Individuelle Regelung von Eheveträgen

4. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.05.2022 10:13:26
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Individuelle Regelung von Eheveträgen

Guten Tag,

mal angenommen, jemand hat vor der Schließung einer Ehe eine Wohnung erworben, welche vermietet ist. Der Kredit wird ausschließlich über die Mieteinnahmen getilgt, sodass kein Einkommen durch berufliche Tätigkeiten hierfür aufgewendet wird. Wenn ich es richtig verstanden habe, zählen diese Mieteinnahmen jedoch trotzdem als Zugewinn, der innerhalb einer Zugewinngemeinschaft bei Scheidung berücksichtigt werden müsste. Gibt es die Möglichkeit vor der Ehe ehevertraglich zu regeln, dass dieses Eigentum (inklusive der eingeflossenen Mieteinnahmen) im Falle einer Scheidung nicht berücksichtigt wird?

Viele Grüße

Sternfrucht

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Sternfrucht ,

Man kann bestimmte Werte vom Zugewinnausgleich ausschließen.

Hier z.B. die Wohnung + Mieteinnahmen.

Man sollte dann aber für die Mieteinnahmen/-ausgaben ein eigenes Konto

eröffnen.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

und solange nur die Zinsen und Kosten mit der Miete abgedeckt sind, entsteht eh kein Zugewinn.

Aber: es ist richtig: alles was die Wohnung betrifft sollte über ein eigenes Konto gehen.

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"Chylla"

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ Chylla: der Kredit wird doch von dem Mietzins getilgt. Somit schon eine Frage des Zugewinns.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12309.05.2022 10:13:26
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.

Genau dieser Punkt hat mich verunsichert, da zwar quasi kein handfester Geldbetrag erwirtschaftet wird, der Anteil des Eigentums aber quasi durch die Tilgung steigt. Dementsprechend wird Geld erwirtschaftet, was nur quasi direkt wieder ausgegeben wird.

Es ist aber interessant, das einzelne "Objekte" von der Zugewinnregelung ausgeschlossen werden können. Denn prinzipiell finde ich den Gedanken, gemeinsam erwirtschaftete Mittel im Scheidungsfall aufzuteilen durchaus gerecht und sinnvoll, insofern beide Beteiligten ihren Beitrag in welcher Form auch immer (Kindererziehung o.ä.) dazu beitragen. Da in dem beschriebenen Fall jedoch die Raten ohne das Zutun eines Beteiligten ausschließlich durch Mieteinnahmen getilgt werden und der Wohnungskauf ohne das Eigenkapital des Eigentümers nicht möglich gewesen wäre, erscheint mir der Ausschluss dieses Objektes durchaus gerecht.

Viele Grüße

Sternfrucht

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

An dem Wert der Wohnung, der zum Zeitpunkt der Eheschliessung bestand (also incl. Eigenkapital) würde ja der Ehepartner ohnehin nicht teilnehmen, nur an der Wertsteigerung. Wobei natürlich da auch ein eventueller Verlust zu berücksichtigen ist. Denn Eigentumswohnungen legen im Laufe der Zeit ja nicht unbedingt an Wert zu.

wirdwerden

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#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

klar ist aber auch, wenn die Wohnung an Wert verliert, z.B. weil im Umfeld was unangenehmes gebaut wird (z.B. Mülldeponie) oder weil die Immopreise generell in der Gegend fallen, ist das dann auch im Zugewinn nicht zu berücksichtigen. Wenn das nicht so geregelt ist, könnte ein Richter die Klausel wegen "Einseitigkeit" kippen, Das gab es schon immer wieder.

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"Chylla"

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