Inklusions Kraft - unter welchen Umständen darf die Schule eine I Kraft ablehnen (NRW)

12. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Iliane
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 7x hilfreich)
Inklusions Kraft - unter welchen Umständen darf die Schule eine I Kraft ablehnen (NRW)

Hallo,

Weiß einer wie es rechtlich aussieht:
Ein hörgeschädigtes Kind hat vom Amt auch für das neue Schuljahr eine I Kraft bewilligt bekommen.
Aktuell wird es auf der Grundschule (Halbtagsschule) von einer sehr guten I Kraft begleitet. Ab nächsten Schuljahr wechselt es an eine Gesamtschule, die an drei Tagen Ganztag hat. Die aktuelle I Kraft kann die Nachmittage nicht.
Die Eltern wollen die I Kraft gerne zumindest im ersten Halbjahr behalten. Also das Kind dann jeweils an 3 Tagen in der Woche Nachmittags unbegleitet die Schule besuchen lassen. Das Kind ist nur Hörgeschädigt, also weder selbst- noch fremdgefährdend. D.h. "Worst Case" bekommt er nicht alles mit, was gesprochen wird.
Die Gesamtschule lehnt das ab und erwartet, das sofort eine neue Vollzeit - I Kraft gesucht wird.
Auch der Vorschlag das einer der Springer Studenten vom Trägerverein die 3 Nachmittage übernimmt, lehnt die Gesamtschule ab mit dem Hinweis, das eine Person die komplette Begleitung übernehmen soll.
Darf die Schule darauf bestehen, das alle bewilligten Stunden ausgeschöpft werden?
Dürfen die bestimmte Personen ablehnen? .. und auch darauf bestehen, das eine Person alleine als I-Kraft eingesetzt wird?
.. gute I Kräfte sind rar .. welche mit Hörgeschädigten Erfahrung und klarer Stimme noch seltener... es ist also nicht damit zu rechnen, das pünktlich zum neuen Schuljahr überhaupt eine gefunden wird .. kann die Bewilligung für eine I Kraft "verfallen", wenn nicht rechtzeitig eine gefunden wird?
..oder anders gefragt, in welchem Gesetzesbuch findet man dazu etwas?
Vielen Dank vorweg,
& LG


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Was hat denn Euer spezialisierter Anwalt für Inklusionsangelegenheiten/Verwaltungsrecht vor einigen Monaten gesagt? Wenn Du in Deinem alten Thread nachliest, findest Du da auch den Hinweis auf Gesetzesquellen. Mit Familienrecht hat das jedenfalls gar nichts zu tun.

wirdwerden

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#2
 Von 
Iliane
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja, irgendwie ist der Beitrag falsch gelandet. :-/
Der Anwalt bzw. die Anwältin hat durchgesetzt, das das Kind nicht von der Klassenfahrt ausgeschlossen wurde (und oh Wunder, es ist alles super gelaufen... Kind ist ja auch nur Hörgeschädigt und nicht Verhaltensgestört ..zumindest noch nicht). Die tägliche Diskriminierung konnte sie auch nicht stoppen .. das hat erst die neue I-Kraft vor Ort geschafft - ein wahrer Engel.
An der neuen Schule soll nicht gleich die Anwältin auflaufen. Das ist der letzte und nicht der erste Eskalationsschritt.
..wie dem auch sei, ich schau mal ob ich den Beitrag hier löschen und an der richtigen Stelle einfügen kann..

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