Ist Zahnspange ein Sonderbedarf?

7. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
strubelmerlin1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist Zahnspange ein Sonderbedarf?

meine Tochter ist schon 18 aber noch Schülerin.
Meinem Exmann ist bekannt dass sie eine braucht, wir haben es ihm auch schon vor längerer Zeit mitgeteilt.
Heute kam ein Brief dass er nicht zahlt weil er nicht gewillt ist,zudem sei eine Zahnspange kein Sonderbedarf.
Ich bekomme Hartz 4 kann es nicht zahlen.
Er verdient netto mindestens 3000.- Euro

wer hat Recht?

Zudem ist der Brief der kam nicht von ihm geschrieben worden,ja nicht mal von ihm unterschrieben sondern von der neuen Frau die hat sogar mit seinem Namen unterschrieben
nicht etwa:
I.A.

sondern einfach seinen Namen mit ihrer handschrift unterschrieben

das gilt doch auch nicht,oder?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo strubelmerlin1,

Zahnspangen werden bei Notwendigkeit von der KK übernommen.

Man muss ca.20% Eigenanteil leisten, der aber bei erfolgreicher Behandlung zurückgezahlt wird.

Sonderbedarf ist wenn die Kosten überraschend auftreten.

Eine Zahnspange ist nicht überraschend,sondern absehbar.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Die Antwort von edy ist richtig, ich wurde auch verklagt und habe den Rechtsstreit mit der gleichen Begründung gewonnen. Es gibt viele Väter die den Eigenanteil zahlen und die Mutter heimst das Geld ein, obwohl die Kosten der Mutter zurückerstattet wurden.

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#3
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Meine KOllegin (kriegt weniger als den Mindestunterhalt für die Kinder, zahlt also selbst zu und hat keine große Möglichkeit, etwas anzusparen) ist allerdings mal vor Gericht gezogen, weil ihr Ex sich weigerte, die Kosten für eine Kursfahrt (Abistufe, FAhrt war angeblich fürs Abi notwendig) zu bezahlen. Sie hat dann auch gewonnen, und er musste bezahlen. Möglicherweise hast du also Chancen, wenn du weniger als den Mindestunterhalt bekommst, was ich bei 3000 Euro Verdienst nicht glaube. Wie aber oben schon gesagt wurde, die neue Ehefrau hat wohl Sorge, der Vater zahlt die 20 % Eigenanteil, und nach Abschluss der Behandlung sackst du die Kohle ein. Das heisst, wenn du ihn (und sprich mit ihm, nicht mit ihr darüber) zum Bezahlen bewegen kannst, biete ihm an, das vertraglich abzusichern, dass a) er das Geld selbst wiederbekommt und b) es vom Unterhalt abgezogen wird, wenn die Behandlung durch das Verschulden deiner Tochter (die z. B. die Spange nicht trägt) nicht erfolgreich ist. Ich glaube aber, bei einer 18jährigen brauchst du da keine Bedenken zu haben.

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#4
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Ich gehe davon aus, es geht nicht um den Standard den die KK übernimmt sondern um Zusatzkosten die die meisten Kieferorthopäden mal mehr oder weniger haben.
Zahnversiegelung, kleinere Brackets usw.
Ein Angebot von einem 2. Kieferorthopäden wäre ebenfalls sinnvoll.

Der Vater muß sich nicht daran beteiligen, eben weil es nach Ansicht der KK ja gar nicht nötig ist.

Hartz IV Empfänger werden natürlich ein Problem haben die 20% Eigenanteil zwischenzufinanzieren. Das kann aber beim Amt beantragt werden, dann geht natürlich die Gutschrift nach Abschluß der Behandlung auch an das Amt.

Das ist die rechtliche Seite.

Wer ein Kind mit Zahnspange hat, weiß sehr genau, dass einige Zusatzleistungen sinnvoll sind auch wenn die KK dies nicht zahlt. Was nützen Kassenbrackets von denen mind. eines im Monat bricht und gegen Zahlung von 20 € dann ausgetauscht werden muß.
Sinn und Unsinn von so manchen Nichtzahlungen der KK sollten inzwischen bei jedem bekannt sein.

Hier wäre ein Gespräch zwischen Tochter und Vater angebracht ob er bereit ist sich zu beteiligen.

und an @H.Odensack
Eine Kursfahrt und eine Zahnspange sind dann doch 2 völlig verschiedene Dinge.
Noch dazu gibt es Unterschiede bei Sonderbedarf und bei Mehrbedarf.

Kleine Hexe

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