Antwort vom 13.8.2017 | 15:48
Von Status: Lehrling (1723 Beiträge, 1068x hilfreich)
Editiert wegen unsachlicher und falscher Angaben, die Moderation.
Der Rat, der dir von Jessier gegeben wurde war vollkommen richtig: Du solltest bei Gericht eine strafbewehrte Umgangsregelung beantragen.
Meine ex Freundin hat das alleinige Sorgerecht und ich nur das Umgangsrecht, da ich die Vaterschaft angenommen habe.
Auch wenn du unehelicher Vater bist, du kannst durchaus das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Das hätte man übrigens gleich im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung einrichten können. Aber du kannst das jetzt noch gerichtlich beantragen. Wenn das vernünftig begründet wird, dann sind die Chancen sehr gut, dass du das gemeinsame Sorgerecht auch erhältst !
Du hast nicht nur die Pflicht Unterhalt zu zahlen. Du und dein Kind haben auch Anrecht auf altersgemäßen und ungestörten Umgang miteinander.
Das Problem ist, dass ich meine Tochter nicht Regelmäßig sehen kann, da es momentan finanziell nicht möglich ist.
Warum ist denn das so teuer, wenn du deine Tochter sehen möchtest ? Könnte es sein, dass die Kindesmutter mit dem Kind weggezogen ist? Wenn die Kindesmutter die Distanz zu verantworten hat, dann kannst du sie möglicherweise für die Kosten des erschwerten Umgangs haftbar machen ! Da solltest du die genauen Umstände hier einstellen.
Du solltest schon erwägen, einen Anwalt einzuschalten. Denn du bist nicht rechtlos. Du musst deine Rechte nur wahrnehmen.
LG
Marcus
-- Editiert von Moderator am 13.08.2017 16:06