Ist es rechtens das der Unterhaltsvorschuss rückwirkend 1 Jahr verlangt wird?

21. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
crazywolf32
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist es rechtens das der Unterhaltsvorschuss rückwirkend 1 Jahr verlangt wird?

Hallo liebe Community,

folgendes : Mein Kind 9 Jahre alt - Getrennt lebend nicht verheiratet.

Es gibt auch einen Unterhaltstitel vom Gericht von 2013.

2018 Kam die Unterhaltsfestsetzung die ich in Höhe von 146,00 Euro zu zahlen habe, dies habe ich auch immer getan.

2020 Kam eine erneute Prüfung, da ich nun etwas mehr Geld verdient hatte, sollte ich ab dem Zeitpunkt der Prüfung immer 220,00 Euro zahlen, und zusätzlich hatte der Sachbearbeiter noch eine Rückforderung von 1 Jahr verlangt, sozusagen die Differenz von 74 Euro mal 12 Monate.

Ist das so rechtens? Eigentlch ist es doch immer so, das bei einer Erneuten Unterhaltsprüfung man erst ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zahlen muss.??

Vielen Dank schon mal

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wenn wir es mit einem flexiblen Titel zu tun haben, erhöht sich der Unterhaltsanspruch in gewissem Rahmen automatisch.

wirdwerden

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Klein
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)

Eine Rückforderung für vergangene Zeiträume ist gerechtfertigt, wenn Sie sich in Verzug befunden haben und in dieser Höhe leistungsfähig waren . Sie sollten daher dort nachfragen, wie man zu dieser Nachforderung kommt und worauf diese sich stützt. Sollten Sie allerdings auch schon vor einem Jahr in dieser Höhe zahlungspflichtig und zahlungsfähig gewesen sein, so sollten Sie zahlen, da dann rückwirkend aufgrund der sog. Verwirkung nur für 1 Jahr rückgefordert werden kann. Lg

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#3
 Von 
crazywolf32
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo @Thomas Klein

Ich habe einen Aufforderung zur Einkommensnachweise 2018 bekommen und daraufhin wurden die 146,00 festgesetzt zum Zahlen, eine erneute Prüfung fand erst im Juli 2020 statt. Habe immer pünktlich gezahlt ohne Verzug, deshalb verstehe ich die Rückforderung von einem Jahr nicht :-/ Konnte ja nicht wissen das ich mehr zahlen muss, aufgrund dessen das ich mehr Gehalt bekommen habe in den 2 Jahren durch eine Gehsltserhöhung

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von crazywolf32):
Konnte ja nicht wissen das ich mehr zahlen muss, aufgrund dessen das ich mehr Gehalt bekommen habe in den 2 Jahren durch eine Gehsltserhöhung


Doch. Das kann man wissen.

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#5
 Von 
crazywolf32
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

In meinem Fall war es Neuland für mich, und ich bin davon ausgegangen die 146,00€ zu zahlen und nicht 220,00€. Dies kam erst durch eine erneute Prüfung der Einkommensnachweise.

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von crazywolf32):
Konnte ja nicht wissen das ich mehr zahlen muss, aufgrund dessen das ich mehr Gehalt bekommen habe in den 2 Jahren durch eine Gehsltserhöhung


Doch. Das kann man wissen.

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#6
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Klein
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)

Dann sehe ich aktuell kein Recht zur Nachforderung. Eine Pflicht, ungefragt Auskunft über Einkommenserhöhungen zu geben, sieht die Rechtsprechung als Ausnahme an. Dies ohnehin nur bei wesentlichen Einkommenserhöhungen, d.h. mehr als 10 % mehr Nettoverdienst.

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Klein):
Eine Pflicht, ungefragt Auskunft über Einkommenserhöhungen zu geben, sieht die Rechtsprechung als Ausnahme an


Seit der Auslagerung ins FamFG entwickelte sich die Rechtsprechung dahingehend, dass der Schuldner aus einer Unterhalts-Schuldurkunde durchaus offenbarungspflichtig ist, wenn wie in diesem Fall davon auszugehen ist dass die Einkommenserhöhung zu einer höheren Zahlung führt.

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Klein):
Dies ohnehin nur bei wesentlichen Einkommenserhöhungen, d.h. mehr als 10 % mehr Nettoverdienst.
Richtig, nur wissen wir nicht, ob hier ein Urteil vorliegt (§ 238FamFG).
Bei einer Schuldurkunde bedarf es der Wesentlichkeit nicht 239 FamFG.

Aus dem Umstand, dass die Erhöhung auch für einen zurückliegenden Zeitraum gefordert wird schließe ich, dass es sich um eine Schuldurkunde handeln müsste.

Zitat (von crazywolf32):
Konnte ja nicht wissen das ich mehr zahlen muss, aufgrund dessen das ich mehr Gehalt bekommen habe in den 2 Jahren durch eine Gehsltserhöhung
Aus der Unterhaltsfestsetzung aus dem Jahre 2018 wussten Sie, dass sie weniger als den geschuldeten Unterhalt zahlen (Mangelfall).
Daraus war abzuleiten, dass eine Einkommenserhöhung zwangsläufig zu einer höheren Zahlung führt.
Nichtwissen ist auch kein Entschuldigungsgrund.

Mit der Rückforderung über nur ein Jahr sind Sie m.E gut bedient, oder gab es damals ein Urteil und nicht wie von mir angenommen eine Schuldurkunde (im Volksmund Jugendamturkunde genannt). Bei einem damaligen Urteil wäre die Nachforderung erst ab dem Monat in dem Sie zur Einkommensoffenbarung aufgefordert wurden durchsetzungsfähig (§ 238 Absatz 3 FamFG).

Berry

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#8
 Von 
crazywolf32
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin

Soweit ich weiß ist es ein Unterhaltstitel vom Gericht.

Die damalige Aussage des Sachbearbeiters bezüglich der Rückforderung von 1.Jahr war Detail getrau :- gemäß des Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses des Amtsgerichts XXX ( 00 FH ../12) vom 07.03.2013 sind Sie verpflichtet aktuell 220,00 EUR (Höhe des derzeitigen Unterhaltsvorschusses) monatlich zu zahlen. Da ich ein Jahr rückwirkend fordern kann, ergibt sich der Ihnen mitgeteilte Rückstand. Sollte Sie mit der Forderung nicht einverstanden sein, müssten Sie gegen den Titel vorgehen und vor Gericht Gründe für eine Herabsetzung vorbringen


Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Klein):
Eine Pflicht, ungefragt Auskunft über Einkommenserhöhungen zu geben, sieht die Rechtsprechung als Ausnahme an


Seit der Auslagerung ins FamFG entwickelte sich die Rechtsprechung dahingehend, dass der Schuldner aus einer Unterhalts-Schuldurkunde durchaus offenbarungspflichtig ist, wenn wie in diesem Fall davon auszugehen ist dass die Einkommenserhöhung zu einer höheren Zahlung führt.

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Klein):
Dies ohnehin nur bei wesentlichen Einkommenserhöhungen, d.h. mehr als 10 % mehr Nettoverdienst.
Richtig, nur wissen wir nicht, ob hier ein Urteil vorliegt (§ 238FamFG).
Bei einer Schuldurkunde bedarf es der Wesentlichkeit nicht 239 FamFG.

Aus dem Umstand, dass die Erhöhung auch für einen zurückliegenden Zeitraum gefordert wird schließe ich, dass es sich um eine Schuldurkunde handeln müsste.

Zitat (von crazywolf32):
Konnte ja nicht wissen das ich mehr zahlen muss, aufgrund dessen das ich mehr Gehalt bekommen habe in den 2 Jahren durch eine Gehsltserhöhung
Aus der Unterhaltsfestsetzung aus dem Jahre 2018 wussten Sie, dass sie weniger als den geschuldeten Unterhalt zahlen (Mangelfall).
Daraus war abzuleiten, dass eine Einkommenserhöhung zwangsläufig zu einer höheren Zahlung führt.
Nichtwissen ist auch kein Entschuldigungsgrund.

Mit der Rückforderung über nur ein Jahr sind Sie m.E gut bedient, oder gab es damals ein Urteil und nicht wie von mir angenommen eine Schuldurkunde (im Volksmund Jugendamturkunde genannt). Bei einem damaligen Urteil wäre die Nachforderung erst ab dem Monat in dem Sie zur Einkommensoffenbarung aufgefordert wurden durchsetzungsfähig (§ 238 Absatz 3 FamFG).

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Klein
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)

Wenn es sich um eine gerichtliche Unterhaltsfestsetzung handelt, sollten Sie den Rückstand für ein Jahr zahlen. Alles andere ist dann zu risikoreich.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
crazywolf32
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sprich, es ist nur möglich eine Rückforderung zu verlangen, aufgrund der Gerichtlichen Unterhaltsfestsetzung ?

Und als Argument das eine erneute Festsetzung , im Jahr 2018 vorgenommen worden ist die 146,00€ besagt, ist nicht Entscheidend in meinem Fall?

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Klein):
Wenn es sich um eine gerichtliche Unterhaltsfestsetzung handelt, sollten Sie den Rückstand für ein Jahr zahlen. Alles andere ist dann zu risikoreich.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Das kann man nur beurteilen, wenn man alle Dokumente aus der gesamten Zeit im vollständigen Wortlaut kennt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von crazywolf32):
Sprich, es ist nur möglich eine Rückforderung zu verlangen, aufgrund der Gerichtlichen Unterhaltsfestsetzung ?


Liest Du die Antworten auch?

Zitat (von crazywolf32):
Und als Argument das eine erneute Festsetzung , im Jahr 2018 vorgenommen worden ist die 146,00€ besagt, ist nicht Entscheidend in meinem Fall?


Du könntest auch mal zur Sachverhaltsaufklärung beitragen.

Bis jetzt ist nicht bekannt ob Urteil oder Schuldurkunde.

Bis jetzt ist nicht bekannt wann festgesetzt wurde (wobei festgesetzt kann nur durch Urteil sein bei einer Schuldurkunde ist es eine Vereinbarung) und wann Gehaltserhöhung.

je mehr input je mehr output möglich. Sonst wäre es raten.

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