Informationspflicht-student an eltern?

26. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
bbc01
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)
Informationspflicht-student an eltern?

hallo,

ich habe eine frage: meine eltern behaupten so lange ich als student zu hause wohne und sie mein studium finanzieren hŠtte ich ihnengegenŸber eine informationspflicht darŸber, was studientechnisch alles vorfŠllt bei mir.

gibt es so eine informationspflicht Ÿberhaupt? wenn ja ist das gesetzlich irgendwo festgehalten?

mfg

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Deine Eltern finanzieren deine Unterkunft, dein Leben und dein Studium. Was sprich dagegen, ihnen diese Auskünfte zu geben?

-----------------
"gruß azrael"

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#2
 Von 
bbc01
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

es geht nicht darum was moralisch richtig ist sondern ob es dazu im gesetz was gibt!

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#3
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Das Auskunftsrecht haben die Eltern:

[R523 - BGH v. 4. 3. 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 98, 671 = NJW 98, 1555



) Auch im übrigen ist die Entscheidung des BerGer. aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Aus dem Gegenseitigkeitsverhältnis folgt nicht nur die Obliegenheit des Kindes, die einmal gewählte Ausbildung, z.B. ein Hochschulstudium, zügig und - jedenfalls im Grundsatz - entsprechend den maßgeblichen Studienplänen durchzuführen. Die Rücksichtnahme auf die Belange der mit der Unterhaltszahlung belasteten Eltern erfordert es vielmehr auch, daß sich das Kind nach dem Abgang von der Schule binnen einer angemessenen Orientierungsphase für die Aufnahme einer seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Ausbildung entscheidet]

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#4
 Von 
bbc01
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

also in dem text steht quasi das man das studium in einer angemessenen zeit aufnehmen und durchfŸhren muss, aber doch nichts das man den unterhaltszahlenden als pflicht rechenschaft ablegen muss, sehe ich das richtig?

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#5
 Von 
Norddeutscher123
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

Na Klasse, sich auf Kosten der Eltern aushalten lassen, und nichts dafür tun.
Warum hast Du so ein Problem damit, läuft das Studium nicht so. Schon mal mit arbeiten versucht um die Eltern zu entlasten? Übrigens mein Stiefsohn wird auch durch uns mitfinanziert. Er arbeitet und wir bekommen auch regelmäßig seinen Studienfortschritt mitgeteilt, bzw. belegt - von ganz alleine, was für ihn Selbstverständlich ist, da er von uns Geld bekommt. Er freut sich auch jedesmal über ein dickes Lob unsererseits, da er seine Sache wirklich Klasse macht. Er braucht seine Leistungen wirklich nicht zu verstecken. Wohl ganz im Gegensatz zu Dir.

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#6
 Von 
guest123-584
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Norddeutscher123
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

@Knabberwasser

Mal ehrlich, ist die Fragestellung nicht schon etwas merkwürdig. Warum wehrt man sich auf dieser Art und Weise um keine Antwort geben zu müssen. Vielleicht weil man schon im 12. Semester ist und nichts auf die Reihe bekommt? Oder ein Parkstudium absolviert, wobei die Eltern dann unter Umständen nicht mehr Unterhaltspflichtig sind. Die Hintergründe kennen wir doch gar nicht. Deshalb hier angebliche Moralantworten - die ich nicht erkennen kann, da er hier nur auf Tatsachen aufmerksam gemacht wird - gleich zu verunglimpfen. Und das Wort Moral kam von bbc01 selber ;)

Gruß

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#8
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wer Unterhelt von jemandem haben will muß auch beweisen, daß er einen Anspruch darauf hat. Meines Erachtens erschöpft sich diese Beweispflicht nicht durch Vorlage einer Studienbescheinigung, sondern auch durch Nachweise über den Fortschritt des Studiums (Scheine etc.)

Wer nämlich nur eingschrieben ist, ohne aber tatsächlich zu studieren, hat keinen Unterhaltsanspruch bzw verwirkt diesen.

Es gibt also demnach keine gesetzliche Grundlage dafür, die Eltern zu informieren, diese Verpflichtung ergibt sich m.E. vielmehr daraus, daß man seinen Unterhaltsanspruch beweisen muß.

Gruß Justice

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#10
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

bbc01 sollte sich schämen

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#11
 Von 
guest123-584
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
bbc01
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

also nur mal so zur info an alle moral-apostel:
ich bin sicherlich nicht im 12 semester! ich habe 2 semester lang studiert, wechsel jetzt den studiengang um dann in 2,5 jahren meinen abschluss zu machen. die frage rŸhrt daher weil ich mit meinen eltern nicht ohne mich runter machen zu lassen darŸber reden kann.
scheine kann ich nicht vorlegen, sowas bekommt man in den neuen bachelor studiengŠngen bei uns nicht mehr.
ach ja, und ich liege sicherlich niemandem freiwillig auf der tasche! ich arbeite seit meinem 16. lebensjahr selber fŸr mein geld, verdiene mir auch immer noch nebenbei was, aber das reicht wohl kaum zum leben aus, bafšg bekomme ich nicht weil meine eltern zu wohlhabend sind.
aber war ja klar das hier wieder solche unqualifizierten kommentare kommen mussten!!

an die anderen die mir weiter geholfen haben: vielen dank! das war das was ich wissen wollte.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 107x hilfreich)

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