Jugendamt (Beistandschaft) setzt titulierten Unterhalt nicht durch & ignoriert mich

22. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
derfamilienrat
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendamt (Beistandschaft) setzt titulierten Unterhalt nicht durch & ignoriert mich

Hallo zusammen!
Ich habe als alleinerziehende Kindesmutter erhebliche Probleme mit dem Jugendamt (und natürlich dem Zahlungssäumigen KV, was hier nicht das Thema sein sollte). Dessen zuständiger Sachbearbeiter scheint seit Jahren entweder nichts oder nur Sinnloses zu tun. Ich erhalte keinerlei Auskunft.

Zur Vorgeschichte:
Das JA brauchte sage und schreibe 1,5 Jahre, um eine Neuberechnung des Unterhaltes durchzuführen (dazwischen immer: "bitte keine weiteren Nachfragen mehr").
Trotz titulierten Unterhaltsanspruchs wurden auch während dieser Zeit säumige Zahlungen nicht eingetrieben.
Und nun: Neuer Unterhalt wurde berechnet (habe eine Durchschrift des Schreibens an den KV erhalten, immerhin) und nach Zahlungen des geringeren Unterhalts durch den KV in den vergangenen Monaten wurde diesen Monat wieder gar keine Unterhaltszahlung geleistet. Nicht einmal die geringere.

Ich habe das Jugendamt mehrmals per E-Mail aufgefordert, den KV umgehend zur Zahlung anzuhalten. Keinerlei Reaktion (und natürlich auch kein Unterhalt)
Darüber hinaus musste ich im vergangenen Monat ALG II beantragen und habe vom Jugendamt ein Schriftstück erbeten, das die Unterhaltshöhe belegt - keinerlei Reaktion.

Meine Frage: [b]Was kann ich unternehmen bzw. an wen kann ich mich wenden, um eine Kooperation des Jugendamtes und eine ihren Aufgaben entsprechende Arbeitsweise zu erreichen[/b]? Habe ich ein Anrecht auf Auskunft ggü. dem Jugendamt, ob und wann die überhaupt etwas getan haben?

Einen Anwalt kann ich mir aufgrund meiner finanziell prekären Lage leider nicht nehmen.
Ohne den Unterhalt gehen wir vor die Hunde ...

Es wäre toll, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte ...

-- Editiert von derfamilienrat am 22.07.2019 09:31

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von derfamilienrat):
Einen Anwalt kann ich mir aufgrund meiner finanziell prekären Lage leider nicht nehmen.
Doch. Du solltest beim Amtsgericht einen Antrag auf *Beratungshilfe* stellen. Den *Beratungshilfeschein* wirst du erhalten aufgrund deiner Bedürftigkeit, JC-Bescheid vorlegen genügt.
Damit kannst du einen Sozialrechts-Anwalt suchen. Der wird dich zunächst beraten, was geht/nicht geht. Der wird uU auch weiter in deinem Interesse arbeiten, dann käme andere Kostenhilfe zum Tragen. Das beantragen die RA iaR selbst für ihre Mandanten.
Also zuerst zum Amtsgericht---- Beratungshilfe beantragen.

Geht nicht ohne Formulare, ist aber machbar und erschwinglich. Die Kosten von 15,- werden dann uU mit weiteren Anwaltskosten verrechnet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Es geht hier um Familienrecht, oder? Nicht um Sozialrecht. Und für Vollstreckungsangelegenheiten gibt es inzwischen auch Verfahrenskostenhilfe. Ab zum Anwalt für Familienrecht.

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Beantrage Unterhaltsvorschuss. So erhältst du wenigstens einen Teil des Unterhalts regelmäßig und pünktlich.

Wenn das Jugendamt in Vorkasse gehen muss, wird der Sachbearbeiter vielleicht auch aktiver bei der Durchsetzung der Unterhaltsforderungen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

schneechen, wir wissen doch gar nicht, ob ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuß besteht. Wir wissen weiterhin nicht, ob das Jugendamt nicht vollstreckt hat, da wäre doch eine Standanfrage sinnvoll. Außerdem, die Fragestellerin kann doch die Beistandsschaft jederzeit kündigen, den Unterhaltstitel herausfordern, dann die Vollstreckung selbst betreiben oder einen Anwalt mandatieren. Mit dem Job-Center klären, ob da direkt Kontakt zum Jugendamt aufgenommen worden ist. Wäre auch wichtig zu wissen, ob für das Kind auch ALG II bezahlt wird.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
schneechen, wir wissen doch gar nicht, ob ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuß besteht.


Zumindest wenn das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, dürfte Anspruch bestehen. Die Kindsmutter ist alleinerziehend und der Vater zahlt nicht regelmäßig Unterhalt.

Ist das Kind zwischen 12 und 17 Jahre alt, dürfte zumindest bis letzten Monat Anspruch bestanden haben, da die Familie erst dann ALG II beantragt hat - ihren Lebensunterhalt somit anderweitig sichern konnte.
In dem ganzen Beitrag wird aber kein Unterhaltsvorschuss erwähnt, obwohl es so viele Schwierigkeiten mit dem Unterhalt gibt. Daher mein Hinweis.

Für den Anspruch ab diesem Monat wäre die Frage, über welches Einkommen die Mutter verfügt. Hat sie z.B. Erwerbseinkommen in Höhe von mindestens 600 € besteht auch über das 12. Lebensjahr hinaus Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Na ja, ist die Mutter wieder verheiratet?

wirdwerden

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#7
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Bei ALG II Bezug sind mir die Bemühungen Kindesunterhalt einzutreiben nicht ganz klar. Würde man mit der Unterhaltszahlung aus dem Bezug wieder herausfallen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Na ja, ist die Mutter wieder verheiratet?


Zitat (von derfamilienrat):
Ich habe als alleinerziehende Kindesmutter ...


Ob sie wieder geheiratet hat, wissen wir nicht. Ist für den Unterhaltsvorschuss aber auch irrelevant, es zählt nur, dass sie anscheinend aktuell nicht mit einem Ehegatten zusammenlebt (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 UhVorschG).

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wir haben es immer wieder, dass sich die Vokabel "alleinerziehend" auf die Beziehung zum anderen Elternteil bezieht. Deshalb meine Nachfrage.

Wenn die Mutter neu verheiratet ist, mit ihrem Ehepartner zusammen lebt, dann gibt es eben nichts von der Unterhaltsvorschußkasse.

wirdwerden

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