Grüß Gott zusammen,
mich interessiert, auf welcher gesetzlichen Grundlage wann und wie ein Jugendamt von Vorstrafen oder lfd. Ermittlungsverfahren eines Sorgeberechtigten erfährt. Das interessiert mich sowohl in beide Richtungen, d.h. sowohl hinsichtlich des Kindeswohls (damit nichts übersehen wird, s. jüngste Vergangenheit) als auch übertriebenen Eifer (ION) mit katastrophalen Folgen für die Familie.
Ich möchte beispielhaft diesen Artikel hier verlinken, den ich auch gerne kurz zusammenfasse: dort wird ein gescheiterter Held gezeichnet (MA des Jugendamtes, der am Ende selbst alles verlor).
Diesen Artikel sehe ich mit gemischten Gefühlen, denn offenbar hat der Held in dieser Geschichte quasi auf eigene Faust dauerhaft das Kind aus einer Familie herausgenommen, weil auf dem PC des Vaters kinderpornographische Schriften gefunden wurden. Es bestand allerdings wohl kein Missbrauchsverdacht und der Familie wurden auch keine Alternativen (Auszug des Vaters, Gespräche usw.) angeboten.
Das erachte ich schon sehr grenzwertig, wenn nicht verfassungsrechtlich bedenklich.
LG pe
Information Jugendamt, ION, Vorstrafen usw.
24. Januar 2020
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Frage vom 24. Januar 2020 | 14:49
Von
Status: Beginner (85 Beiträge, 0x hilfreich)
Information Jugendamt, ION, Vorstrafen usw.
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#1
Antwort vom 26. Januar 2020 | 11:24
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
erfahren kann man auch etwas, wenn einem Jemand etwas mündlich mitteilt.
Oder durch ein anonymes Schreiben.
edy
Und jetzt?
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