Im Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren?

3. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 130x hilfreich)
Im Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren?

..wenn ich alles Recherchierte richtig verstanden habe, wird in einem Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart ?!

Meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:

Tochter wird demnächst heiraten. Im Falle einer Trennung sollte sie
eine eigen genutzte Immobilie, die ihr
--gegebenenfalls vor der Ehe überschrieben wird oder
--während der Ehe oder
--im Erbfall erhält,

ausschließlich weiterhin in ihrem Eigentum bleiben.

Mir erscheint der augenblickliche kostengünstigste Weg der Ehevertrag mit Gütertrennungsregelung- aus dem sich dann der Wille ergibt- , auch wenn ihr noch nichts übertragen wurde?


Danke für die Hilfestellung.

mfg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Deine Tochter braucht für die Immobilie keinen Ehevertrag.Egal,ob Ihr das Haus/Wohnung vor der Ehe gehörte ,oder erst im Erbfall.Es bleibt allein ihr Haus.Lediglich eine eventuelle Wertsteigerung wäre Zugewinn und müßte im Zweifelsfalle geteilt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

stimmt nicht ganz, Ben.

Sollte der spätere potenzielle Ex-Mann irgendwann selbst Unterhaltsansprüche geltend machen,
wird dem Immobilienbesitzer auch noch ein wohnwerter Vorteil angerechnet, der seinem Einkommen fikitv hinzugerechnet wird.
D.h.: ein Unterhaltspflichtiger mit eigener (nicht belasteter ) Immobilie zahlt während der Unterhaltspflicht mehr.
Vermutlich hilft dagegen nicht einmal die Gütertrennung.

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Richtig: Bei späteren Unterhaltsauseinandersetzungen ist die Gütertrennung irrelevant.
Auch richtig: Das Haus bleibt auf jeden Fall in ihrem Eigentum. Auch ohne Ehevertrag. Den Zugewinn kannst du relativ unproblematisch durch einen Ehevertrag ausschliessen. Allerdings wird in dem Falle ihr zukünftiger Mann auf gegenseitigen Zugewinnausschluß pochen. D.h. Sie hat dann auch keinen Anspruch mehr auf den - evtl. von ihm - während der Ehe erwirtschafteten Zugewinn.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

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