Ist es nicht möglich diese Unterhaltszahlungen ganz offiziell abzulehnen?

2. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Anton2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist es nicht möglich diese Unterhaltszahlungen ganz offiziell abzulehnen?

Hallo,

meine Freundin hat Anspruch auf Unterhaltszahlungen von ihrem Ex Mann. Der Ex Mann ist vor dem Gesetz der Vater, jedoch ist das Kind nicht von ihm, sondern während der Ehe zur Welt gekommen.

Nun zur Sache:
Sie will das Geld nicht annehmen, jedoch muss sie das anscheinend. Also stellt sie ihm Quittungen über Zahlungen aus, die nie geschehen sind.

Ist es nicht irgendwie möglich diese Unterhaltszahlungen ganz offiziell abzulehnen?


Gruß

Anton

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

wo kein Kläger, da kein Richter... ;)

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#2
 Von 
Anton2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

echt? sicher?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

KU darf offiziell nicht abgelehnt werden - darum muss sie den auch annehmen. Wer ist denn der leibliche Vater des Kindes? Wurde eine Vaterschaftsfeststellung bzw.
-anerkennung gemacht? Ist sie schon geschieden? Wer steht als Vater in der Geburtsurkunde?

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#4
 Von 
Anton2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der leibliche Vater ist zwar bekannt (aber nicht greifbar, da kein deutscher und nicht in Deutschland).
Der Ex Mann ist für KU zuständig (lt. Behörden).
Geschieden ist sie bereits.

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#5
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

auf KU darf nicht verzichtet werden, dass ist richtig....

solange die Mutter aber keine Sozialleistungen bezieht und keinen UV fragt auch niemand, ob sie welchen erhält... ;)

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#6
 Von 
kleiner vampi
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Anton,

auf KU darf und kann sie nicht verzichten! Weiss der Ehemann nicht, dass er nicht der leibl. Vater ist?

Wenn sie den Unterhalt nicht möchte vom Exmann, sollte sie Klage auf Feststellung der Vaterschaft stellen, geht mit Geburtsurkunde des Kindes beim AG Familienrecht. Dort wird festgestellt, dass der EX nicht der Vater ist und so erlischt ihr Unterhaltsanspruch gegen ihn - > schau auch mal in meinen Beitrag rein ->Sozialbetrug, da habe ich super Antworten erhalten!

Solange der EX als Vater in der Geburtsurkunde steht, ist er verpflichtet zu zahlen, ob sie es will oder nicht! Ihr tut ihm absolut keinen Gefallen mit der Quittungsleistung - ich rate Euch: Karten auf den Tisch und durch!

Lt. Auskunft vom Gericht entstehen max. 2000,00 € Kosten für den Beklagten, je nach Anwalt - aber den braucht sie nicht unbedingt zur Klage!, sodass diese Kosten, wenn man das will gering gehalten werden können!

Erkundigt euch mal beim Jugendamt und Familiengericht - die geben zur Verfahrensweise auch telefon. Auskunft!!!

Wünsch Euch Glück!

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"Mütter sind stolzer auf ihre Kinder als Väter, da sie sicherer sein können, daß es ihre eigenen sind"

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#7
 Von 
kleiner vampi
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 1x hilfreich)

träne - ist richtig, aber wenn zb. Miete vom Sozialamt gezahlt wird? was dann???

dann muss sie .... oder? ;)

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"Mütter sind stolzer auf ihre Kinder als Väter, da sie sicherer sein können, daß es ihre eigenen sind"

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#8
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

solange sie keine Sozialleistungen bezieht....kleiner Vampi ;) schrieb ich doch

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

hi anton,
es ist natürlich so, wie es träne hier schreibt.
vielleicht kannst du noch einige angaben machen, ob und welche leistungen von wo auch immer bezogen werden.


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"LG Anny*D. Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"

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