Ist die Berechnung des Gegenstandswertes beim Trennungsunterhalt richtig?

22. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Maria1968
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist die Berechnung des Gegenstandswertes beim Trennungsunterhalt richtig?

Vielleicht könnt ihr mir helfen ... ich bin der Meinung, dass meine Anwältin den Gegenstandswert bei ihrer Rechnung falsch berechnet hat. Hier der Sachverhalt: Mein Mann und ich haben uns am 19.08.2017 getrennt. Meine Anwältin hatte Trennungsunterhalt in Höhe von monatlich 2.000,00 € ausgerechnet und das entsprechende Schreiben an die Gegenseite geschickt. Wir haben uns dann geeinigt, dass mein Mann bis zum Auszug zum 01.01.2018 monatlich 1.600,00 € und ab 01.01.2018 dann monatlich 2.000,00 € zahlen soll.

Obwohl ich bereits am 23.08.2017 meine Anwältin mit dieser Sache beauftragt hatte, ging erst am 18.12.2017 das Schreiben raus, dass wir mit der vorgeschlagenen Regelung einverstanden sind. Mein Mann musste dann bis Ende des Jahres den gesamten rückständigen Unterhalt in Höhe von 6.400,00 € für die 4 Monate an mich zahlen.

Abgerechnet hat sie folgendes:
12 x 2.000,00 € + den rückständigen Unterhalt von 4 x 1.600,00 als Gesamtbetrag von 6.400,00 €

Ist das richtig?

Eigentlich müsste doch der Gegenstandswert 4 x 1.600,00 und 8 x 2.000,00 (also insgesamt 22.400,00 €) lauten, oder?


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Gegenstandswert= mtl. Unterhaltssumme mal 12

was sollst du für die Berechnung zahlen?

edy

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#2
 Von 
Maria1968
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Edy,

danke für deine Antwort.

Ja, ich weiß, dass man die Unterhaltssumme mal 12 nehmen muss. In meinem Fall gibt es aber zwei unterschiedliche Unterhaltssummen (4 x 1.600,00 und 8 x 2.000,00). Die Summen sind ja auch für 12 Monate. Deswegen bin ich der Meinung, dass es nicht richtig ist, dass meine Anwältin 12 x 2.000,00 € (24.000,00 € und zusätzlich den rückständigen Unterhalt von 6.400,00 (4 x 1.600,00), insgesamt also 30.400,00 € als Gegenstandswert nimmt. Das wären ja nicht die Unterhaltssumme für 12 Monate, sondern für 16 Monate.

Ist ja auch viel Unterhalt, was ich kriege. Deswegen ist mir auch klar, dass die Anwältin nicht gerade wenig Honorar kriegt. Bin nur der Meinung, dass der Gegenstandswert nicht richtig berechnet wurde.

Viele Grüße
Maria

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo

Zitat (von edy):
was sollst du für die Berechnung zahlen?



edy

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Maria1968
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Edy, ich muss fast 3.000,00 € an Anwaltskosten (Geschäftsgebühr + Einigungsgebühr) zahlen ... Es wurde aber auch der Kindesunterhalt mit abgerechnet. Da hat meine Anwältin den Rückstand auch zusätzlich zu den 12 Monaten abgerechnet.

Herr Dr. Kaiser, vielen Dank für Ihre Anwort. Aber der Rückstand gehört doch zu den 12 Monaten. Die Gegenseite hat mehrere Fristverlängerungen beantragt, so dass die Sache nicht zügig ging.

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo.

wenn ich mir die RVG so anschaue ist cie RA.Gebühr zwiachen Verfahrenswert

22 000 und 3000 nur ca, 150€ höher.

bei dir wurde der KU noch berechnet. Ich denke bei einer seperaten Abrechnung hätte mehr als 3000.€

rauskommen können

edy

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