Liebe Forumsgemeinde,
ich erbitte Meinungen zu folgendem fiktiven Fall:
Ehepaar Müller ist seit einigen Jahren verheiratet. Als das Nachbargrundstück zum Verkauf steht, plant Herr Müller den Zukauf, da es absehbar ist, dass 1+1 in Zukunft mehr als nur 2 ist.
Herr Müller ist Käufer des Hauses, Frau Müller unterzeichnet aber das Bauspardarlehen mit.
Finanziert wird die hohe Rate durch Mieteinnahmen eines bereits bestehenden (innerhalb der Ehe durch die Mutter des Herrn Müller - aus steuerlichen Gründen - übertragenen / geschenkten), sowie des neuen Hauses.
3 Jahre später entscheidet sich Frau Müller, die Beziehung zu beenden und strebt die Scheidung
an.
Es besteht kein Ehevertrag, sodass die Zugewinngemeinschaft greift.
a) Was geschieht mit dem neu gekauften Haus, bei dem Herr Müller als Eigentümer eingetragen ist.
b) Was geschieht mit dem durch die Mutter an Herrn Müller geschenkten Haus
c) mit dem Bauspardarlehen, was durch die laufenden Mieteinnahmen (des Herrn Müller) bedient wird und bei dem beide bisher verheirateten Partner mit voller Haftung unterschrieben haben
Herzlichen Dank!
Immobilien / Bauspardarlehen bei Trennung / Scheidung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Fragen "was geschieht" hängen in erster Linie davon ab, auf was sich die Nocheheleute einigen.
Gibt es keine Einigung, bleibt alles so wie es ist, denn die Sheidung verändert weder Vertragsverhältnisse (Bausparvertrag) noch Eigentumsverhältnisse (Häuser).
Über den Zugewinnausgleich wird lediglich, so er denn im Scheidungsverbund beantragt wird, ein finanzieller Ausgleich untereinander festgelegt.
Berry
Vielen Dank für die schnelle Meinung.
Meiner Kenntnis nach hieße Zugewinn in diesem Fall, dass die geschwenkte Immobilie nicht berücksichtigt würde, und Zugewinn dann die Differenz aus Verkaufspreis und Darlehensbetrag darstellen würde, unter Ausblendung des Hausrats, Bargeld usw.
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Hallo,
Bei einem Zugewinnausgleich müssen alle Anfangs und Endvermögen betrachtet werden.
Einzelne Posten herauspicken geht nicht.
edy
Hallo,
ja, das ist richtig. Aber sind Schenkungen an direkte Verwandte davon nicht ausgeschlossen und zählen nicht in den Zugewinn bzw. nur in Höhe der seit Schenkung erfolgten Wertsteigerung ?
Hallo,
Schenkungen von den Eltern kommen ins Anfangsvermögen.
edy
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