..wenn ich alles Recherchierte richtig verstanden habe, wird in einem Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart ?!
Meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:
Tochter wird demnächst heiraten. Im Falle einer Trennung sollte sie
eine eigen genutzte Immobilie, die ihr
--gegebenenfalls vor der Ehe überschrieben wird oder
--während der Ehe oder
--im Erbfall erhält,
ausschließlich weiterhin in ihrem Eigentum bleiben.
Mir erscheint der augenblickliche kostengünstigste Weg der Ehevertrag mit Gütertrennungsregelung- aus dem sich dann der Wille ergibt- , auch wenn ihr noch nichts übertragen wurde?
Danke für die Hilfestellung.
mfg
Im Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Deine Tochter braucht für die Immobilie keinen Ehevertrag.Egal,ob Ihr das Haus/Wohnung vor der Ehe gehörte ,oder erst im Erbfall.Es bleibt allein ihr Haus.Lediglich eine eventuelle Wertsteigerung wäre Zugewinn und müßte im Zweifelsfalle geteilt werden.
stimmt nicht ganz, Ben.
Sollte der spätere potenzielle Ex-Mann irgendwann selbst Unterhaltsansprüche geltend machen,
wird dem Immobilienbesitzer auch noch ein wohnwerter Vorteil angerechnet, der seinem Einkommen fikitv hinzugerechnet wird.
D.h.: ein Unterhaltspflichtiger mit eigener (nicht belasteter ) Immobilie zahlt während der Unterhaltspflicht mehr.
Vermutlich hilft dagegen nicht einmal die Gütertrennung.
Grüße,
nachgefragt
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Richtig: Bei späteren Unterhaltsauseinandersetzungen ist die Gütertrennung irrelevant.
Auch richtig: Das Haus bleibt auf jeden Fall in ihrem Eigentum. Auch ohne Ehevertrag. Den Zugewinn kannst du relativ unproblematisch durch einen Ehevertrag ausschliessen. Allerdings wird in dem Falle ihr zukünftiger Mann auf gegenseitigen Zugewinnausschluß pochen. D.h. Sie hat dann auch keinen Anspruch mehr auf den - evtl. von ihm - während der Ehe erwirtschafteten Zugewinn.
Gruß
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
16 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
16 Antworten