Jugendamt Beistand neu Berechnung beantragen

14. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
lemontree2013
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 23x hilfreich)
Jugendamt Beistand neu Berechnung beantragen

Guten Tag,

ich zahle an das Jugendamt was der Beistand des Kindes ist den Unterhalt.
Da ich der Mutter nicht so wirklich vertraue ob meine Tochter schon eine Ausbildung angefangen hat oder weiter zur schule geht, möchte ich über den Beistand eine Neuberechnung anfragen.

Das Jugendamt fragt bei mir jedes Jahr an, nach meinen Gehaltsabrechnungen zur Anpassung des Unterhalts.
Ich habe nun gehört, das ich auch bei denen anfragen kann, das geprüft wird ob meine Tochter noch Unterhaltspflichtig ist oder ob sich evtl. auch etwas bei mir ändert, wenn meine Tochter z.B eine Ausbildung angefangen hat.

Ich möchte ungerne zuviel zahlen.

Meine Frage jetzt, wie genau muss das schreiben an das Jugendamt aussehen das diese neu Berechnung durchgeführt wird und geprüft wird was meine Tochter derzeit macht?

ich habe da leider kA und möchte nichts falsches schreiben.

Wäre super, wenn mir da jemand helfen könnte.

Einen schönen Tag noch.

Gruß

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2365x hilfreich)

Hallo lemontree,

lass dir doch von der Mutter/Tochter eine Schulbescheinigung geben.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
lemontree2013
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 23x hilfreich)

Ich habe leider keinen Kontakt zur Mutter.
Und wie schon gesagt das Jugendamt hat die Beistandschaft :-/

Ist ja auch kein Problem die anzuschreiben. Habe leider nur kA wie ich es formulieren muss.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37590 Beiträge, 13810x hilfreich)

Das Jugendamt ist quasi der Anwalt des Kindes, die müssen nicht in Deinem Interesse tätig werden. Schreib zwei gleichlautende Briefe, in denen Du unter Friststetzung von 14 Tagen um die erwünschten Auskünfte bittest.

wirdwerden

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#4
 Von 
Klaus1313
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,
Ich gehe mal davon aus, dass das Kind noch minderjährig ist, wenn das JA mitmischt.
Du musst erst einmal Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle bezahlen, bis das Kind 18 Jahre ist.
Solange das JA die Beistandschaft hat, kannst Du davon ausgehen, dass die Berechnungen soweit auch korrekt sind.
Das JA sagt erst einmal, die sind der Beistand der Kinder,.die Väter sollen sich dann einen teuren Anwalt nehmen.
Aber trotzdem werden sie Die auf Deinen Wunsch hin Auskunft geben. Schreib einfach, Du hast keinen Kontakt zur. Mutter und möchtest ihn auch nicht, aber Du würdest gerne wissen, ob Dein Kind in Schul- oder Berufsausbildung ist. Ganz einfach, da kannst Du sicher nichts falsch machen. Am besten ganz kurz und knapp halten, Dein Schreiben.
Es gibt auch Organisationen, ich glaube " Väteraufbruch" oder so ähnlich, die sich für die Rechte von Vätern einsetzen. Vielleicht mal googeln.
Wenn Dein Kind in Berufsausbildung ist, dann hast es ja vielleicht bald hinter Dir. Wenn das Kind dann 18 Jahre ist, muss es seine Ansprüche selber oder.mit Hilfe eines Anwalts durchsetzen. Dann hast Du auch das Recht, entsprechende Nachweise über die Ausbildung zu erhalten.
Alles Gute

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37590 Beiträge, 13810x hilfreich)

Das Jugendamt leistet Beistand, bis das Kind 21 ist. Wohlgemerkt, dem Kind. Und das, was das Jugendamt sagt, das ist keine Willküraussage, sondern ist im SGB VIII festgezurrt. Teurer Anwalt? Erstberatung nach dem RVG kostet unter 200 €. Was kostet eine Tankfüllung fürs Auto?

wirdwerden

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8058x hilfreich)

Dass die Berechnungen des Jugendamts soweit auch korrekt sind halte ich für ein Gerücht! Grundsätzlich hat der Beistand überhaupt kein Interesse daran, dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen richtig bereinigt wird.

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9545 Beiträge, 2344x hilfreich)

Zitat:
Das Jugendamt ist quasi der Anwalt des Kindes, die müssen nicht in Deinem Interesse tätig werden.


Eben. Und deswegen würde ich mich niemals auf eine Unterhaltsberechnung verlassen, sondern immer einen Fachanwalt für Familienrecht eine eigene Unterhaltsberechnung machen lassen. Das kostet zwar Geld, ist aber auf längere Sicht definitiv günstiger als einfach alles zu zahlen, was das Jugendamt will.

Zitat:
Solange das JA die Beistandschaft hat, kannst Du davon ausgehen, dass die Berechnungen soweit auch korrekt sind.


Gelächter! Nach den Berechnungen des Jugendamts hat der Vater mit annähernd 100%iger Sicherheit ein höheres Netto einkommen, als wenn ein Familiengericht mal ein sauberes bereinigtes Netto ausrechnet.

Regel Nummer 1: Nie nie nie auf irgendwelche Forderungen des Jugendamts eingehen, sondern IMMER eine eigene Unterhaltsberechnung durch einen Fachanwalt für Familienrecht machen lassen.

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#8
 Von 
Klaus1313
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 12x hilfreich)

Da braucht man keinen Anwalt, man kann sich selbst einlesen ins Unterhaltsrecht und sich an die Berechnung der Düsseldorfer Tabelle halten. Ich habe das 20 Jahre gemacht mit 4 LRÄ und den 4 Kindern meines Ex.
Ich hab das alles durch. Besser die LRÄ machen das als ein Gegen Anwalt. Ab dem 18 LJ nur noch beratend die JÄ.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37590 Beiträge, 13810x hilfreich)

Nein Tiffany, bis 21 soll das Jugendamt auch berechnen. Es stellt nur keine neuen Titel mehr aus. Und, nie vergessen, der Gegenanwalt ist immer Interessenvertreter. Es ist sein gutes Recht, mehr zu fordern, als in der Düsseldorfer Tabelle vorgesehen ist, die ja keine Gesetzeskraft entfaltet. Klappt doch auch oft. Das Problem mit den Jugendämtern ist doch ganz anders gelagert. Die Leute dort sind auf die Vielfalt der Berechnungen, die sie durchführen müssen, einfach nicht ausgebildet. Sie können nun mal keine Billanz lesen, es fehlt ihnen die Kenntnis über Rückstellungen und andere betriebliche Erfordernisse. Auch eine GUV können sie in der Regel nicht nachvollziehen. Was die Jugendämter können, das ist die einfache Berechnung und Bereinigung eines Einkommens, wenn der Unterhaltszahler in einem Arbeitsverhältnis steht. Da sollte sich wirklich jeder, da stimme ich Dir zu, selbst einarbeiten können, ganz ohne Jugendamt oder Anwalt. Aber, da ist noch ein Problem mit den Jugendämtern. Viele Jugendämter berechnen zwar, vielleicht auch richtig, geben aber die Unterlagen über ihre Berechnung nicht an den Mandanten/die Mandantin weiter. Und das geht natürlich gar nicht. Die Berechnung muss für Mandanten/Mandantin nachvollziehbar sein. Das ist ganz wichtig.

wirdwerden

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#10
 Von 
lemontree2013
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke schon mal für die vielen Antworten.
Ich habe hier etwas verfasst was an das JA also den Beistand gehen soll. Kann man das so lassen oder ggf. noch abändern???

Zitat:
Sehr geehrte Frau xxx,

derzeit ich zahle für meine Tochter xxx monatlich xxx Euro.
Ich würde Sie bitten zu überprüfen ob meine Tochter noch zur Schule geht oder ob sie mittlerweile eine Ausbildung begonnen hat und dadurch mein monatlicher Unterhalt gesenkt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen


danke schon mal

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#11
 Von 
Klaus1313
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich halte das Schreiben für okay, nicht zu viel nicht zu wenig. Passt...

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37590 Beiträge, 13810x hilfreich)

Das Schreiben ist okay, das Jugendamt muss das aber nicht tun. Könnte sogar auf einen Interessenkonflikt hinauslaufen. Der gegnerische Anwalt muss ja auch nicht zu Lasten des Mandanten überprüfen, ob der eventuell weniger bekommen müsste.

wirdwerden

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#13
 Von 
lemontree2013
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 23x hilfreich)

Naja aber das JA muss doch schon überprüfen um meine Tochter noch zur Schule geht oder nicht?!
Und was ist wenn ich jetzt 1 Jahre zuviel bezahle und am Ende rauskommt, das sie schon eine Ausbildung angefangen hat?

Den Unterhalt bekommt nicht meine Ex sondern das JA auf das Konto.
Bekomme ich das zuviel gezahlte Geld dann zurück überwiesen?
oder habe ich dann Pech gehabt, weil ich mir keinen Anwalt genommen hat der das genau nachprüft?

-- Editiert von lemontree2013 am 24.10.2016 08:10

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37590 Beiträge, 13810x hilfreich)

Nein, das muss das Jugendamt nicht überprüfen. Was sollte denn die Basis dafür sein? Das Jugendamt ist bei dieser Fallkonstellation Interessenvertreter des Kindes und das wars. Nein, das zu viel bezahlte Geld bekommst Du nicht zurück, das gilt als verbraucht. Was da bei den Anworten von Justice und mir irgendwas nicht zu verstehen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lemontree2013
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 23x hilfreich)

Naja es gibt die Düsseldorfer Tabelle, da kann man doch nachsehen was man zahlen muss und das stimmt auch.
Es erschließt dich mir trotzdem nicht, warum das JA so etwas machen kann.

Die müssen sich doch genauso an Gesetze halten und können nicht mal eben so mehr für das Kind rausholen als gesetzlich vorgeschrieben.

ok wird mir dann wohl doch einen Anwalt holen müssen. Dachte es geht auch ohne

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37590 Beiträge, 13810x hilfreich)

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die festlegt, was für ein Kind zu zahlen ist. Das Jugendamt ist Anwalt des Kindes. Nicht mehr und nicht weniger. Und kein Anwalt muss daran arbeiten, dass sein Mandant weniger Geld bekommt. Wirklich keiner, glaub es mir mal.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Klaus1313
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 12x hilfreich)

Ganz so ist das nicht, ich arbeite selbst in einer ähnlichen Behörde und habe damit auch übergreifend sowohl mit dem Unterhaltsrecht wie auch mit dem JA zu tun.
Das Jugendamt hat eine Beistandschaft und somit das gesetzliche Recht und die Pflicht, das bestmöglichste für das Kind herauszuholen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ein Anwalt wird immer versuchen, für seine Mandanten noch mehr raus zu holen und versucht zum Teil aggressiv, die Väter unter Druck zu setzen, vor allem, da sie wissen, der Vater kann sich nicht genügend informieren oder braucht einen Anwalt dazu, was sich nicht jeder unterhaltspflichte Vater leisten kann. Da kann man als Vater nicht auf Verständnis hoffen. Ich kenne beide Seiten. Das Jugendamt wird auch dem Vater Auskunft geben , denn es geht beim JA auch um persönliche Aspekte, sie versuchen etwas zu vermitteln, wenn die Fronten verhärtet sind. Wenn beispielsweise die Mutter meint, sie müssen den Vater noch mehr melken, weil die Eltern sich im Streit getrennt haben, wird das JA übertriebene Forderungen nicht unterstützen.
Die Ausnahme wäre, der Vater wäre als gewalttätig bekannt oder es liegt praktisch schon eine Auskunftssperre in der dortigen Akte vor, dann gibts keine Infos.
Diese harmlose Frage wird Dir das JA sicher beantworten.

Freundliche Grüße

edit: Natürlich gibt es gesetzliche Bestimmungen, was für ein Kind zu zahlen ist. Das ist vorwiegend vom Einkommen des Vaters abhängig und vom Alter des Kindes und später auch vom Einkommen des Kindes. Grundorientierung bietet die Düsseldorfer Tabelle, die in regelmäßigen Abständen angeglichen wird.

-- Editiert von Tiffany11 am 24.10.2016 13:10

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37590 Beiträge, 13810x hilfreich)

Na, dann nenn mir mal die gesetzliche Bestimmung, in der auf Heller und Cent steht, wie viel Unterhalt zu zahlen ist. Wenn es das gäbe, bräuchten wir keine Düsseldorfer Tabelle, an die sich die Gerichte aber auch nicht halten müssen, die Jugendämter auch nicht. Und wenn das Kind/die Mutter nicht wollen, dass der Vater informiert wird, dann darf das Jugendamt im Rahmen der Beistandsschaft das auch nicht tun.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
lemontree2013
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 23x hilfreich)

danke für eure Antworten.

Konnte mich jetzt doch mit der Kindesmutter einigen das sie mir eine Kopie der Schulbescheinigung zukommen lässt.
Somit weiß ich auch bis wann sie mind. noch zur Schule geht.
Danke nochmal

0x Hilfreiche Antwort

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