Ich möchte studieren gehen -> Unterhaltsvorschuß?

12. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
WhattaMan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich möchte studieren gehen -> Unterhaltsvorschuß?

Hallo

kurz zu mir:
ich bin 24, 2005 bin ich mit 19 Vater geworden. Kurz darauf bin ich mit meiner Lehre (Lacklaborant) fertig geworden und hab gleich eine Festanstellung bekommen. Seit Sep. 2008 mache ich über die Abendschule meine Fachhochschule nach und möchte auch dann studieren gehen (Fahrzeugbau).
Ich zahle seit 4 Jahren pünklich jeden Monat den Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.

Wenn ich jetzt studieren gehe, wie schaut das mit dem Unterhalt für meinen Sohn aus? Das Jugendamt darf mir keine Infos geben (reschtl. Gründe). Habe mich auch schon durch das I-Net gewühlt, aber keine eindeutigen Infos gefunden. Kann mir meine Ex das Studium als "Entziehen der Unterhaltspflich" ankreiden, da ich dazu meinen Job aufgebe und dann Erhaltungssatz falle und nicht mehr zahlen kann? Muss sie dann diesen Unterhaltvoschuß beantragen? Wie sieht die strafrechtliche Situation in meinem Fall aus? Ich gehe ja nicht studieren um mich meiner Unterhaltspflich entziehen will, sondern weil ich mich beruflich verändern möchte und mein jetztiger Job nicht mehr gefällt (salop gesagt).

Ich hoffe jemand kann mich aufklären.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fatal
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo,

das Jugendamt ist ja auch nicht für Deine Belange zuständig, sondern für Dein Kind.

Ich denke nicht, dass Du so einfach studieren kannst und Dich damit der Unterhaltspflicht entziehst. Studieren kann man auch im Fernstudium. Natürlich müsste Deine Ex dann Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, wenn Du nicht mehr zahlst. Das darfst Du dann später zurückzahlen.

Wie das strafrechtlich aussieht, kann ich Dir leider nicht beantworten.

Lg
fatal

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"a.b."

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#2
 Von 
WhattaMan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es auch nicht meine Belange, natürlich um die meines Kindes. Ich habe auch kein Problem damit, dann nach zu zahlen (auch wenn es ein Haufen ist).

Kann ich denn zu diesem Fernstudium "gezwungen" werden? Mal davon abgesehen gibt es Fahrzeugbau als Fernstudium meines Wissens nach nicht.

Ich hab nur gelesen, dass, wenn man nachweisen kann, das man sich der Unterhaltspflicht entzieht um keinen Unterhalt mehr zuzahlen, zu einer Freiheitsstrafe von 3-5 Jahre und/oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden kann.

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#3
 Von 
fatal
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 27x hilfreich)

Wie ich schon schrieb, weiss ich das nicht, ob dies von strafrechtlicher Relevanz ist. Vielleicht ein anderer User. Warte doch erstmal einige Antworten ab, die Du mit Sicherheit noch erhalten wirst.

Fahrzeugbau??? Höre ich jetzt zum ersten Mal, dass Du das studieren möchtest. Gehört zum Maschinenbau und sollte es als Fernstudium geben. Ob man Dich dazu zwingen kann, glaube ich nicht. Wäre ja nur eine Möglichkeit gewesen.

fatal

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"a.b."

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#4
 Von 
WhattaMan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit Fahrzeugbau steht in meinem ersten Beitrag und nein man kann es definitiv nicht als Fernstudium machen!

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#5
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

Das ist doch ein für Dich ganz wichtiges Thema, bei dem auch noch viel auf dem Spiel steht für Dich (Stichwort: strafrechtliche Relevanz). Du willst doch sicher nicht Deinen Job kündigen, zur Schule gehen und dann mit evtl. negativen Folgen konfrontiert sehen und das Studium deshalb u.U. abbrechen müssen. Deine Bedenken sind, denke ich ich, durchaus berechtigt.

So hilfreich so manches hier auch ist - in diesem Falle würde ich mich an einen Fachanwalt wenden und mich dort beraten lassen - das Geld ist sicherlich gut investiert.

vg, Disso

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#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1828x hilfreich)

Ein Studium garantiert keinen späteren Arbeitsplatz, ein erfolgreiches abgeschlossenes Studium ebenfalls nicht. Mein Nachbar ist Mathematiker. Er hatte a) noch nie eine Arbeitsstelle in seinem Fach gefunden und b) lebt er seit seinem Abschluss von Sozialhilfe, da er 'überqualifiziert' ist und auch keine andere Arbeitsstelle in einem ganz anderen Bereich bekommt.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#7
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Du unterliegst einer gesteigerden Erwerbsobliegenheit, um den Unterhalt für das minderjährige Kind sicherzustellen.

quote:
Kann mir meine Ex das Studium als "Entziehen der Unterhaltspflich" ankreiden, da ich dazu meinen Job aufgebe und dann Erhaltungssatz falle und nicht mehr zahlen kann?


Nicht nur die Kindesmutter kann. Auch das Jugendamt kann dies unterstellen, wenn die Kindsmutter dort vorspricht.

Du kannst studieren, wenn du durch Minijob, Ersparnisse oder sonstwie, den bisherigen Unterhalt (mindestens aber den Regelbetrag) sicherstellst. Notfalls musst du nebenbei studieren.

quote:
Muss sie dann diesen Unterhaltvoschuß beantragen?


Wenn sie staatlichen Leistungen wie ALG II bekommt, muss sie.
Ansonsten kann sie.
Das Jugendamt kann dir ein fiktives Einkommen unterstellen und dich zur Weiterzahlung verdonnern.

quote:
Wie sieht die strafrechtliche Situation in meinem Fall aus?


Frag einen Anwalt.

quote:
mein jetztiger Job nicht mehr gefällt (salop gesagt).


Da kann aber das Kind nichts für. Warum sollte es also dafür geradestehen?

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#8
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1828x hilfreich)

Aus einem Urteil des OLG Saarbrücken:
9 WF 53/09 :


Das Interesse eines unterhaltspflichtigen Elternteils, unter Zurückstellung bestehender Erwerbsmöglichkeiten eine Aus- oderWeiterbildung aufzunehmen, hat grundsätzlich hinter dem Unterhaltsinteresse seiner Kinder zurückzutreten. Das gilt vor allem dann, wenn der Unterhaltspflichtige bereits über eine Berufsausbildung verfügt und ihm die Erwerbsmöglichkeiten in dem erlernten Beruf – wenn auch möglicherweise nach einem zumutbaren Ortswechsel – eine ausreichende Lebensgrundlage bieten (BGH, FamRZ 1994, 372 ; OLG Jena, OLGR Jena 2005, 584 ). D


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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#9
 Von 
WhattaMan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Das Jugendamt kann dir ein fiktives Einkommen unterstellen und dich zur Weiterzahlung verdonnern


Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht! Wie soll das gehen? Ich kann doch nachweisen, dass dieses Einkommen nicht stimmt bzw. aus den Fingern gesaugt ist und das hat dann keine (Rechts)Grundlage mehr. Oder wie darf ich das genau verstehen?

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34462 Beiträge, 17813x hilfreich)

Hi,

man nennt das auch "erzielbares Einkommmen", also ein Einkommen, das man haben KÖNNTE. Wenn man studiert, ist ja man ja am fehlenden Einkommen selbst schuld. Wenn Sie z. B. wenig Geld haben, weil Sie gerade Zivildienst machen, ist das unabänderlich - man ist also nicht am fehlenden Einkommen schuld. Arbeitslose Unterhaltspflichtige müssen massenhaft Bewerbungen schreiben, um zu beweisen, daß sie ihre Zahlungsunfähigkeit nicht selbst verschulden. Insofern kommt es nur bedingt darauf an, daß man wenig Geld hat, sondern eher, WARUM man wenig Geld hat.

Gruß vom mümmel

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#11
 Von 
WhattaMan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

sehe ich das dann so richtig:

Da ich schon eine abgeschloßene Ausbildung habe, würde ich meine Unterhaltspflicht verletzen und eine Straftat begehen, wenn ich dann während meinem Studium nicht mehr zahlen würde (auf Grund von Geldmangel), ausser ich schaffe es irgendwie, das Geld für den Regelbetrag (hier 247€) zusammen zubekommen?

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34462 Beiträge, 17813x hilfreich)

Hi,

ich halte das für möglich. Allerdings sollten Sie diese Frage vielleicht da einstellen, wo sie hingehört: Ins Unterforum Strafrecht.

Gruß vom mümmel

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#13
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo WhattaMan!

Strafrechtlich droht eigentlich nur eine "Gefahr", wenn du tatsächlich über Einkommen verfügst und keinen Unterhalt zahlst. Lediglich die südlichen Bundesländern sehen das etwas anders bzw. strenger und bereits bei einer fiktiven Unterhaltspflichtverletzung drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Davon unabhängig bist du privatrechtlich verpflichtet zumindest Unterhalt in Höhe des Mindestunterhalt zu zahlen, wobei die Unterhaltsvorschussleistungen sogar darunter liegen und nur 133,00 EUR bzw. 180,00 EUR betragen. Diesen Betrag wirst du sicherlich problemlos auch während deines Studiums durch einen Nebenjob verdienen können, sonst wird die Unterhaltsvorschusskasse in regelmäßigen Abständen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten und die Rückstände laufen entsprechend auf.

Grüße, Borion

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#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Hallo "man"

quote:<hr size=1 noshade>Der einem minderjährigen Kind gegenüber zum Unterhalt Verpflichtete, der über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, aber wegen eines Studiums nicht erwerbstätig ist, ist angesichts seiner gesteigerten Unterhaltsverpflichtung im Regelfall unterhaltsrechtlich gehalten, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Das gilt auch dann, wenn der - vom anderen Elternteil gebilligte - Lebensplan des Unterhaltsverpflichteten ursprünglich ein Studium vorsah. <hr size=1 noshade>


So der Leitsatz aus einem Beschluss des OLG Bremen zum AZ 4 UF 44/06 .

Den ganzen Text findest Du auch im Netz (googel nach dem AZ). Auch damit dürfte Deine Frage im Grunde genommen beantwortet sein.

Schönen Feiertag

Berry


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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
WhattaMan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Kommentare und Hilfe. Ich werde trotzdem mal zu meiner Anwältin gehen und mal nachfragen.

Danke

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