Meine Tochter befindet sich bei mir ich habe das vollke sorgerecht sowie das volle umgangsrecht ihr vater holt sie alle 2 wochen das wochenende ab das ist die abmachung. Unterhalt zahlt er mir nur 200 euro da wir uns darauf verständigt haben. nun hat unsere kleine eine neue schule die beiträge in höhe von 120 euro verlangt die ich alleine nicht tragen kann aber ihr vater weigert sich dafür auch nur die hälfte zu übernehmen. habe ich das recht in diesem fall zum jugenamt zu gehen und den fehlenden unterhalt nachträglich einzuklagen???
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Jugendamt? Fehlenden Unterhalt nachträglich einklagen?
18. Juli 2011
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Frage vom 18. Juli 2011 | 19:08
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Jugendamt? Fehlenden Unterhalt nachträglich einklagen?
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#1
Antwort vom 18. Juli 2011 | 19:29
Von
Status: Master (4936 Beiträge, 783x hilfreich)
Welche Schule verlangt 120,- und wofür?
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"gruß azrael"
#2
Antwort vom 18. Juli 2011 | 20:09
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Guten Abend,
wofür das Geld gefordert wird, ist zunächst mal nachrrangig.
quote:
ich habe das vollke sorgerecht sowie das volle umgangsrecht
Das volle Sorgerecht, Fluppy, da könnte ich Dir noch zustimmen. Was das Umgangsrecht angeht, liegt dieses in erster Linie beim Kind und dem KV, nicht bei Dir. Durch Deine Eigenschaft als Betreuungselternteil hast Du eh Umgang mit dem Kind.
quote:
habe ich das recht in diesem fall zum jugenamt zu gehen und den fehlenden unterhalt nachträglich einzuklagen
Nein, nachträglich kannst Du nichts fordern. Erst ab dem Zeitpunkt der Forderung.
Mit den vereinbarten 200€ zahlt der KV jedenfalls weniger als den Mindestunterhalt.
Ich würde Dir empfehlen, beim JA eine Beistandschaft für euer Kind einzurichten. Das JA kümmert sich dann kostenlos um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche.
So, jetzt würde auch ich fragen:
quote:
Welche Schule verlangt 120,- und wofür?
LG nero
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#3
Antwort vom 18. Juli 2011 | 20:21
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Waldorfschule und 120 sind echt günstig dafür.
die anderen schulen gingen nicht mehr auf anraten der psychologin unseres kindes
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#4
Antwort vom 18. Juli 2011 | 20:58
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo,
wenn Du die Wahl der Schule, hier Waldorfschule, allein getroffen hast, so wären auch die Beiträge zum Schulgeld allein von Dir zutragen.
Der Besuch einer "öffentlichen" Schule wäre kostenlos gewesen. Warum also diese zusätzlichen Kosten verursachen?!
quote:
Waldorfschule... ...auf anraten der psychologin unseres kindes.
Was möchte ich anzweifeln.
LG nero
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-- Editiert am 18.07.2011 20:59
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