Immobilie zusammen finanziert, was ist bei Trennung?

7. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
TobiKu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilie zusammen finanziert, was ist bei Trennung?

Ein herzliches "Hallo" in die Runde,

folgende fiktiven Situation würde mich interessieren.

Angenommen ein nicht verheiratetes Pärchen kauft ein Haus und baut es um.
Dazu kommt von Person 1 ein sechsstelliger Eigenanteil, von Person 2 nichts.
Das Ganze wird noch finanziert über diverse Darlehen.
Auf Person 1 ein größeres Darlehen, auf Person 2 ein kleineres Darlehen, sowie noch ein kleineres Darlehen zusammen.
Im Grundbuch wird Person 1 mit 3/4 , Person 2 mit 1/4 eingetragen

Beide heiraten nach Jahren mit Ehevertrag und Gütertrennung.

Person 1 zahlt alle Darlehen ab, auch die von Person 2.

Sollte es nun zu einer Trennung kommen, kann Person 1 bei einer Ausgleichszahlung des 1/4 Anteils an Person 2 die zuvor gezahlten Darlehen von Person 2 abziehen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1136x hilfreich)

Wenn P1 den Anteil and P2 verkaufen will, dann müssen die beiden sich über den Kaufpreis einig sein. WIe zu beiden zu ihrem Ergebnis gelangen, ist ihnen überlassen. Es ist auch ihnen überlassen, ob der Verkauf überhaupt stattfindet. Familienrechtlich gesehen ist das nämlich nicht notwendig. Selbst im Falle einer Scheidung nicht. Es könnte also auch einfach so bleiben, dass P2 das 1/4 gehört.

Bei einer Scheidung (nicht schon bei einer Trennung) findet eine Ausgleichszahlung auch nur in Form eines Vermögensausgleiches statt. Aber gerade den Versorgungsausgleich haben die beiden wohl durch die Gütertrennung mit dem Ehevertrag ausgeschlossen. Idealerweise hätten die beiden im Ehevertrag auch eine Regelung für das gemeinsame Grundstück vereinbart.

Meiner Vermutung nach würde ein Gericht die durch P1 erfolgte Fremdtilgung des von P2 aufgenommenen Darlehens nicht primär nach familienrechtlichen Maßstäben bewerten, sondern eher nach dem allgemeinen Bereicherungsrecht. Und da könnte sämtlichen Ansprüchen des P1 vielleicht entgegenstehen, dass er nunmal freiwillig das fremde Darlehen getilgt hat, ohne dafür eine Gegenleistung zu verlangen (quasi geschenkt). Soweit man annehmen sollte, dass P2 die Tilgung übernommen hat, um das gemeinsame Eheleben zu finanzieren, dann könnte man auch meinen, dass er seine "Gegenleistung" doch längst erhalten hat.

Bedenke würde ich in solchen Fällen immer, dass ein Rechtsstreit um ein Grundstück immer sehr teuer werden kann. Hier könnte der Streit um die Ausgleichszahlung auch noch die Scheidung verkomplizieren (und teurer machen). Dasselbe gilt auch für einen späteren Streit um den Umgang mit dem 1/4 Anteil.

Vermutlich will P1 das Grundstück für sich alleine haben. Dann sollte er meiner Meinung nach diese Lösung für P2 schmackhaft machen.

-- Editiert von User am 7. November 2022 20:55

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von TobiKu):
Sollte es nun zu einer Trennung kommen, kann Person 1 bei einer Ausgleichszahlung des 1/4 Anteils an Person 2 die zuvor gezahlten Darlehen von Person 2 abziehen?

Bei einer Trennung können Person 1 und Person 2 recht frei vereinbaren wer was wie mit welchem Ausgleich bekommen soll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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