Ich habe eine wichtige Frage …es betrifft die Auskunft an Kindsvater - zwecks Taufe - Einschulung und anderer wichtiger Dinge ..:
Die alleinige sorge ist der Mutter übertragen worden - neulich … Kv hat dem ganzen zugestimmt - per Gericht. Dass die Sorge alleine auf die KM übertragen wird. (Situation zwischen den Eltern - sehr schwierig - Kommunikation nicht möglich gewesen ohne weitere Personen)
Es ging letztendlich alles per Gericht…
Kv hatte ständig Sonderwünsche etc die nicht kindgerecht waren …etc hatte ein Problem mit der Km etc …
Kv hat den Umgang komplett ausgesetzt - weil es nicht nach Ihm ging er hat den Kontakt komplett abgebrochen - möchte das Kind gar nicht mehr sehen - weil Kv keinen Kontakt mehr zur KM möchte und Probleme mit ihr hat - (zuvor hat er immer wieder Umgangskontakte nach Lust und Laune abgebrochen) daher ging dann alles übers Gericht!
Gericht wollte den Kv zum Umgang zwingen - da er keinen Kontakt mehr zum Kind und deren KM wünscht … aber die Durchsetzung auf Zwang wurde zurück gezogen vom Gericht ,weil es gegen des Kindeswohl geht - Umgangs und Kontakt Abbruch bleibt bestehen, da der KV nicht nach Regeln des Gerichts Umgang haben möchte - sprich er möchte nichts vorgeschrieben bekommen , ohne Regelung kam es immer wieder zu Abbrüchen - dient ebenfalls nicht dem Kindeswohl daher bleibt der Umgangskontakt weiterhin ausgeschlossen und Kontakt bleibt abgebrochen ..
kV fragt auch so nicht mehr nach seinem Kind.. - Kontakt Abbruch wird voll umgesetzt - und Desinteresse!
Zahlt keinen Unterhalt. (Kind bekommt nur UVG)
Die Frage ist jetzt besteht trotzdem weiterhin Informationsaustausch von KM zu KV obwohl der KV keinen Kontakt mehr wünscht ?
Wenn das Kind getauft / eingeschult wird ?
Und wenn die KM umzieht - ? Muss Sie das dem KV mitteilen?
(Wenn er doch nochmal Umgang möchte - wonach es aber auch ferner nicht ausschaut - wurde dem Gericht auch mitgeteilt vom Kv , das er partout keinen Umgang mehr zum Kind haben möchte ..- würde es zu einer gerichtlichen Festsetzung kommen - was er aber immer wieder wehement abgelehnt hat und auch immer wieder tun würde - Kv möchte absolut keinen Kontakt mehr …
Daher die Fragen ….
Danke im Voraus
Informationsaustausch
14. Juni 2022
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Frage vom 14. Juni 2022 | 12:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 14. Juni 2022 | 13:08
Von
Status: Student (2781 Beiträge, 914x hilfreich)
Es besteht keine Mitteilungspflicht der Mutter, aber es besteht ein Auskunftsrecht des Vaters. Wenn er also fragt, muss man ihm allgemeine Informationen geben. Wenn er nichts fragt, muss man auch nichts mitteilen. (vgl. § 1686 BGB)
Und jetzt?
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