Insolvent, Frau wieder verheiratet, Unterhaltszahlung?

19. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
TomCat_LCA
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvent, Frau wieder verheiratet, Unterhaltszahlung?

Hallo,

folgender Fall:

meine Ex-Frau und ich sind nun seit 3Jahren geschieden. Aus der Ehe gingen jede Menge Schulden hervor. Wir hatten uns damals geeinigt, dass ich die Schulden übernehme, dafür aber keinen Unterhalt für unser gemeinsames Kind zahlen muss (steht auch im Scheidungsurteil, allerdings habe ich gehört, dass das rechtlich nicht haltbar sein soll?!?).
Um die Schulden zu bewältigen habe ich private Insolvenz angemeldet, die immer noch läuft.

Vor kurzem hat meine Ex-Frau bei mir angerufen und wollte nun Unterhalt für das Kind.

Meine Frage: Hat meine Ex-Frau irgendwelche Ansprüche? Zumal sie auch schon wieder verheiratet ist. Und ich durch die Insolvenz nur einen gewissen Kontingent zur Verfügung habe. Ach ja, ich habe das Kind seit der Scheidung nicht mehr gesehen, weil meine Ex-Frau das nicht wollte. Sie hat das Kind dann insoweit beeinflusst, dass es von sich aus den Kontakt zu mir (leider) meidet.

Falls mir jemand dazu was sagen kann, oder eine Internetadresse weiß, auf der Ausschlussgründe für Unterhaltszahlungen stehen, wäre mir sehr geholfen.

LCA

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"Danke für eure Bemühungen"

-- Editiert von TomCat_LCA am 19.11.2004 22:01:28

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1099x hilfreich)

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#2
 Von 
TomCat_LCA
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Kanalmeister,

erstmal danke für die Antwort. Ich habe den Beitrag vorwiegend deshalb geschrieben, weil ich im Radio hörte, dass die Unterhaltszahlung für das Kind (angeblich) wegfallen, wenn der Partner, bei dem das Kind lebt wieder verheiratet ist, bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft lebt.

Was meintest du mit "leichterem Weg"?

LCA

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"Danke für eure Bemühungen"

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#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 638x hilfreich)

Die Antwort von unserem KM ist, wie meistens, nicht direkt falsch, aber auf deinen Fall natürlich überhaupt nicht zutreffend.

Normalerweise kann auf den Kindesunterhalt nicht verzichtet werden.
Es steht aber so im Scheidungsurteil. Ich würde es nicht als Unterhaltsverzicht für das Kind interpretieren, sondern als durch die alleinige Übernahme der Schulden als eine Art Unterhaltsvorauszahlung.

Übrigens entfällt nie der Unterhalt für ein Kind bei einer Wiederverehelichung, sondern lediglich das vielleicht gezahlte Unterhaltsvorschussgeld vom Jugendamt.

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1099x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ja, KM. Das wissen wir.
Deshalb ist es aber noch längst nicht richtig!
TomCat ist im Besitz eines Scheidungsurteils und somit ist wohl davon auszugehen, dass alles seine Richtigkeit hat.
Ich sehe es ähnlich wie alida.
Er zahlt KU, indem er die Schulden tilgt, die ansonsten die Kindesmutter zur Hälfte mittragen müsste.
Wie schon erwähnt wurde: Auch bei Wiederheirat verfällt der Kindesunterhalt nicht. Lediglich Unterhaltsvorschuß und evtl. Betreuungsunterhalt kann wegfallen, bzw. letzteres u.U. auch gekürzt werden.

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#6
 Von 
TomCat_LCA
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Teufelin und Alida: danke für eure Antworten.

Meine Ex-Frau ist der Meinung, dass ich, weil ich die Insolvenz habe, ja keine Schulden mehr hätte und deshalb wieder Unterhalt zu zahlen hätte. Aber ich glaube, ich sollte mich wirklich mal mit meinem Anwalt in Verbindung setzen. Trotzdem nochmal danke.

LCA

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"Danke für eure Bemühungen"

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Moin TomCat,
was steht denn wörtlich im Scheidungsurteil?

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#8
 Von 
TomCat_LCA
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Teufelin,

ich weiß jetzt nicht genau, was wörtlich drin steht. Ich bin auch total am Ende, weil heute habe ich einen Brief vom Jugendamt bekommen wg. Unterhaltszahlung. Der Sachbearbeiter sagte, dass wenn man Insolvenz hat ja keine Schulden tilgt und sie ggf. vor Gericht gehen.

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"Danke für eure Bemühungen"

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#9
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 273x hilfreich)

Hallo Tom,
nicht verzweifeln - ruhig bleiben! Wenn in der Scheidungsvereinbarung eindeutig deklariert ist, dass der EU/KU für die gemeinsam aufgelaufenen Schulden aufgewandt wird hat sie diesbezüglich keine Handhabe um nachträglich KU einzufordern! Such dir das Scheidungsurteil aus deinen Unterlagen und geh damit zum JA. Solltest du das Urteil nicht mehr haben, wende dich an deinen damaligen Anwalt - der hat die Unterlagen normalerweise noch vorliegen. Zudem läuft deine Insolvenz ja noch und du bist noch keineswegs schuldenfrei! Soweit ich informiert bin, ist das erst nach 7 Jahren der Fall! Setz dich doch einfach mal selbst mit dem zust. Sachbearbeiter im JA in Verbindung und schildere ihm die Sachlage! Du weißt ja schließlich nicht, was deine Ex ihm erzählt hat ?!

lg

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"Julchen"

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#10
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1099x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#11
 Von 
TomCat_LCA
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Julchen,

danke für deine netten Worte. Ich habe schon mit dem JA Sachbearbeiter geredet. Der hat mich angefahren, als wäre ich der Belzebub höchstpersönlich. Ich hab mich jetzt mal telefonisch beim Anwalt erkundigt und der sagte mir, dass ich den Unterhalt auf jeden Fall zahlen muss. Und.. ach, ich weiß einfach net was ich noch machen soll.
Ich kann mir schon denken, warum der vom JA so war. Meine Ex kann wahnsinnig gut auf die Tränendrüse drücken und hat sicher wieder jede Menge Unwahrheiten verbreitet. Aber das interessiert die vom JA bekanntlicherweise nicht.

Ich denke, dass das Tehma beendet ist. K

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"Danke für eure Bemühungen"

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#12
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Guten Abend,
Wie Julchen schon sagte: Er ist nicht schuldenfrei! Die ausstehenden Unterhaltsschulden fließen mit in die Insolvenzmasse ein und er muss - zumindest einen Teil - zahlen, WENN das Scheidungsurteil nicht etwas anderes aussagt. Hast du das Urteil nicht vorliegen? Vorher hat es wenig Sinn, zu spekulieren, was wäre wenn.

Wenn auch dein Anwalt sagt, du musst zahlen, dann hast du das Urteil des Richters wahrscheinlich falsch verstanden. Und da nach Meinung der meisten Richter ( ich hab das gegensätzliche Urteil immer noch nicht gefunden ) lfd. Unterhalt vor anderen Schulden geht, wirst du u.U. zahlen müssen, sofern dein Selbstbehalt dadurch nicht unterschritten wird. Wird aber letztendlich für dich keinen finanziellen Unterschied machen. Nach 7 Jahren bist du aus allen anderen Verpflichtungen "raus" - egal, wieviel du gezahlt hast. Muss nur alles ordnungsmäßig ablaufen.

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#13
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1099x hilfreich)

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#14
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 638x hilfreich)

TomCat, unterschreibe ja keinen neuen Titel beim Jugendamt. Der würde nämlich trotz Insolvenz weiterlaufen.

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#15
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1099x hilfreich)

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#16
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 273x hilfreich)

@ KM
i.d.R. wissen es die MA vom JA einfach nicht besser!
Eine Freundin von mir ist Kinder- und Jugendpsychologin - und hat mittlerweile dermassen die Nase voll vom JA, dass sie überlegt, sich einen anderen Job zu suchen. Sie kann es vor sich selbst nicht mehr verantworten, was da im Namen von Kinder- und Jugendschutz alles an MIST abgeht! Und ihren Patienten - eben diesen Kindern und Jugendlichen - kann sie es einfach nicht erklären, weils eben nicht erklärbar ist!

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#17
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1099x hilfreich)

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#18
 Von 
TomCat_LCA
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich hab mich ja schon mal ein bisschen schlau gemacht. Laut der Düsseldorfer Tabelle hat man bei einem Einkommen (EK) bis zu 1300€ netto 284€ zu zahlen für ein Kind der Altersklasse meiner Tochter. Allerdings bekomme ich nach den Abzügen der Insolvenz nur knapp 1000€ netto.

In der Bemerkung steht, dass einem auf jeden Fall Eigenbedarf von 840€ zusteht. Darin sind 360€ für Unterkunft inkl. Nebenkosten und Heizung enthalten. Außerdem könne der Eigenbedarf erhöht werden, falls der Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht zu vermeiden ist.

Nun bin ich mir nicht sicher, was "erheblich überschritten" bedeutet, denn ich habe Mietaufwendungen von insg. ca. 512€. Was heißt dann außerdem vermeidbar? Können die von mir verlangen, dass ich mir eine andere Wohnung suche? Falls ja, weiß ich nicht, wie ich dass dann machen soll, denn so ein Wohnungswechsel bringt schließlich auch wieder Kosten mit sich...

Wg Scheidungsurteil: direkt darin steht nichts. Allerdings haben wir, zusammen mit den Rechtsanwälten, eine Zusatzvereinbarung getroffen, die besagt, dass "... Frau ... Herrn ... von Kindesunterhaltszahlung an die gemeinsame Tochter .. ab Trennung der Parteien bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Tochter frei(stellt)". Das wurde auch von beiden Parteien unterschrieben.

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"Danke für eure Bemühungen"

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#19
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 273x hilfreich)

Hallo Tom,

ein Umzug ist durchaus zumutbar - allerdings müßte m.W. das Sozialamt diese Kosten tragen, wenn du selbst dazu nicht in der Lage bist. Es ist dann ein Rechenexempel, ob dein SB höher angesetzt werden kann oder ob du umziehen solltest. Kommt darauf an, wielange deine Insolvenz noch läuft.

Zusatzvereinbarungen sind m.E. durchaus verbindlich, wenn sie nicht gegen geltendes Recht verstossen. Allerdings ist es m.W. geltendes Recht, dass deine Tochter Anspruch auf Unterhalt hat! Ich bin mir also nicht wirklich sicher, ob diese Zusatzvereinbarung überhaupt hätte geschlossen werden dürfen?! Hier wird eine Anwalt für Familienrecht aber sicher mehr wissen!

Ich glaube, du brauchst dringend einen Anwalt!

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#20
 Von 
TomCat_LCA
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Julla,

du sagst, ein Umzug wäre zumutbar. Im Mietvertrag ist festgehalten, dass die Wohnung vor Auszug renoviert werden muss (Wände, Decken, Türen und Fenster streichen, neue Böden, Heizkörper spritzen), was locker auf 5000€ kommt. Immerhin wohne ich seit mehr als 10 Jahren in dieser Wohnung. Die Insolvenz läuft noch ca noch 5Jahre.

Laut JA ist die Vereinbarung anscheinend nicht rechtens. Ich werde auf jeden Fall am Montag meine Scheidungsanwältin konsultieren. Sollte es allerdings so sein, dass ich Unterhalt zahlen muss, kann es auch nicht rechtens sein, dass ich alleine die Schulden trage. Da werde ich auf jeden Fall versuchen aus der Insolvenzmasse etwas an meine liebe Ex abzugeben. Aber dazu werde ich am Mo meinen Insolvenzverwalter fragen.

Danke dir einstweilen.

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"Danke für eure Bemühungen"

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#21
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 273x hilfreich)

Ich wünsch dir viel Glück - und trotzdem ein schönes WE und einen gemütlichen 1.Advent!

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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