Guten Tag,
erst einmal muss ich sagen, dass ich mir nicht einmal sicher bin, ob meine Frage in DIESEM Thread richtig ist.
Ich wurde auf meinen Antrag hin vor rund 25 Jahren geschieden. Vorab hatte ich einen Antrag auf "Loeschung" der Vaterschaft gestellt und dem wurde gefolgt - somit ist das zwar in der Ehe geborene und von mir 3 Jahre erzoegene Kind formaljuristisch nicht mehr mein Kind. Da es nun auf die Rente zugeht moechte ich Folgendes in Erfahrung bringen:
a) lebt meine Ex noch - falls nein, soll ja die Moeglchkeit bestehen, die ihr zugesprochenen Versorgungsanteile auf Antrag zurueck zu bekommen. Diese Option moechte ich halt ueberpruefen.
b) es waere fuer mich interessant zu erfahren, was aus dem Kind, welches ich ja die ersten 3 Jahre sehr intensiv und gut betreut habe, geworden ist - er muesste nun 26 Jahre sein. Meine Hoffnung war immer, dass er einmal - wenn er alte Familienfotos sieht, versucht mit mir in Kontalt zu kommen.
...kann mir jemand hier im Forum einen Rat geben, wie ich die gesuchten Informationen bekommen koennte? Mir sind lediglich beide Namen, Geburtsdaten und letzte Wohnanschrift bekannt.
Aber in Jahrzehnten kann halt viel passieren und evtl. sind ja auch beide schon mehrfach verzogen?
Danke und viele Gruesse
Informationen ueber Ex-Frau und "Ex"-Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Falls die Ex gestorben ist oder in den ersten drei Jahren nach ihrer Verrentung stirbt, dann setzt sich die Rentenversicherung mit Dir in Verbindung und weist Dich darauf hin, dass auf Antrag die Rückübertragung der Rentenanwartschaften erfolgen kann. Vorsichtshalber kannst Du ja bei der Rentenversicherung in Berlin anfragen.
Tja, der Nicht-Sohn, keine Ahnung, ob das Einwohnermeldeamt lediglich aus Gründen des Stillens von Neugierde Auskünfte gibt.
wirdwerden
Eine Melderegisterauskunft kann jeder gegen Gebühr erhalten.
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Nicht unbedingt. Man kann sich auch sperren lassen, das machen viele ganz legal. Und dann wird es eng mit der Auskunft. Dann langt bloße Neugierde eben nicht aus.
wirdwerden
Eine negative Auskunft ist auch eine Auskunft. :-)
Eine Auskunftssperre darf auch nur unter bestimmten Voraussetzungen errichtet werden, für deren Existenz sich keinerlei Hinweise aus dem Ausgangsbeitrag ergeben.
Das ist so nicht ganz richtig. Man kann sich durchaus für gewisse Fragesteller sperren lassen. Deshalb war ja meine Antwort etwas weich.
wirdwerden
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