Immobilie nach Scheidung

15. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Lenski
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilie nach Scheidung

Was passiert mit Immobilien nach der Scheidung wenn einer ausgezogen ist und sich ausbezahlen lassen möchte und der andere mit den Kindern im Haus wohnt und ALG II bezieht und ihn daher nicht ausbezahlen kann?

Kann man den Anteil an den ausgezogenen in Raten zahlen wenn er damit einverstanden ist? Kann sich die die Arbeitsagentur ins Grundbuch eintragen lassen? Kann man einen Teil der Wohnung an Verwandte verkaufen bzw. können Verwandte die Auszahlung für den Ausgezogenen übernehmen? Der im Haus lebende darf ja kein Vermögen haben und hat deshalb ja auch kein Geld um den anderen auszuzahlen und wenn Verwandte es übernehmen wäre es ja eine Schenkung, oder nicht?

Gibt es irgendeine Möglichkeit in dem Haus zu bleiben? Oder muss man dann immer verkaufen bzw. wann wird sowas entschieden Wenn der endgültige Scheidungstermin ist oder schon eher?

Lenski

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Also bei meinem Mann wurde der Zugewinn an die Scheidung anhängig gemacht. Sprich: Jetzt 2 Jahre NACH der Scheidung wird der Zugewinn geregelt. Dies kann aber auch zur Scheidung geregelt werden.

Ich denke, es ist alles eine Sache von Verhandlungen. Wenn Du mit dem Ex irgendeine Vereinbarung triffst, dass irgendjemand den Zugewinn zahlt, dann sollte das kein Problem sein (wird aber wohl nicht die Arge sein ;) ).

Ansonsten wirst Du wohl das Haus verkaufen müssen. Dann wird im günstigsten Fall sogar noch etwas übrig bleiben.

Eine Versteigerung ist immer der ungünstigste Weg.

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#2
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 256x hilfreich)

Wenn Du Dir das Haus nicht leisten kannst- warum ziehst Du nicht aus und läßt Dir Deinen Anteil auszahlen?
Oder ihr verkauft das Haus.

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#3
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

hallo lenski .....wie willst du jemanden ausbezahlen ohne geld ?

warum verkauft ihr das haus nicht ?

das arbeitsamt ist doch keine bank :augenroll:



ich denke das beste ist es zu verkaufen

mfg Ostseeperle;)

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#4
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hi,
ich würde euch auch vorschlagen das Haus zu verkaufen.wenn es wirklich si ist das einer nicht mehr zahlen kann und das Haus unterm Hammer kommt habt ihr nur noch Verluste. Zum einen kann die Arge ärger machen wenn Grundbesitz vorhanden ist, und zum Anderen, wie sieht es mit dem Grundbucheintrag und Kredit aus.
Seid ihr beide als Schuldner eingetragen?

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