Ehepaar hat 15.000 Schulden auf den Namen von Partner a (Autokauf). Partner A wird dann arbeitslos und bekommt nach dem ALG1 kein ALG II, da Partner B 2000 Euro netto verdient. Die beiden trennen sich aus anderen Gründen. Ist B unterhaltspflichtig, wenn A auszieht und auch nach der Scheidung?
Ist hier Trennungsunterhalt fällig?
14. Juni 2021
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Frage vom 14. Juni 2021 | 04:31
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Ist hier Trennungsunterhalt fällig?
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#1
Antwort vom 14. Juni 2021 | 06:30
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
Zunächst steht Partner A dem Grunde nach Trennungsunterhalt zu, evtl. zusätzlich (nach ALGI , aufstockendes ALGII ).
Ob einem Partner nachehelicher Unterhalt zusteht, hängt von verschiedene Faktoren ab.
edy
Und jetzt?
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