Ich bin ausgezogen aber meine Frau gibt den Autoschlüssel vom Firmenfahrzeug nicht her.

27. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Max1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bin ausgezogen aber meine Frau gibt den Autoschlüssel vom Firmenfahrzeug nicht her.

Schönen Guten Abend!!!
Ich bin seit ein paar Tagen von unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hatte gestern Abend meiner Frau mitgeteilt, dass ich meinen Zweitschlüssel meines Firmenfahrzeuges zurückerhalten möchte da sie ja schließlich noch unser privates Auto benutzt. Heute Abend war ich in der alten Wohnung und sie hat den Autoschlüssel immer noch nicht rausgerückt. Mit welchen Mitteln sollte ich jetzt vorgehen damit sie ihn rausrückt?

Grüzie,
Max

-- Editiert von Moderator am 07.03.2019 21:46

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32 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Das dürfte wohl dem noch aktuellen Zerwürfnis geschuldet sein. Im Zweifel soll der Eigentümer des Autos (der Arbeitgeber) die Frau auffordern die Schlüssel herauszugeben.

Ich persönlich jedoch denke, dass Sie der Gattin evtl. noch etwas Zeit geben sollten sich in die neue Situation einzufinden und fangen Sie an diese zu befrieden. Sie werden feststellen, dass es sich ohne Zank und Streit viel leichter scheiden lässt als mit. Und an Zank und Streit ... sind immer zumindest zwei beteiligt.

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#2
 Von 
Max1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frau spielt gerne Machtspiele. Aber bitte was soll sowas? Das muss ich ja nicht mitspielen. Und vor allem sie hat ja ein Auto. Ich werde meinem Chef mitteilen, dass sie die Schlüssel nicht rausrückt. Sie hatte lange genug Zeit die Schlüssel zu übergeben. Da muss ich ihr ja nicht noch Wochen Zeit geben!

-- Editiert von Moderator am 07.03.2019 21:46

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Rechtlich gesehen sind Sie verantwortlich für die Schlüssel, Ihre Frau hat mit Ihrem AG nichts zu tun. ... der Tipp war lediglich gedacht, dass der AG hier emotionslos fungieren könnte.

Der rechtlich korrekte Weg wäre, Ihre Frau schriftlich aufzufordern:

Zitat:
hallo liebe EX

leider du auf meine mehrfachen persönlichen Bitten und Aufforderungen den Schlüssel für meinen Firmenwagen herauszugeben ignoriert, so dass ich dich nunmehr letztmalig auf diesem Wege auffordere, mir den Schlüssel zum Firmenwagen ..... bis spätestens zum .... (5 Tage halte ich für ausreichend) herauszugeben. Nach Ablauf der Frist werde ich einen Anwalt beauftragen, meinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen, die Kosten hierfür würdest du dannn tragen müssen.

Ich hoffe, dass dies nicht nötig sein wird. Beste Grüße Ex


-- Editiert von AltesHaus am 28.02.2019 10:24

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#4
 Von 
Max1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hätte ich die Tage ihr schreiben können. Aber sie reagiert ja nicht drauf. Also muss ich schon über meinen Arbeitgeber gehen.

-- Editiert von Moderator am 07.03.2019 21:47

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Max1975):
Das hätte ich die Tage ihr schreiben können. Aber sie reagiert ja nicht drauf.
Also muss ich schon über meinen Arbeitgeber gehen.


Sie haben ja nicht geschrieben, deswegen werden Sie es tun müssen.

Wie schon gesagt Ihr AG hat keinerlei Ansprüche gegenüber Ihrer EX, da sind SIe der Anspruchpartner. Klar sind SIe sauer, aber das hilft doch jetzt nicht.

Also anschreiben, mit Zeugen id Briefkasten werfen, auf dem Umschlag noch draufschreiben (würd ich jetzt machen) "zugestellt durch Boten am ... um ..." und fertig.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32224 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Max1975):
Ich bin seit ein paar Tagen
Ja. Und
Zitat (von Max1975):
und hatte gestern Abend
Also hatte sie Zeit von vorgestern abend bis gestern.
Und da fragst du hier nach Mitteln?

Da empfehle ich dir: Geh doch zum EuGH.
:bang:

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Max1975):
Ich werde meinem Chef mitteilen, dass sie die Schlüssel nicht rausrückt.


Der wird dann neue Schlösser in das Fahrzeug einbauen lassen. Den Schaden zahlt derjenige, der den Schlüssel an Unbefugte weiter gegeben hat.

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#8
 Von 
Max1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Max1975):
Ich werde meinem Chef mitteilen, dass sie die Schlüssel nicht rausrückt.
Der wird dann neue Schlösser in das Fahrzeug einbauen lassen. Den Schaden zahlt derjenige, der den Schlüssel an Unbefugte weiter gegeben hat.


Sicherlich. Wie kommst du auf "Unbefugte weiter gegeben hat" ? Meine Frau ist nicht bei meiner Firma angestellt, aber ich kann es ihr gestatten auch damit zu fahren wenn ich es möchte. Da wir getrennt sind, möchte ich den Schlüssel jetzt wiederhaben...vor allem wenn sie ein eigenes Auto hat.

-- Editiert von Moderator am 07.03.2019 21:49

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#9
 Von 
Max1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich heute Abend folgenden Brief von meiner Frau erhalten:

Den Schlüssel gibt es erst zurück, wenn ich mit meinem Anwalt gesprochen habe.

Da fehlen mir die Worte! Nochmal: Sie hat ein Auto und ich benötige das Auto jeden Tag für die Arbeit. Und ohne Auto komme ich kaum zur Arbeit da die Arbeitsstätte weit weg auf dem Lande ist. Das ist nur Schikane!

-- Editiert von Moderator am 07.03.2019 21:50

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Rechtlich gesehen sind Sie verantwortlich für die Schlüssel, Ihre Frau hat mit Ihrem AG nichts zu tun


Doch, der Arbeitgeber ist Eigentümer oder zumindest Besitzer des Fahrzeuges.
Zitat (von Max1975):
Den Schlüssel gibt es erst zurück, wenn ich mit meinem Anwalt gesprochen habe.


Die Gemahlin hat kein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Max1975):
Da fehlen mir die Worte! Nochmal: Sie hat ein Auto und ich benötige das Auto jeden Tag für die Arbeit.


Verstehe ich nicht ... ist doch nur

Zitat (von Max1975):
meiner Frau mitgeteilt, dass ich meinen Zweitschlüssel meines Firmenfahrzeuges zurückerhalten möchte


nehmen Sie den, den Sie haben.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von AltesHaus):
Rechtlich gesehen sind Sie verantwortlich für die Schlüssel, Ihre Frau hat mit Ihrem AG nichts zu tun

Doch, der Arbeitgeber ist Eigentümer oder zumindest Besitzer des Fahrzeuges.


... und trotzdem ist der TE der Ansprechpartner des AG und (vermutlich) Eigentümer (Besitzer ist der, der die "tatsächliche Herrschaft" (WIKI) über das DIng hat, und das sind wohl die Eheleute)

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#13
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
... und trotzdem ist der TE der Ansprechpartner des AG und (vermutlich) Eigentümer


Der TE ist keinesfalls Eigentümer, da Firmenfahrzeug, mithin ist der Arbeitgeber Eigentümer oder aber die Leasinggesellschaft.

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#14
 Von 
Max1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von AltesHaus):
... und trotzdem ist der TE der Ansprechpartner des AG und (vermutlich) Eigentümer
Der TE ist keinesfalls Eigentümer, da Firmenfahrzeug, mithin ist der Arbeitgeber Eigentümer oder aber die Leasinggesellschaft.


Richtig, die Firma ist Eigentümer, ich bin nur der Besitzer. Und nochmal: Dennoch ist das alles ein großer Witz, da meine Frau ein eigenes Auto besitzt aber meinen Zweitschlüssel nicht rausrückt. Nur Schikane!!! Ganz ehrlich, was hat sie davon? Das ist echt nur noch kindisch. Ich denke gerade daran, wenn ich zuhause bin, dass sie jederzeit die Möglichkeit hat damit wegzufahren und ggf. noch einen (un)gewollten Unfall oder ähnliches damit fabrizieren kann. Oder sie fährt das Auto in einen See und ich bin dann der dran ist. Sorry, aber meine Frau ist nicht zu unterschätzen. Ich überlege gerade morgen die Polizei zu holen damit sie den Schlüssel rausrückt! Ihr kennt meine Frau nicht wirklich.

-- Editiert von Moderator am 07.03.2019 21:50

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#15
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Max1975):
Dennoch ist das alles ein großer Witz, da meine Frau ein eigenes Auto besitzt
aber meinen Zweitschlüssel nicht rausrückt. Nur Schikane!!!


Das ist nicht nur Schikane, sondern möglicherweise auch Unterschlagung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Max1975):
Und nochmal: Dennoch ist das alles ein großer Witz, da meine Frau ein eigenes Auto besitzt
aber meinen Zweitschlüssel nicht rausrückt. Nur Schikane!!!


Da bin ich ganz bei Ihnen, es ist eine Unverschämtheit ... aber es hilft ja nix das zu wissen. Ihre Frau weiß, welchen Hebel sie schieben muss um Sie auf die Palme zu bringen, hier sollten Sie ansetzen und unerwartet reagieren. In diesem Fall wohl weniger aufbrausend und mehr überlegt ;)

Zitat (von Max1975):
Ganz ehrlich, was hat sie davon? Das ist echt nur noch kindisch.


Dann stehen Sie drüber, das wird sie nicht erwarten ...

Zitat (von Max1975):
Ich denke gerade daran, wenn ich zuhause bin, dass sie jederzeit die Möglichkeit hat damit wegzufahren


Dann stellen SIe den Wagen dort ab, wo die Dame ihn nicht vermutet, bis die Schlüsselsache erledigt ist.

Ja wenn Sie meinen, dann holen Sie die Polizei ... oder versuchen es zumindest, ich zweifel da ob diese (die Polizei) erscheinen wird.

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#17
 Von 
Max1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Da bin ich ganz bei Ihnen, es ist eine Unverschämtheit ... aber es hilft ja nix das zu wissen. Ihre Frau weiß, welchen Hebel sie schieben muss um Sie auf die Palme zu bringen, hier sollten Sie ansetzen und unerwartet reagieren. In diesem Fall wohl weniger aufbrausend und mehr überlegt ;)
Das ist ja das Problem: Ich war bislang nie aufbrausend. Sie weiß genau dass ich kusche wenn sie etwas befielt.
Das Gegenteil wäre nun, dass ich die Polizei hole, auch wenn des etwas overdone wäre.
Aber wenn ich der Polizei erzählen würde, dass ich das Auto am Montag abgeben muss und ich dafür beide
Schlüssel benötige, dann werden die vielleicht etwas aktiver !?

-- Editiert von Moderator am 07.03.2019 21:45

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Max1975):
Das Gegenteil wäre nun, dass ich die Polizei hole,


Vergessen Sie das, die Polizei ist nicht Ihr Gehilfe und wird sich auch nicht in sowas involvieren lassen, dazu ist sie nicht da, auch nicht, wenn Sie lügen.

Ignorieren Sie Ihre Frau, fordern Sie sie schriftlich auf den Schlüssel rauszurücken und wenn sie das nicht innerhalb der gesetzten Frist macht, dann schalten Sie nen Anwalt ein.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32224 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Max1975):
ch überlege gerade morgen die Polizei zu holen damit sie den Schlüssel rausrückt!
Ja, versuch das ruhig. Du wirst (auch dabei) scheitern.
Zitat (von Max1975):
Ihr kennt meine Frau nicht wirklich.
Tja, wie denn auch?

Dann geh halt zum Anwalt.

Zitat (von Max1975):
Aber wenn ich der Polizei erzählen würde, dass ich das Auto am Montag abgeben muss und ich dafür beide Schlüssel benötige, dann werden die vielleicht etwas aktiver !?
Nö, die werden gar nicht erst anrücken. Das ist keine Sache der Polizei.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Max1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, dann warte ich mal bis Montag ab. Ich frage mich nur, wie sie mich anschreiben soll wenn sie nicht meine neue Adresse hat. Aber das ist ein anderes Thema.

-- Editiert von Moderator am 07.03.2019 21:51

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

@Max1975:

ich komme nochmal auf diese Feststellung von "Altes Haus" zurück:

Na?

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Max1975):
Da fehlen mir die Worte! Nochmal: Sie hat ein Auto und ich benötige das Auto jeden Tag für die Arbeit.


Verstehe ich nicht ... ist doch nur

Zitat (von Max1975):
meiner Frau mitgeteilt, dass ich meinen Zweitschlüssel meines Firmenfahrzeuges zurückerhalten möchte


nehmen Sie den, den Sie haben.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Max1975):
OK, dann warte ich mal bis Montag ab. Ich frage mich nur, wie sie mich anschreiben soll wenn sie nicht meine neue Adresse hat. Aber das ist ein anderes Thema.


In dem man im Brief schreibt wohin der Schlüsse geschickt oder hingebracht werden soll. Möchte man nicht, dass die Ex die neue Privatadresse kennt, kann dies auch ein Anwalt oder die Geschäftsadresse sein.

Zitat (von Max1975):
Ich denke gerade daran, wenn ich zuhause bin, dass sie jederzeit die Möglichkeit hat damit wegzufahren


Dafür gibt es Lenkradkrallen. Kosten etwa 30 Euro und verhindern das wegfahren. Wenn es begründeten Verdacht gibt, dass die Ex das Auto unbefugt verwenden wird, dann ist so eine Kralle mehr als nur angebracht.

Zitat (von Max1975):
Das ist ja das Problem: Ich war bislang nie aufbrausend.

Lassen Sie das Schreiben mit der Aufforderung den Schlüssel bis Datum zu Übergeben zusätzlich noch förmlich per Gerichtsvollzieher an die Ex-Frau zustellen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Max1975):
Ganz ehrlich, was hat sie davon? Das ist echt nur noch kindisch.


Richtig, dass ist absoluter Kindergarten, Machtspielchen oder eine biillige Retourkutsche.
Gerade deshalb sollte man nicht die Plattform dafür bieten.

Zitat (von Max1975):
Ich denke gerade daran, wenn ich zuhause bin, dass sie jederzeit die Möglichkeit hat damit wegzufahren


Sollte es sich dabei um eine ernst zu nehmende Befürchtung handeln, fährt man zum Autohändler und lässt den Schlüssel im Steuergerät löschen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32224 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Max1975):
Ich frage mich nur, wie sie mich anschreiben soll wenn sie nicht meine neue Adresse hat.
Willst du was von ihr?
Dann gib ihr die Adresse oder trefft euch irgendwo zur Übergabe.
Vielleicht gibts noch Freunde aus gemeinsamen Zeiten? Haben die Adressen, wo man einen Schlüssel hinschicken kann?

Sie will doch nur, dass du zum Anwalt gehst... also geh doch. :bang:

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Max1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

heute Nachmittag hat sie den Zweitschlüssel für mich auf die Heizung gelegt. Na gut das ich auf euch gehört habe....geht doch :-)

Aber jetzt kommts: Ich habe noch die Hausschlüssel von der Wohnung. Ich bin zwar ausgezogen, aber ich stehe noch im Vertrag drin. Sollte ich jetzt die Schlüssel behalten bis zur Schlüsselübergabe da ich ja immer noch für die Wohnung hafte? Oder sollte ich ihr die Schlüssel lieber geben da ich jetzt die Miete nicht mehr zahle?

-- Editiert von Moderator am 07.03.2019 21:51

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Du solltest ihr den Schlüssel nur geben, wenn sie vorher mit ihrem Anwalt spricht.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Oder sollte ich ihr die Schlüssel lieber geben da ich jetzt die Miete nicht mehr zahle?
Da würde ich mich noch nicht z früh freuen, bzw mnit dem gedanken anfreunden.

Stehst du mit im Mietvertrag? Wenn ja, was machst du wenn die Dame der Meinung ist keine Mite mehr zu zahlen? Dann kann sich der VK einfach einen von Euch Beiden aussuchen bei dem er diese dann einklagt. Wenn der VM sich Dich aussucht, dann bist du erstmal dran...

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Max1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Leute,
dann spreche ich mit meinem Anwalt am Montag und die Schlüssel gibt es noch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Max1975):
dann spreche ich mit meinem Anwalt am Montag und die Schlüssel gibt es noch nicht.


Was nicht wundert.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Max1975):
und die Schlüssel gibt es noch nicht.


Du bist genau so ein Kindskopf. Ist doch der gleiche Kindergarten wie mit dem Autoschlüssel.

Man kann sich das Leben auch selbst schwer machen. Die Zurückbehaltung des Schlüssels nutzt Dir doch garnichts, wenn Du endgültig ausgezogen bist (das Nutzungsrecht aufgegeben hast). Vermutlich ist längst ein neues schloss in der wohnungstür.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

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