Immobilie auszahlen an Frau. Wie viel?

17. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
muvid
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilie auszahlen an Frau. Wie viel?

Hallo,

Meine Frau und ich wollen uns trennen bzw. die Scheidung.
Es gibt noch die Eigentumswohnung in der ich wohnen bleibe. Sie zieht aus.
Ich bin alleine im Grundbuch eingetragen und im Dahrlensvertrag ebenfalls.
Vor ca.12 Jahren habe 138.000 € aufgenommen . Restschuld an die Bank heute 105.000€ . Wert der Wohnung heute 300.000€.

Wie viel müsste ich meiner Frau auszahlen?
Falls noch Eckdaten benötigt werden bitte einfach fragen.

Ich danke im voraus.

muvid

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo muvid,

was hast du an Werten (€) in die Ehe mitgebracht?

deine Frau (€) ?

lg
edy

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#2
 Von 
muvid
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
das war nicht viel. Es waren die 5% von der Dahrlensumme ( ca.7000€) für Notar usw. Desweiteren Küche und ein bisschen Möbel.
Lass es vielleicht nochmal 7-8.000€ sein. Meine Frau vielleicht 3-4.000€.

-- Editiert von muvid am 17.10.2017 15:15

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo muvid,

dann ist dein Zugewinn ca. 195 000€.

davon bekommt die Frau ca. die Hälfte.

edy

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

So lässt sich das nicht berechnen.

Ein Gutachter würde den Wert der wohnung zum Zeitpunkt der Heirat (also rückwirkend) bestimmen und den Wert zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages.

gegen den Mehrwert könnte dann noch für die Jahre der Inflationsausgleich gegengerechnet werden. Ist aber ne Heidenarbeit.

Unabhängig davon ist für den Zugewinnausgleich der gesammte Vermögensbestand zu den beiden Terminen zu berücksichtigen und nicht nur die Wohnung.

Berry

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#5
 Von 
muvid
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Berry,

die Wohnung ist ein Neubau gewesen und ist genauso alt wie unsere Trauung also auch 12 Jahre. Sie kostete 138.000 €. Der Wert liegt derzeit bei 300.000 (Ziemlich sicher). Schulden bei der Bank noch 105.000€. Endvermögen ausser Wohnung haben wir nicht mehr da wir dieses Jahr ein wenig renoviert haben.
Kann man ungefähr sagen wie viel ich auszahlen muss?

Gruß muvid

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#6
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Wenn es nur um die Wohnung geht, wird für den Wert der Wohnung aktuell ein Wert in Höhe von 195.000 Euro angesetzt.
300.000 abzgl.105.000 Euro = 195.000 Euro.
Die Hälfte hiervon steht ihr zu. (97.500 Euro)
Bedenke allerdings, dass sie - trotz ihres Auszugs - weiterhin die Hälfte der monatlichen Raten zahlt und auch hälftig Dinge wie Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung etc.
(Wenn ihr beide zu 50% im Grundbuch / Kreditvertrag steht)

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#7
 Von 
muvid
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

Nein, nur ich stehe im Grundbuch und im Kreditvertrag.

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#8
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von muvid ):
Guten Morgen,
Nein, nur ich stehe im Grundbuch und im Kreditvertrag.

Dann wird das im Rahmen des Zugewinnausgleichs verrechnet.

Hierzu wird dein Anfangsvermögen bei Eintritt in die Ehe und dein Endvermögen beim Austritt aus der Ehe zugrunde gelegt.
Das Anfangsvermögen kann natürlich auch negativ sein.
Aber stell dich mal auf so ca. 90.000 bis 100.000 Euro ein, die an deine Ex gehen werden.



/edit:
Ich nehme mal an, dass ihr keinen Ehevertrag habt und das ihr keine Gütertrennung vereinbart habt!?
Schlage doch deiner Ex vor, gegen eine Zahlung von Summe X (beispielsweise 50.000 Euro) einen nachträglichen Ehevertrag (Scheidungsfolgevereinbarung) notariell zu fixieren und im Rahmen dessen auf Zugewinn zu verzichten.

-- Editiert von Seb_Weniger am 18.10.2017 09:56

-- Editiert von Seb_Weniger am 18.10.2017 09:56

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#9
 Von 
muvid
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Frage... geheiratet haben wir im April und eingezogen erst im September. Geld ist diesem Fall also ab Mai oder Juni an die Baufirma geflossen ...ändert das was an der Sache?

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#10
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)


Du hattest beim Eintritt in die Ehe ein positives Anfangsvermögen von 15.000 Euro.
Deine Frau von 4.000 Euro.

Dein Endvermögen ist: 300.000 abzgl. 105.000 = 195.000
Das Endvermögen deiner Frau ist: 0 (wobei ich den Wert 0 anzweifle, aber egal)

Dein Vermögen: 195.000 minus 15.000 Euro = 180.000
Vermögen Frau: 4000 minus 0 = 4.000 Euro.

180.000 minus 4.000 = 176.000 geteilt durch 2 = 88.000 Euro die du im Rahmen des Zugewinnausgleichs überweisen darfst.



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