Ist meine Mutter Unterhaltspflichtig

30. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sprotte95
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist meine Mutter Unterhaltspflichtig

Hallo,

ich hatte eben ein anregendes Gespräch mit meiner Mutter.

Ich erzähl mal kurz: Meine Eltern haben sich vor kurzem getrennt.Ich bin 17 und bin wegen der Trennung ausgezogen.

Seit heute arbeite ich. Ich bekomme 30 Euro am Tag und kann jeden Tag arbeiten, wenn ich möchte!

Um meiner Mutter alles zu berichten, habe ich sie angerufen und das erste was gleich kam: Da du arbeitest, bekommst du kein Taschengeld mehr!

Ich frage mich nun:

Kann sie mir mein Taschengeld streichen?
Stimmt es, dass sie jetzt nicht mehr Unterhaltspflichtig ist? Sie hat mir bisher nur 80 Euro Taschengeld gezahlt und mein Kindergeld - sprich kein Unterhalt!!!

Mein Vater versucht mich finanziel zu unterstützen. Er gibt mir alles was er kann.

Könnt ihr mir sagen, wie die Rechtslage zu meinem Problem aussieht?

Gruß

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4095x hilfreich)

Hallo

quote:
Kann sie mir mein Taschengeld streichen?
Klar kann sie das, da du nach dem Gesetz her nie hättest welches bekommen müssen, dass war freiwillig...

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

Gehst du noch zur Schule oder tust du nichts außer zu arbeiten?
Man muß nämlich in Ausbildung sein, um einen Unterhaltsanspruch zu haben.


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#3
 Von 
Sprotte95
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Momentan gehe ich arbeiten... Ich beginne aber im August eine Ausbildung.

Ich denke dass Taschengeld Pflicht ist, denn wenn man zum Jugendamt geht und sagt ich bekomm kein Taschengeld dann sagen die einen Wie viel man zu bekommen hat. Sprich man hat einen Anspruch.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4095x hilfreich)

quote:
Ich denke dass Taschengeld Pflicht ist, denn wenn man zum Jugendamt geht und sagt ich bekomm kein Taschengeld dann sagen die einen Wie viel man zu bekommen hat
An welcher Tabelle will den ein Jugendamtmitarbeiter die höhe des verpflichten zu zahlenden Taschengeldes ablesen, dass soll er dir bitte mal erklären!

Es gibt keine Verpflichtung, bzw rechtliche Grundlage für Taschengeld.

Auch stellt sich die Frage, ist dein Auszug wirklich notwendig? Ist es dir unzumutbar zu Hause zu wohnen? Wenn ja aus welchem Grund? Trennung der Eltern genügt da nicht als Grund.

Dien Eltern sind dir zwar zu Unterhalt verpflichtet, diesen könen sie aber ohne weiters in Form von Kost und Logie stellen...

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#5
 Von 
Sprotte95
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok dann lassen wir das mal mit dem Taschengeld.

Es geht ja darum sie zahlt mir nichts mehr. Mein Freund zahlt alles für mich deswegen gehe ich jetzt diese 6 Stunden am Tag arbeiten.

Ich bin 17 und da muss sie zahlen, egal ob ich 400 oder 500 Euro im Monat verdiene,ja?

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5917 Beiträge, 2612x hilfreich)

quote:
Ich bin 17 und da muss sie zahlen, egal ob ich 400 oder 500 Euro im Monat verdiene,ja?


Nein. Sie kann dir auch Kost und Logis stellen.
Außerdem kommt es darauf an, wieviel die einzelnen beteiligten Personen verdienen.

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4095x hilfreich)

Leider hast du die wichtige Frage nicht beantwortet, daher hier nochmal:
Auch stellt sich die Frage, ist dein Auszug wirklich notwendig? Ist es dir unzumutbar zu Hause zu wohnen? Wenn ja aus welchem Grund? Trennung der Eltern genügt da nicht als Grund...

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

Wenn die Eltern mit dem Auszug einverstanden waren, sind sie unterhaltspflichtig.

Zur Anrechnung des Nebenverdienstes:
http://www.scheidung-online.de/kindeseinkunft.htm :

quote:
a) Schüler sind grundsätzlich nicht zu einer Nebentätigkeit verpflichtet, auch nicht in den Ferien. Gehen sie trotzdem einer Schülerarbeit nach, so bleiben die Einnahmen unberücksichtigt, solange es sich um geringfügige Einnahmen handelt, die nur das Taschengeld erhöhen. Soweit das Einkommen darüber hinausgeht, gilt folgendes: ein Teil, mindestens 40,- €, bleibt als berufsbedingte Aufwendungen anrechnungsfrei. Der darüber hinausgehende Betrag wird "nach Billigkeit" angerechnet. In den meisten Fällen wird man die Hälfte des zusätzlichen Betrages anrechnen können. Beispiel: ein Schüler verdient nebenher 200,- € netto. Da 40,- € anrechnungsfrei bleiben, ist der Rest von 160,- € nach Billigkeit anzurechnen. Rechnet man die Hälfte an, so sind dies 80,- €, das heißt der Unterhalt reduziert sich um 80,- €.


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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41996 Beiträge, 14663x hilfreich)

@ Hamburgerin: sie ist doch wohl keine Schülerin, sie arbeitet. Ganztags.

wirdwerden

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#10
 Von 
Sprotte95
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja der Auszug war nötig! Ich will eigentlich die gante Sache nicht weiter ausbreiten, die Zeit war mit ihr war schlimm genug und sie wollte dass ich ausziehe!!!

Ich hatte nochmal mit ihr gesprochen und sie will mich überhaupt nicht unterstützen..., aber wenn nicht anders wird das Jugendamt davon in Kenntnis gesetzt.

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#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo Sprotte95 ,

Unterhalt ja oder nein hängt natürlich auch vom Einkomen, der unterhaltspflichtigen Personen ab,


Wie hoch ist denn das Einkommen z.B. von deiner Mutter?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#12
 Von 
Sprotte95
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hat 1800€ netto Gehalt ca. Im Monat.

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#13
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 516x hilfreich)

du jobbst jetzt also zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn? wann wirst du 18? ielleicht kannst du einen Antrag auf vorzeitige Volljährigkeitserklärung stellen (meine mal gehört zu haben, dass dies möglich ist). ann nimmst du dir einen Anwalt, denn ohne wird es sowieso nicht gehen, nach deiner Schilderung von deiner Mutter.

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