Jugendamt Hilfeplangespräch Pflicht?

30. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Trinity1989
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendamt Hilfeplangespräch Pflicht?

Hallo.
Meine Frage: Seit 2 Jahren hab ich vom Jugendamt eine familienhilfe (aufgezwungen) weil meine Kinder nicht sprechen wollen.Ständig werde ich zu Hilfeplangesprächen zitiert wo mich die Sachbearbeiterin die mich nicht ab kann systematisch fertig macht.Bedroht,schikaniert und Erpresst.Ich bin trotzdem kooperativ und arbeite mit dem Jugendamt zusammen und ertrage die familienhilfe die mir keine Hilfe ist.Meine frage ist,dass ich diesen Donnerstag wieder einen Hilfeplangespräch habe und überhaupt nicht hin will weil mich das psychisch belastet,und ich befürchte das es eskaliert. Muss ich denn zu dem Termin also ist das eine Pflicht oder kann ich es ablehnen?Würde dies dann Konsequenzen haben sprich familiengericht wenn ich nicht hin gehe ? Da ich nicht weiß wo meine rechte liegen wäre es toll wenn man mir eine Rückmeldung geben könnte.Herzlichen Dank

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Vielleicht schilderst du mal genauer.

Wer hat dir die Familienhilfe "aufgezwungen"?
Wie alt sind die Kinder?
Was denkst du, warum die Kinder nicht sprechen?
Was heißt "nicht sprechen"? Gar nicht, oder nur mit bestimmten Personen nicht?

Zwingen kann man dich sicher nicht, aber es steht dann schnell so etwas wie "Gefährdung des Kindeswohls" im Raum. Man sollte also schon Kooperationsbereitschaft zeigen. Aber das tust du ja.
Evtl. könntest du darum bitten, dass dich ein anderer Mitarbeiter betreut?

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#2
 Von 
Trinity1989
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.
Die Kinder sind 3 und 4.Sprechen in Baby Sprache. Vereinzelt ein Wort aber unverständlich. Können keine Sätze bilden und sind für ihr Alter nicht richtig entwickelt. Eine Integrations Kita wäre erforderlich für Förderung aber ich bekomme keine Plätze. Das bringt mich in Bedrängnis. Woran das Problem mit dem sprechen liegt weiß keiner.Auch nicht das Werner otto institut. Aufmerksam wurde das Jugendamt auf mich durch meine Mutter. Hab mich im schlechten von ihr getrennt und sie hat mich angezeigt um mir weh zu tun. Das Jugendamt weiß das die Anschuldigungen haltlos waren aber bemerkten das problem mit den Kindern und zwangen mir die hilfe auf.Sie hilft aber überhaupt nicht.Geht nur mit uns draußen spazieren und verschwendet meine zeit.Helfen tut das den Kindern nicht.Die Sachbearbeiterin setzt mich unter Druck und hilft mir nicht.Sie macht mich nur psychisch kaputt. Wechseln kann i ch sie leider nicht. Ich bin wirklich kooperativ aber egal wie viel Mühe ich mir gebe ich kann diesen leuten nicht gefallen. Schon wieder zum hilfeplan Gespräch zu gehen das mehr einem Zweck dient mich fertig zu machen ist ein Alptraum. Deswegen die Frage ob es Pflicht ist und Konsequenzen hat wenn ich mi ch weigere. Die Kinder bekommen jetzt ambulant Förderung in logopädie und physio aber die wollen und fordern viel zu viel was irgendwann nicht mehr zumutbar ist.Hab in 2 Jahren fasst 40kg abgenommen und durch den Stress und Kummer einen Tumor am Hals bekommen. Ich bin verzweifelt

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2794 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Trinity1989):
Muss ich denn zu dem Termin also ist das eine Pflicht oder kann ich es ablehnen?
Der Hilfeplan ist das Herzstück jeder Erziehungshilfe. Im Gesetz wird von "Sollen" und nicht von "Müssen" geschrieben. Es ist aber dringend zu empfehlen, diesen Termin nicht zu verpassen. Das wäre ein markanter Hinweis darauf, dass man an einer Klärung und Aufarbeitung des Erziehungsdefizits nicht interessiert ist und würde das Jugendamt in seiner Sichtweise bestätigen.

Zitat (von Trinity1989):
Würde dies dann Konsequenzen haben sprich familiengericht wenn ich nicht hin gehe ?
Eine Zwangshilfe gibt es nicht. Eine Hilfe zur Erziehung kann nur unter dem Einverständnis der Personensorgeberechtigten erbracht werden. Wenn man eine Hilfe nicht will, muss man sie auch nicht in Anspruch nehmen. Das Jugendamt ist aber das Wächteramt und wird bei einer Kindeswohlgefährdung im Zweifel das Familiengericht hinzuziehen. Sollte eine Hilfe objektiv erforderlich sein und der Personensorgeberechtigte sich grundlos dagegen wehren, würde man diesem ggf. das Sorgerecht entziehen (ggf. auch für einen Teilbereich) und einen Ergänzungspfleger bestellen.

Zitat (von Trinity1989):
Bedroht,schikaniert und Erpresst.
Das sind sehr schwere Vorwürfe. Sollten diese auch nur im Ansatz zutreffen, wäre die Mitarbeiterin vom Dienst zu entheben. Sollte es sich aber nur um eine subjektive Wahrnehmung handeln, die nicht belegbar ist, wären solche Unterstellungen ggf. ebenso strafbar. Da gilt es mit viel Augenmaß zu urteilen.

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#4
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Das ist natürlich schwer von außen zu beurteilen.
Hast du eine Freundin? Dann nimm sie mit zum Gespräch im JA.
Oder frage eine andere vertrauenswürdige Person, ob sie dir beisteht.


Zitat (von Trinity1989):
Die Kinder bekommen jetzt ambulant Förderung in logopädie und physio aber die wollen und fordern viel zu viel was irgendwann nicht mehr zumutbar ist.

Schilder das mal genau: Was wird gefordert und warum ist das nicht zumutbar?

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Mir fehlen da noch ein paar Infos. Es gibt durchaus sprachgestörte Kinder. Die werden aber zumindest von einem Logopäden regelmäßig behandelt. Die Eltern werden eingearbeitet, wissen, was sie machen müssen, zwischen den Behandlungen. Dann wird zumindest an den Symptomen gearbeitet, was ja dann schon unheimlich hilfreich sein kann. Also, was geschieht konkret mit den Kindern? Was ist die konkrete Zielsetzung des Jugendamtes? Das sollte sich aus den Hilfeplangesprächen doch ergeben. Kannst Du das vielleicht mal hier auf den Punkt bringen? Wäre vielleicht hilfreich. Und noch etwas, um Dich besser zu positionieren, auch mental: Führe Dein eigenes Protokoll hinsichtlich der Gespräche. Das kann im Streitfall unglaublich hilfreich sein. Und Du kannst abarbeiten, was erwartet wird. Das dürfte auch Dir mental gut tun.

Nicht jeder Druck ist eine Erpressung. Und, die Hilfestellung kann sehr unterschiedlich ausfallen. Letztlich wird die Funktion der Hilfestellung häufig verkannt. Frau Jugendamt ist keine Haushaltshilfe. Sie ist auch nicht dazu da, die Kinder anzuziehen, ihnen die Nase zu putzen, was weiß ich. Sie soll Dich in die Lage versetzen, alleine mit dem Problem der Kinder fertig zu werden. Schauen, ob Ihr miteinander zurecht kommt, wie Du die Problematik managest.

Darauf würde ich mich als ersten Schritt konzentrieren, neben der Logopädie. Eigenes Sprachschulungsprogramm aufstellen, darüber Buch führen, vorzeigen. Und bitte nicht vergessen: die Weigerung der Zusammenarbeit ist Dein gutes Recht. Nur, welche Konsequenzen daraus gezogen werden, das kannst Du nicht unbedingt steuern. Frau Jugendamt kannst Du mit ein wenig Geschick steuern.

Und, ich bin nicht unbedingt eine Freundin der deutschen Jugendämter. Nur, man muss lernen, wie man sie beherrschen kann. Ist in der Regel kein Zauberwerk.

wirdwerden

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#6
 Von 
Abraxas!!!
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo uch würde dir Raten eine Beratungsstelle aufzusuchen und nach einem unparteiischen träger zu suchen ( einer der nicht mit dem Jugendamt zusammenarbeite und auch nicht von denen bezahlt wird )
Das Jugendamt ist dazu berechtigt dir bescheinigungen auszustellen das deine Kinder in Sprachförderkita aufgenommen werden!
Du kannst dir auch vom Kinderarzt unterbringung für Logopädische Maßnahmen verschreiben lassen.
Und ich würde dir dringend raten die Familienhilfe zu wechseln wenn du mir der jetzigen nicht gut kannst.
LG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1058 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von Trinity1989):
Ständig werde ich zu Hilfeplangesprächen zitiert wo mich die Sachbearbeiterin die mich nicht ab kann systematisch fertig macht.


Was heißt denn ständig? So ein Hilfeplan wird ja eben nicht "ständig" erneuert, sondern schätzungsweise für ein Jahr oder länger bewilligt?

Zitat (von Trinity1989):
Bedroht,schikaniert und Erpresst


Was genau ist darunter zu verstehen?

-- Editiert von User am 15. Januar 2023 21:33

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7201 Beiträge, 1514x hilfreich)

Geht es um Sie, liebe Threaderstellerin, oder die Kinder. Bisher lese ich nur Ihre Probleme (Jugendamt als Gegner, Mutter als Gegner...).

Ziel muss doch sein, dass die beiden Kinder sprechen lernen. Wenn Sie die Arbeit der Familienhilfe als nicht hilfreich ansehen, besprechen sie das mit der Sachbearbeiterin beim Jugendamt. Fragen Sie , ob eine Logopädie möglich ist und wie sie die beiden Kinder unterstützen können usw.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von Abraxas!!!):
Hallo uch würde dir Raten eine Beratungsstelle aufzusuchen und nach einem unparteiischen träger zu suchen

Und ich würde raten, erst mal ordentlich Deutsch zu lernen und das Datum des Erstbeitrages zu lesen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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