Immobilie bei Trennung

6. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)
Immobilie bei Trennung

Eheleute trennen sich.

Beide sind zu gleichen Teilen Eigentümer des Einfamilienhauses und beide haben die Kreditverträge unterschrieben.

Wenn die Ehefrau nun aus dem Haus auszieht, ist sie doch nach wie vor verpflichtet die Hälfte der Zins- und Tilgungsleistungen aus den Kreditverträgen zu leisten ?! Auch wenn dies bisher zu 100 % durch den Ehemann erfolgte.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Eigentlich schon. Wenn sie es aber nicht tut, dann wird sich die Bank an den Gatten halten.

Er hat aber einen Anspruch gegenüber der Frau. Ist nur die Frage, ob der auch durchsetzbar ist.

Man sollt versuchen, den Verbleib und die Zahlungen der Immobilie einvernehmlich zu regeln. Spart Zeit, Nerven und vor allem Geld!

Grüße

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#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo arcangel71,

ich habe deine Daten nicht im Kopf, aber es liest sich so, als hätte dein Mann allein für das Familieneinkommen gesorgt!?

Es ist wie von @mikkian beschrieben, im Innenverhältnis seid ihr Beide zu gleichen Teilen Inhaber und somit haftbar, im Außenverhältnis jedoch kann sich der Gläubiger aussuchen woher dieser seine Zinsen und Tilgungen holt.

Ihr habt zumindest mehrere Möglichkeiten:

1. Das Haus wird veräußert.
Vorteil, ihr habt das Thema komplett vom Hals.
Es besteht aber das Risiko, dass der Erlös aus dem Verkauf nicht ausreicht alle Schulden zu tilgen.
Daraus könnte folgen, dass Unterhaltsansprüche nur teilweise oder nicht mehr bedient werden könnten, da die verbliebenen Schulden vorab in Abzug gebracht würden.

2. Das Haus wird auf deinen Gatten überschrieben und er trägt die Restschuld allein weiter ab. Nachteil wäre, dass er dann diese Restschulden nicht in Abzug bringen könnte und ihm obendrein noch ein Wohnvorteil angerechnet würde. Das funktioniert also nur, wenn du auf Unterhalt verzichten würdest.

3. Das Haus verbleibt in eurem gemeinsamen Besitz und ihr tilgt die Darlehen aus möglichen Mieteinnahmen.

Ihr solltet euch hierüber zusammensetzen und klären welcher Weg gangbar ist.

4. Ihr werdet euch nicht einig und einer von euch leitet die Teilungsversteigerung(Zwangsversteigerung des ganzen Objekts) ein. Dann ist schon nahezu garantiert, dass Restschulden verbleiben.

Ich wünsche euch die Kraft zum zielführenden Dialog.



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"www.artiger.freehostia.de"

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#3
 Von 
Jastine
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo,

meine Eltern haben sich damals getrennt.

Auf die Immobilie war noch Kredit.

Meine Mutter zog aus.
Beide mussten zu gleichen Teilen den Kredit weiter tilgen obwohl meine Mutter nicht mehr im Haus wohnte.
Aber: im Gegenzug mußte mein Vater an meine Mutter eine Art "Miete" bezahlen.

Grüsse

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#4
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Jastine,

genau und das ist der genannte Wohnvorteil, der in der Höhe stufenweise ausgebaut wird.

Im Trennungsjahr geht man von einer ortsüblichem Miete aus, die der Bewohner zahlen würde, wenn er sich eine für ihn angemessene Wohnung nehmen würde.

Spätestens nach der Scheidung wird der Mietwert des gesamten Objektes zu zahlen sein - und wer braucht schon ein Haus oder kann es sich leisten, allein und mit möglichen weiteren Belastungen, wie Unterhalte, Betriebskosten und Tilgungen?

Lieben Gruß!



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#5
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
2. Das Haus wird auf deinen Gatten überschrieben und er trägt die Restschuld allein weiter ab. Nachteil wäre, dass er dann diese Restschulden nicht in Abzug bringen könnte und ihm obendrein noch ein Wohnvorteil angerechnet würde. Das funktioniert also nur, wenn du auf Unterhalt verzichten würdest.

Würden die sodann entstehenden monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen nicht vom Einkommen in Abzug gebracht ?

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#6
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi arcangel,

in dem Falle nicht mehr, da es sich fortan nicht um gemeinsame eheliche Schulden handeln würde. Deshalb der Hinweis auf den wichtigen Dialog, weil er das wohl nur kann, wenn er ansonsten dir gegenüber keine Verpflichtungen mehr hätte.

Nun halte ihn aber bitte nicht für so dusselig, das nicht zu merken - wie meine Madame.;) Dann kann ganz schnell Misstrauen aufgebaut werden und die ganze Trennungskiste würde schnell hochexplosiv.

Wichtig wäre auch, dass du aus den Kreditverträgen gelöscht würdest, weil du ansonsten im Außenverhältnis weiterhin haftbar gegenüber den Banken wärst.

Die Banken würden in dem Fall ohnehin nach Unterhaltsverpflichtungen fragen und wenn diese (noch) nicht abschließend geklärt sind, spielen die eh solange nicht mit.

Lieben Gruß!

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