Inobhutnahme meines Sohnes wegen ausgedachter Anzeige vom Jugendamt sowie Vorenthaltung der Auskunft

3. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
msn429770-9
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inobhutnahme meines Sohnes wegen ausgedachter Anzeige vom Jugendamt sowie Vorenthaltung der Auskunft

ich versuche mich kurz zu Fassen:

heute habe ich erfahren das die Kita, die laut Jugendamt behauptete das meine Mutter alkoholisiert war als Sie meinen Sohn abholte, das nie behauptet hat. Ich wollte nämlich wissen wieso diese Behauptung genannt wurde. Zudem erst am nächsten Tag (laut Jugendamt) da er wegen Übelkeit und Erbrechens nicht zur Kita ging und die wider rum die Kita dazu verpflichtet ist IMMER dies zu melden dort angezeigt wurde ... darauf hin haben Sie meine Mutter unangekündigt einen besuch abgestattet und wirklich schwachsinnige Argumente zur Kindeswohlgefährdung abgeliefert (z.B. Nutellaglas auf dem Tisch; Kind nur mit T-Shirt gekleidet). Wir waren bis dato nicht über unsere Rechte aufgeklärt worden und um ehrlich zu sein vollkommen schockiert sodass ich erst eine Woche (fristgerecht) später einen ausführlichen Widerspruch eingelegt habe der mittlerweile nach 4 Tagen immer noch nichts bewirkt hat. Dazu kommt das das Jugendamt in punkto dem Aufenthaltsort allen Parteien (Kita,Familienhelfer) aufforderte mir keine Auskunft zu geben.

Probleme mit dem JA habe ich, weil ich deren Anweisungen nicht nachging sondern das tat was ich für gut gehalten hab was auch positive Auswirkungen mit sich brachte. Dabei ging es um Sprachförderung. Eine Woche vor der Inobhutnahme bekam ich die Ladung zum Familiengerichts wegen dem Teuflischen §1666 BGB . Mittlerweile habe ich offenkundig den Familienhelfern offenbart, dass ich aus diesem Fehler gelernt habe und ich mich dazu bereit stelle ALLES (sogar meine Seele zu verkaufen ;) ) was mir auferlegt wird auch bedingungslos nachzugehen um meinen Sohn wieder bei mir haben zu können. Darauf kam bisher aber auch kein feedback.

Meine frage jetzt ist Was kann ich gegen tun? Anzeige bei der Polizei? Dienstaufsichtsbehörde darüber informieren? Da ich nicht weiß wie sie sich mit der Amtsleitung versteht. möchte ich dort lieber nicht ankommen da mir eine Bearbeiterin als Fein völlig ausreichend ist !!!!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39889 Beiträge, 14217x hilfreich)

Inobhutnahmen fallen nicht vom Himmel. Das Jugendamt ist ja wohl schon länger in der Sache drinnen. Auch das ist nicht üblich. Da war also schon viel vorher. Wenn Du meinst, dass das Kind zu Unrecht in Obhut genommen worden ist, dann ist die Klage beim Familiengericht angesagt, § 1666 BGB . Kann auch sein, dass das JA die Klage bereits selbst eingereicht hat.

Und wer meint, eine Gerichtsladung einfach ignorieren zu können, nun ja, der muss erst einmal mit den Konsequenzen leben.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 03.12.2015 21:46

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1211x hilfreich)

Interessanterweise erwähnen Sie nicht, warum Sie überhaupt Kontakt zim Jugendamt haben. Hier gibt es natürlich wie in jedem dieser Fälle eine lange Vorgeschichte. So ist es naturlich auch bemerkenswert, dass Sie bereits einen Familienhelfer hatten, dessen Ratschläge aber ausgeschlagen haben. Ebenso ist es natürlich nicht normal, dass die Kindertagesstätte die Fehlzeiten der Kinder sofort an das Jugendamt meldet.

Nun hat das Jugendamt seit längerem ein Auge auf das Kind. Das Jugendamt kündigt an, vor dem Familiengericht das Sorgerecht zu erstreiten. Dann erscheint das Kind nicht wegen Krankheit in der KiTa. Zu Hause läuft es aber nur im T-Shirt rum. Zusätzlich hat nunmal irgendjemand den Eindruck gehabt, die Oma würde während der Betreuung des Kindes unter Alkoholeinfluss stehen. Mich überrascht die Inobhutnahme da ganz einfach nicht so wahnsinnig, auch wenn ich das Vorgehen angesichts einer unmittelbar bevorstehenden Verhandlung vor dem FamG etwas seltsam finde. Das kann man aber nur beurteilen, wenn man (so wie das Jugendamt) auch wirklich die ganze Geschichte kennt.

Vollkommen klar ist, dass Sie keine Auskunft über den Aufenthaltsort des Kindes erhalten. Denn vollkommen klar wäre ebenfalls, dass sie noch am selben Abend dort aufschlagen und Terz machen würden.

Anscheinend ist für demnächst eine Verhandlung über das Sorgerecht angesetzt gewesen. Meines Erachtens erledigt sich das nicht durch die Inobhutnahme. Zumal Sie der Inobhutnahme widersprochen haben, woraufhin eigentlich ein Verfahren einzuleiten wäre. Demnach hätten Sie jetzt bald einen Termin. Ansonsten können Sie auch selber in die Initiative gehen und das Familiengericht einschalten, so kommen Sie doch zu einem Termin. Dabei nehmen Sie natürlich einen Fachanwalt für Familienrecht mit, den Sie schnellstmöglich aufsuchen sollten. Eventuell bekommen Sie auch Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe.

Nur können der Anwalt und das Familiengericht nichts machen, wenn nunmal die Inobhutnahme gerechtfertigt war. Eben dazu schreiben Sie nichts, was man gebrauchen könnte. Sie schreiben nur vom guten Willen und Versprechungen. Das ist unrelevant und wäre etwa vor dem Hintergrund, dass Sie angebotene Primärhilfen lange Zeit ignoriert haben, auch nicht unbedingt glaubwürdig.
Und bei der Verhandlung wird das Jugendamt sicherlich noch andere Gründe anführen, als das Nutella-Glas auf dem Tisch. Sicherlich kennen Sie diese anderen Gründe auch.

Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden können Sie erstatten. Nur ist absehbar, dass daraus nichts wird. Auch ist nicht klar, was jetzt das Fehlverhalten sein soll, das Sie rügen möchten.


Warum wird das Kind überhaupt von der Oma betreut? Was ist mit dem anderen Elternteil? Trinkt die Oma Alkohol?

3x Hilfreiche Antwort

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