Ich bitte um eine Beratung in der Thematik Betreuungsgericht / Betreuung

11. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
go517267-83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bitte um eine Beratung in der Thematik Betreuungsgericht / Betreuung

Guten Tag,

ich wollte euch dringend um einen Rat Fragen.
Nämlich geht es darum das ich Widerspruch gegen den neuen Beschluss des Betreuungsgerichts einreichen möchte und nicht genau weiss wie ich das Scheiben formulieren soll bzw. ob ich es mit Paragraphen ergänzen könnte?! eventuell gibt es ja was passendes dazu, nur kenne mich nicht wirklich aus.

Kurz zur Situation, unser Vater der auch zugleich Betreuer von meinem Bruder gewesen ist, ist vor kurzer Zeit verstorben. Da ich mich als Bruder in der Pflicht gesehen habe die Betreuung von meinem Vater für meinen Bruder natürlich übernommen.
Ich sorge mich sehr für meinen Bruder und dies Tag und täglich, er ist gepflegt hat immer was zum Essen und Gesundheitlich geht es ihn ebenfalls gut, es werden ja auch alle Checks usw bei allen Ärzten eingehalten.

Worin ich nun mal nicht gut bin ist die Bürokratie, ich habe mittlerweile 2 Jahre seine Betreuung und für eines dieser Jahre habe ich keinen Bericht für die Betreuung eingereicht weil vieles schief gelaufen ist bei mir und der plötzliche Tod unseres Vaters macht mich bis jetzt noch total fertig.
Es Kamen viele Mahnungen, am Ende sogar Dorhungen mit Zwangsgeldern usw... darauf hin habe ich mich auf dem weg ins Gericht gemacht und dies dort persönlich eingereicht. Mit gutem Gefühl Heim gegangen von wegen das man was erledigt hat und hinter sicht hat, jedoch eben nur für das eine Jahr :-/ wusste zu dem moment garnicht das ich es für das vorherige Jahr auch noch nachreichen musste.

Nun, lange Rede kurzer Sinn, es kam ein neuer Beschluss mir wurde die Betreeung abgenommen und ein neuer beruflicher Betreuer wurde hinzugestellt.

Natürlich habe ich mittlerweile auch den Bericht für das fehlende Jahr zum Abgeben vorliegen. Diesen werde ich zusammen mit den Widerspruch an das Gericht abschicken.

Kann mir jemand ein paar Tipps geben was ich zu meinem Widerspruch zu beachten habe?
Ich kann mir niemand anderen für meinen Bruder nun mal vorstellen, er genau so wenig wie ich!
Hoffe es gibt Leute die sich mit der Thematik eventuell auskennen.....

bin für jeden Tipp dankbar

schöne Grüße
Wolf

-- Editiert von go517267-83 am 11.06.2019 10:45

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von go517267-83):
Worin ich nun mal nicht gut bin ist die Bürokratie,


Das ist schlecht, denn NUR darum geht es bei der Betreuung. Und dafür bist du offensichtlich ungeeignet.

Ich sehe keine erfolgsversprechende Begründung für einen Widerspruch.

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#2
 Von 
go517267-83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre rasche Antwort.
Das ist ein Punkt worin ich nie gut war, aber nicht unfähig dazu bin.
und mittlerweile habe ich ja verstanden worum es geht und bin bereit das alles in Ordnung zu bringen.
Also warum sollte es keine erfolgsversprechene Begründung geben?
Wir sind alles Meschen, machen Fehler und lernen daraus :-)

mfg
Wolf


-- Editiert von go517267-83 am 11.06.2019 11:11

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Du scheinst mir recht naiv zu sein, das ist nicht böse gemeint. Ich weiss gar nicht, ob Dir der juristische Begriff "Betreuung" in seiner Bedeutung klar ist. Wird ja häufig mit der tatsächlichen Betreuung eines Menschen gleichgestellt. Am Einkaufen für den Bruder, Sicherstellen der Arztbesuche u.s.w. ändert sich doch gar nichts, das ist nicht die Aufgabe des Betreuers im jur. Sinne. Es geht letztlich nur um den Papierkram, das wars, wenn man mal von einigen Kontakten im Jahr absieht.

Also, mir fällt da keine substantiierte Begründung ein. Alle machen doch mal Fehler, sorry, so funktioniert eine Betreuung nicht. Warum bist Du nicht froh, dass Du den lästigen Papierkram abgeben kannst? Was steckt wirklich hinter dem massiven Interesse, sich das wieder aufzuhalsen?

wirdwerden

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#4
 Von 
go517267-83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum soll man den ganzen Papierkram abgeben wenn man das auch selber meistern kann? Man lernt doch nur dazu und um so mehr Fehler man macht bedeutet es zugleich das man wieder andere juristische Wege dazu gelernt hat. Mein Bruder und ich leben zusammen und ich finde das Eigene 'Papierkram" sollte auch in den eigenen vier Wänden bleiben. So naiv ich auch rüber kommen mag, denke ich das ich die Sachlage trozdem meistern kann mit ein wenig Support. Desweiteren wollten wir in den kommenden Monaten ins Ausland ziehen, ich weiss nicht inwiefern das mit einem anderen Betreuer möglich ist. Zumal auch sein Aufgabengebiet nicht nur den "Papierkram" umfasst sondern eben alles. und damit sind wir als Familie eben nicht einverstanden, das Recht dazu haben wir und davon will ich gebrauch machen. Vorallem habe ich Dinge schon eingereicht nur nicht ganz vollständig, an einem Jahresbericht sollte es wohl nicht hängen blieben oder nicht?!

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#5
 Von 
go517267-83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ps. Man sollte auch nicht den Wunsch meines Bruders außer acht lassen, denn er will das ja genau so wenig wie ich. Denke das ist doch schonmal ein sehr guter Grund sogar. wäre dies andersrum würde ich es ja verstehen, dann würde ja das Interesse auch nicht auf beiden Seiten bestehen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Was meinst Du mit "Betreuung umfaßt alles," genau? Was ist "alles?" WEnn viele Mahnungen kamen, Dich das so ganz und gar nicht beeindruckt hat, dann spricht das ja nicht unbedingt dafür, dass Du die Betreuung im Griff hattest. Und das ist die Aufgabe des Gerichts, nämlich zu kontrollieren, ob der Papierkram läuft.

Und es kommt nicht darauf an, ob Du den Papierkram meistern kannst, Du hast es halt nicht getan.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 11.06.2019 12:15

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#7
 Von 
go517267-83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe zwei Jobs die ich parallel dazu erledige und wie gesagt viel um die Ohren, als die Zwangsgeld androhung ankam habe ich ja darafhin reagiert und bin in Kontakt mit den Betreuungericht gekommen und habe einen Bericht sogar persönlich abgegeben. Hatte die Übersicht einfach verloren zu diesem Zeitpunkt sonst hätte ich ja den zweiten und fehlenden gleich mit abgegeben dann wäre es garnicht soweit gekommen.

ich zähle mal den ganzen Aufgabenkreis des neuen Betreuers auf:

-Aufenthaltsbestimmung
-Gesundheit
-Vermögen
-Wohnungsangelegenheiten
-vertr. gegenüber Heimen oder Kliniken, Behörden
-entgegennahme und öffnen der Postm eines Bruders.....

Lieben Gruß
Wolf

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das ist mir durchaus bekannt, glaub es mir mal. Aber, das umfaßt nur die juristische Abwicklung dieser Bereiche, wirklich.

wirdwerden

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#9
 Von 
go517267-83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja gut aber bedeutet es nicht das er über alles bestimmt?
sprich ich hab kein recht für mein Bruder zu entscheiden? er muss alles absegnen?
Weil so sehe ich das nämlich. Und so wird es nun mal nicht laufen, deshalb der Widerspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ist doch nicht viel, was da abzuwickeln ist. Protest um des Protestes wegen, oder wie?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von go517267-83):
als die Zwangsgeld androhung ankam habe ich ja darafhin reagiert


Willst du da noch Lob für?
Das war ja bei weitem nicht der erste Brief dazu. Und selbst danach hast du es ja nicht hun bekommen.

Du bist derzeit nicht in der Lage der Betreuung nach zu kommen. Also arbeite mit dem Berufsbetreuer zusammen, evtl kannst du das Gericht in ein paar Jahren vom Gegenteil überzeugen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sie haben also seit zwei Jahren die Betreuung ihres Bruders inne und haben für keines der beiden Jahre den Bericht abgegeben. Dann haben Sie nach etlichen Mahnungen und Androhung von Zwangsgeld den Bericht für das letzte Jahr, also 2018, eingereicht, aber dabei vollständig "übersehen", dass der Bericht von 2017 ja auch noch einzureichen gewesen wäre... Na Prost.

Zitat (von go517267-83):
Worin ich nun mal nicht gut bin ist die Bürokratie, ich habe mittlerweile 2 Jahre seine Betreuung und für eines dieser Jahre habe ich keinen Bericht für die Betreuung eingereicht weil vieles schief gelaufen ist bei mir und der plötzliche Tod unseres Vaters macht mich bis jetzt noch total fertig.

Reden Sie sich das nicht schön. Sie haben für beide Jahre den Bericht nicht eingereicht. Und wenn Sie der Tod Ihres Vaters - mein Beileid - immer noch total fertig macht, sollten Sie sich Hilfe suchen, statt sich noch mehr aufhalten zu wollen. Das meine ich ganz ehrlich und ohne das als Angriff zu meinen.

Der Umfang der Betreuung ist normal, so wie sie das schildern. Für manche der angegebenen "Kreise" hätten sie bei bestimmten Fragestellungen sowieso noch die Zustimmung des Gerichtes gebraucht. "So einfach mal zu entscheiden" ist da nicht immer drin, speziell wenn vermutet werden muss oder kann, dass bestimmte Entscheidungen auch für Sie "gut" sind. Ganz besonders in finanzieller Hinsicht. Spätestens dann ist nämlich die Zustimmung des Gerichtes erforderlich.

Was den Umzug ins Ausland angeht, da bin ich mir recht sicher, dass auch da bei bestehender Betreuerbestellung die Motivation erfragt worden wäre und im schlimmsten Falle das Gericht hätte entscheiden müssen, ob der Umzug nun in Ordnung ist oder nicht. Aber nun hat ihr Bruder ja einen anderen Betreuer und nun müssen sie das eben mit dem besprechen. Im Gegensatz zu Ihnen, der ja nicht nur den Bruder sondern auch sich selbst im Blick hat, hat der Berufsbetreuer ausschließlich das Wohlergehen Ihres Bruders im Blick. Schaden kann es sicherlich nicht.

Wie gesagt, wenn Sie zwei Jahre hintereinander durch das Gericht quasi genötigt werden müssen, den Jahresbericht einzureichen, dann sind Sie einfach nicht als Betreuer geeignet. Muss man einfach mal sagen. Daran ist nichts schlimm, Größe ist auch, wenn man seine eigenen Grenzen erkennt.

Besprechen Sie Ihren Umzugswunsch mit dem Betreuer, dann werden Sie ja hören, was der dazu sagt. Natürlich wird sehr genau erfragt werden, wie Sie die Betreuung Ihres Bruders sicherstellen werden und wie die finanzielle Gestaltung im Ausland aussehen wird. Von irgendetwas muss man ja leben und das muss ja auch irgendwie erwirtschaftet werden... Oder bekommt Ihr Bruder eventuell Pflegegeld und Sie gedachten Ihren Fundus mit eben diesem Pflegegeld und gegebenenfalls des Bruders Kindergeld aufzufrischen? Ich denke, Sie merken, warum bei manchen Dingen die Zustimmung des Gerichtes erforderlich ist...

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

In Ergänzung zu der sehr schönen Zusammenfassung meines Vorschreibers: mir ist schleierhaft, woher die Erkenntnis des Fragestellers kommt, dass es so nun einmal nicht laufen werde. Er hat ja nicht mal erfaßt, dass nicht er bestimmt, was mit seinem Bruder geschieht, dass es insoweit aus gutem Grund keinen rechtsfreien Raum gibt.

Und - ich vermag nicht zu erkennen, ob im vorliegenden Fall überhaupt das Recht der Beschwerde existiert. Denn, es gibt kein originäres Recht des Betreuers auf Beibehaltung "seiner" Betreuung. Die Beschwerde kann nur Erfolg haben, wenn der Betreuer in einen eigenen höchstpersönlichen Rechten verletzt ist. Das wird in der Regel beim Vorliegen formeller Fehler bejaht, die werden dann korrigiert. Also, ein ganz eingeschränktes Recht.

wirdwerden

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