht für den Umgang.
Die Ausstattung des Kindes mit Schulbedarf ist Sache des Elternteils, bei dem das Kind wohnt.
Das ändert sich auch nicht dadurch, dass das Kind vom Umgangselternteil aus zur Schule geht und/oder nach der Schule zum Umgangselternteil geht.
Von daher sehe ich es ziemlich eindeutig als Aufgabe der Mutter (= Elternteil bei dem das Kind wohnt), dafür zu sorgen, dass das Kind das benötigte Schwimmzeug erhält.
(Wäre das Schwimmzeug für einen privaten Ausflug von Vater + Kind ins Schwimmbad bestimmt, wäre es evtl. anders. Aber bei Bereitstellung von Schulbedarf sehe ich klar die Mutter in der Pflicht.)

Trotzdem schade, wenn sich Eltern wegen so einer Kleinigkeit streiten müssen und möglicherweise sogar das Kind darunter leidet (weil keine Teilnahme am Schwimmunterricht möglich ist).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Bandita
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Ich habe überhaupt kein Problem damit, die Sachen bereitzustellen bzw. meine Tochter dazu anzuhalten, ihre Materialien herzurichten. Probleme habe ich lediglich damit, dass der Vater seit Jahren jegliche Verantwortung mir zuweist und mir diktiert wann ich wo etwas hinzubringen habe, ohne sich selbst zu kümmern. Ich musste sie auch schon an seinen Wochenenden bei ihm abholen und zum Fußballtraining fahren, weil er kein Fußball mag und behauptet, ich würde sie zwingen Fußball zu spielen, obwohl das der Wunsch des Kind ist. Wir wohnen auch nur knapp 2 Kilometer auseinander und meine Tochter ist fast elf Jahre alt, könnte also auch selbst zu uns radeln und die Sachen holen.
Die Anmerkung, wie schade es ist, dass man um so etwas streiten muss, kann ich voll unterschreiben, ein vernünftiges und sachliches Gespräch wäre mir auch lieber!

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#5
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Da das Kind ganz eindeutig während der Umgangszeit zur Schule muss, ist hier der Vater dafür verantwortlich, dass das Schulzeug bereit steht.

Der Vater hat also donnerstags das Schulzeug bei der Mutter abzuholen.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Da das Kind ganz eindeutig während der Umgangszeit zur Schule muss, ist hier der Vater dafür verantwortlich, dass das Schulzeug bereit steht.

Nein, das sehe ich anders.
Die Mutter ist dafür verantwortlich, dass das Kind alle Materialien vorrätig hat, die für die Schule benötigt werden. Egal, ob es Stifte, Hefte oder Schwimmsachen sind.
Wenn das Kind vom Vater aus losgeht, muss der Vater vielleicht darauf achten, dass das das Kind die Sachen auch mitnimmt (und nicht am Frühstückstisch liegen lässt). Aber der Vater muss dem Kind nur das mitgeben, was das Kind von der Mutter an Schulausstattung mitgebracht hat. Wenn das Kind von der Mutter eine unvollständige Schulausstattung mitgebracht hat, ist es nicht Aufgabe des Vaters, diese zu komplettieren.
(Analogie: Wenn das Kind ein neues Schulheft braucht, weil das alte vollgeschrieben ist, muss auch die Mutter das neue Heft kaufen. Das ändert sich auch nicht, wenn das alte Heft zufällig an einem Tag vollgeschrieben wurde, an dem das Kind vom Vater aus zur Schule gegangen ist.)

Zitat:
Ich musste sie auch schon an seinen Wochenenden bei ihm abholen und zum Fußballtraining fahren, weil er kein Fußball mag und behauptet, ich würde sie zwingen Fußball zu spielen, obwohl das der Wunsch des Kind ist.

Grundsätzlich ist es so, dass während der Umgangszeit der Umgangselternteil bestimmt was gemacht wird. Wenn das Kind zum Fußball will, der Vater aber nicht, stellt sich die Frage, ob das Umgangsmodell noch kindgerecht ist. Wenn der Vater gegen den Willen des Kindes handelt, wird das Kind früher oder später auch nicht mehr zum Vater wollen.
Wenn ich lese "seit 7 Jahren ..." dann wäre mein erster Gedanke, dass das, was vor 7 Jahren gut war, vielleicht jetzt nicht mehr gut ist. Damals war das Kind im Kindergarten. Die Bedürfnisse des Kindes ändern sich ja auch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Beide Ansichten haben vertretbare Argumente für sich. Es gibt kein richtig und kein falsch, es ist aber auch schlicht unerheblich. Denn selbst wenn man einen gerichtlichen Antrag dafür stellen würde, so würde es mit Sicherheit keinen Beschluss darüber geben. Man kann sich also entweder damit beschäftigen, dass der nervige Vater mit seiner popeligen Mail über Materialfahrten hier seinen Wille durchgesetzt bekommt oder damit, wie das Kind zu den Schwimmsachen gelangt. Und das wäre für mich nur davon abhängig, ob ich es realisieren kann, oder nicht.

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#8
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich hätte die Tochter mit dem Rad losgeschickt, das Schwimmzeug zu holen. Mit 11 Jahren kann sie das ja durchaus, sofern der Weg nicht über eine vielbefahrene Landstraße o. ä. führt.

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