Illegal beschaffte Beweise

25. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Anderl123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Illegal beschaffte Beweise

Hallo,

darf beim Zugewinn die Gegenpartei auf illegalem Wege beschaffte Beweise vor Gericht verwenden. Es geht um die Halter des von meiner Nochehefrau verkauften Fahrzeugs zu Ehebeginn. Sie hatte keine Unterlagen mehr, weder Verkaufsurkunde noch Zahlungseingang. Ihre Anwältin hat nun, durch irgendwelche dunklen Kanäle, sämtliche Halter des Fahrzeugs in Erfahrung bringen können und will damit beweisen, dass das Fahrzeug zum Ehebeginn verkauft wurde. Es handelt sich dabei um personenbezogene Daten von den Fahrzeughaltern. Ist dies vor Gericht verwertbar, oder ist es nicht selbst eine Straftat diese Daten zu besorgen.

Viele Grüße

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

verstehe nicht ganz..

Es wäre doch von Vorteil wenn sie nachweisen könnte dass das Fahrzeug am Hochzeitstag

noch vorhanden war?

Wichtig ist was am Hochzeitstag vorhander war. Ist der Nachweis nicht möglich, dann ist das Anfangsvermögen

gleich 0€

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
fb458597-5
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 17x hilfreich)

Warum sollte es eine Straftat sein? Welche "dunklen Kanäle" bitte?

Und davon ab: Warum sagst du nicht einfach die Wahrheit wie es ist?

Auf welchem Wege Beweise beschafft worden sind, ändert nichts an der Wahrheit und Tatsache.

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2942 Beiträge, 956x hilfreich)

Eine Anfrage beim Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes steht jedem frei.

Die Einhaltung von Datenschutzvorschriften ist mMn nicht dein Problem, solange du nicht persönlich betroffen bist.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3004x hilfreich)

Und was hat das Auto mit Zugewinn zu tun?

Das private KFZ zählt doch fast immer zum Hausrat.

berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anderl123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

wir wissen es leider nicht mehr genau wann das Fahrzeug verkauft wurde. Ich bin mir ziemlich sicher es war vor der Eheschließung.
Dies würde bedeuten, es gehört nicht zu Ihrem Anfangsvermögen. Also wichtig für mich!
Außerdem gibt Sie einen völlig überzogenen Wert für den Verkauf an, der mehr als das doppelte des wirklichen Verkaufspreises liegt, soviel zum Thema Fairness. Beim Verkauspreis bin ich mir 1000%ig sicher.
Wenn heute jeder Fahrzeugdaten abfragen kann, brauchen wir eh keine Datenschützer mehr.

VG

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#6
 Von 
Schneeengel2100
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 25x hilfreich)

Das Auto wurde vor der Ehe von der Frau gekauft. Weshalb sollte sie vom Verkauf etwas dem Mann abgeben?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Jetzt sollten wir erst mal die Fakten ordnen:

Deine Frau hatte vor der Eheschließung einen privaten PkW.

Dieser PkW wurde dann entweder VOR oder NACH der Eheschließung verkauft. Und auch über die HÖHE des Verkaufspreises besteht keine Einigkeit.

Da kann man sich natürlich herrlich streiten !

Nun hat die gegnerische Anwältin sämtliche Halter des PkW ermittelt. Warum sollten sie das nicht tun können ? Werden dadurch DEINE Rechte auf Datenschutz verletzt ? Allenfalls könnten sich doch die Halter beklagen. Und das tun sie wohl nicht, so wie das aussieht. Der einzige der sich darüber ärgert bist du. :)

Dir sollte doch auch daran gelegen sein, dass man herausfindet, wie die Dinge damals wirklich lagen. Oder willst du deine Ex über den Tisch ziehen? Man wird doch sehr schnell zu einem Ergebnis kommen, wenn man den Käufer des PkW ermitteln kann. Was also sollte an der Sache auszusetzen sein ?

Im übrigen, frage ich mich schon, ob sich an den Ausgleichzahlungen je nach Gemengelage wirklich gar so viel ändert. Na, ist halt ein Rechenexempel.

-- Editiert von Marcus2009 am 25.10.2018 14:09

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anderl123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die hilfreichen Antworten und die Anderen,

Ja, es stimmt schon dass Ehrlichkeit hier das Beste wäre. Wenn es den stimmt, was sie sagt, war es wohl so. Es sind immerhin schon 12 Jahre seitdem vergangen.
Nur beim Verkauspreis bin ich mir eben sicher und daran lass ich auch nicht rütteln.
Leider ist es so, dass ihre Anwältin und auch sie lügen und tricksen wo es nur geht. Plötzlich taucht Schmuck und Münzen auf, den sie geerbt hat und ich nie gesehen. Ganz übel ist es mit dem Ertragwert Ihre Betriebs, den sie während der Ehe aufgebaut hat. Sie fälscht ihre Bilanzen und lebt komplett vom Schwarzgeld. Jetzt ist ihr Betrieb nichts wert. Ich könnte noch etliche Beispiele aufzählen.
Auch die Kinder nimmt sie natürlich ständig als Druckmittel. Zuletzt musste ich das Jugendamt vorbei schicken, weil unsere Kinder keine passenden Schuhe mehr hatten, trotz regelmäßiger und erheblicher Unterhaltszahlungen. Es wird alles in Zigaretten und Alkohol investiert. Macht riesig Spaß das ganze.
Heiraten ist etwas für Verrückte!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Anderl123):
Danke für die hilfreichen Antworten und die Anderen,


Na, ich will mal hoffen, dass ich trotz meiner pointierten Anmerkungen nicht zu den "anderen" gehöre. :)

Zitat (von Anderl123):
Nur beim Verkauspreis bin ich mir eben sicher und daran lass ich auch nicht rütteln.


Dann machst du das halt vor Gericht so geltend. Entweder kann deine Ex ihre Ansicht beweisen oder es steht eben Aussage gegen Aussage. Dann wird der Richter wohl irgendwie mitteln. Aber ob die Kiste mit dem PkW wirklich so viel ausmacht ? Oder war das ein nagelneuer Ferrari ? Bevor man sich da verrückt macht, sollte man erst mal wissen, um welche Beträge es letztendlich geht.

Zitat (von Anderl123):
Leider ist es so, dass ihre Anwältin und auch sie lügen und tricksen wo es nur geht.


Vor Gericht wird gelogen, dass sich die Balken biegen. Hat dir das noch niemand gesagt ? :)

Zitat (von Anderl123):
Sie fälscht ihre Bilanzen und lebt komplett vom Schwarzgeld. Jetzt ist ihr Betrieb nichts wert.


Bilanzen oder auch nur die G+V Rechnung kann man nicht so einfach fälschen. Da ist das Finanzamt schon dahinter her. Wenn du hieb- und stichfest nachweisen kannst, dass deine Ex in dieser Hinsicht massiv betrügt, dann ist sie in großen Schwierigkeiten Aber ich vermute, dass es auch hier eher um "peanuts" geht.

Zitat (von Anderl123):
Heiraten ist etwas für Verrückte!


Das würde ich so pauschal nicht sagen. :)

Aber richtig ist schon, dass eine Ehe mit erheblichen Risiken verbunden ist. Man sollte sich seine künftige Angetraute eben vorher sehr genau angucken ! Und manchmal lässt man tatsächlich besser die Finger von der Sache. Aber das hilft dir jetzt ja auch nicht mehr weiter. Manche Menschen lassen eben erst bei der Scheidung ihre Maske fallen.

Mein persönlicher Rat: Dinge, die man mit Geld regeln kann sind bald vergessen Nimm das Gezeter mit dem Zugewinnausgleich nicht gar so schwer. Der Umgang und das gute Verhältnis zu deinen Kindern hingegen ist unbezahlbar. Vielleicht solltest du dein Augenmerk eher auf diese Dinge legen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anderl123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke,

und Du gehörst nicht zu den Anderen. Bei ihrem Betrieb geht es um mehrer Hunderttausend Euro. Hätte sie ihr Schwarzgeld mit angegeben, müsste ich ihr nichts bezahlen. Sie lebt wie die Made im Speck und ich darf blechen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Anderl123):
Bei ihrem Betrieb geht es um mehrer Hunderttausend Euro. Hätte sie ihr Schwarzgeld mit angegeben, müsste ich ihr nichts bezahlen.


Das klingt dann doch eher NICHT nach "peanuts".

Ohne den Fall näher zu kennen, kann man da wenig raten. Aber ich persönlich würde in so einem Fall schon darüber nachdenken, von der Ex die Vorlage der Betriebsabrechnungen der letzten drei Jahre zu verlangen, um sie von einem erfahrenen Wirtschaftsprüfer unter die Lupe nehmen zu lassen.

Die Unterlagen dürfte die Ex höchstwahrscheinlich nicht freiwillig herausrücken. Das würde mich dann schon sehr wundern. :) Die Herausgabe müsste man also vermutlich gerichtlich einklagen. Aber unmöglich ist das bei diesen Beträgen nicht ! Mit der lapidaren Steuererklärung musst du dich hier nicht zufrieden geben !

Wenn die Dame wirklich massiv "falsch" gespielt hat, dann könnte allein die Androhung einer solchen Klage ihre Motivation schlagartig ändern. :)



-- Editiert von Marcus2009 am 25.10.2018 17:47

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anderl123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich habe die Bilanzen und ein Betriebsprüfer meinte von was sie überhaupt leben kann. Er hat es sofort gerochen, dass da etwas faul ist. Ich habe auch versprochen das Finanzamt zu informieren, nur es lässt sie kalt. Ihre Anwältin meinte da kommt nichts raus. Ich will das nicht machen, weil ich viele üble Sachen weiß.
Am Ende leiden nur die Kinder, weil, sie eine Strafe bekommt. ****** Situation.
Wenn es zu keiner vernünftigen Einigung kommt, werde ich alle Rigister ziehen müssen.

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