Immobilien / Bauspardarlehen bei Trennung / Scheidung

30. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
pa438711-37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilien / Bauspardarlehen bei Trennung / Scheidung

Liebe Forumsgemeinde,

ich erbitte Meinungen zu folgendem fiktiven Fall:

Ehepaar Müller ist seit einigen Jahren verheiratet. Als das Nachbargrundstück zum Verkauf steht, plant Herr Müller den Zukauf, da es absehbar ist, dass 1+1 in Zukunft mehr als nur 2 ist.
Herr Müller ist Käufer des Hauses, Frau Müller unterzeichnet aber das Bauspardarlehen mit.
Finanziert wird die hohe Rate durch Mieteinnahmen eines bereits bestehenden (innerhalb der Ehe durch die Mutter des Herrn Müller - aus steuerlichen Gründen - übertragenen / geschenkten), sowie des neuen Hauses.
3 Jahre später entscheidet sich Frau Müller, die Beziehung zu beenden und strebt die Scheidung an.
Es besteht kein Ehevertrag, sodass die Zugewinngemeinschaft greift.

a) Was geschieht mit dem neu gekauften Haus, bei dem Herr Müller als Eigentümer eingetragen ist.
b) Was geschieht mit dem durch die Mutter an Herrn Müller geschenkten Haus
c) mit dem Bauspardarlehen, was durch die laufenden Mieteinnahmen (des Herrn Müller) bedient wird und bei dem beide bisher verheirateten Partner mit voller Haftung unterschrieben haben

Herzlichen Dank!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Die Fragen "was geschieht" hängen in erster Linie davon ab, auf was sich die Nocheheleute einigen.

Gibt es keine Einigung, bleibt alles so wie es ist, denn die Sheidung verändert weder Vertragsverhältnisse (Bausparvertrag) noch Eigentumsverhältnisse (Häuser).

Über den Zugewinnausgleich wird lediglich, so er denn im Scheidungsverbund beantragt wird, ein finanzieller Ausgleich untereinander festgelegt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pa438711-37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Meinung.

Meiner Kenntnis nach hieße Zugewinn in diesem Fall, dass die geschwenkte Immobilie nicht berücksichtigt würde, und Zugewinn dann die Differenz aus Verkaufspreis und Darlehensbetrag darstellen würde, unter Ausblendung des Hausrats, Bargeld usw.

Teilen Sie meine Meinung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Bei einem Zugewinnausgleich müssen alle Anfangs und Endvermögen betrachtet werden.

Einzelne Posten herauspicken geht nicht.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pa438711-37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja, das ist richtig. Aber sind Schenkungen an direkte Verwandte davon nicht ausgeschlossen und zählen nicht in den Zugewinn bzw. nur in Höhe der seit Schenkung erfolgten Wertsteigerung ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Schenkungen von den Eltern kommen ins Anfangsvermögen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.961 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen