Jugendamt Pfändung unter Freigrenze

18. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
maimatu
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Jugendamt Pfändung unter Freigrenze

Hallo,
Ich weiß nicht so Recht wo ich anfangen soll.

Daher grade raus, ich habe Unterhaltsschulden in Höhe von 5.500 € welche seiten des Jugendamts nun Tituiliert sind und zur Pfändung bei meinem Arbeitgeber liegen, nun hab ich mir ebengrade den Bescheid mal sehr genau durchgelesen und auf einer kleinen Seite vom Blatt auf der Rückseite steht, mir würde ein Pfandfreier Betrag in Höhe von 800 € zustehen.

Die Sache ist die, ich zahle Miete und die ist bei mir in der Stadt recht hoch aktuell zahle ich 730 €, diese werden direkt von meinem Gehalt abgezogen, da ich die Wohnung von meinem Arbeitgeber beziehe.

Ich bin mir meiner Säumnis und meiner wirklich schlechten Verantwortung gegenüber meiner Tochter bewusst. Ebenso weiß ich, dass viel Zeit ins Land gehen musste, bis es soweit kam. Ich kann hier sämtliche Ausreden bringen, bringt alles nichts, Fakt ist: Es ist meine eigene Schuld!

Dennoch verstehe ich den Titel so, dass ich bis auf 800 € runtergepfändet werde.

Ich habe mit dem Jugendamt bereits am Mittwoch gesprochen und die Sachbearbeiter waren mit einer Ratenzahlung einverstanden, haken ist nur ich habe bis Stand Freitag nichts schriftlich, dass heißt ich kann nichts belegen, ich kann mich nur auf diese Gespräch beziehen, welches den Konsenz hatte: "Wir sind mit einer Ratenzahlung von Betrag X einverstande, der Title wird nicht zurückgezogen"

Aber wenn Sie eine Ratenzahlung akzeptieren, müsste doch eigentlich mein Arbeitgeber zumindestens darüber informiert werden oder?

Bleiben mir also wirklich 70 € zum Leben für einen Monat?

Ich habe wirklich Angst, denn ich habe laufende Kosten und muss mich ja auch von irgendetwas ernähren...

Kann mir jemand helfen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo maimatu,

bei einer Unterhaltspfändung kann die normale Freigrenze, runtergesetzt werden.

Wenn die Pfändung bereits bei deinem Arbeitgeber vorliegt, sollte du ihn über das Gespräch mit dem Sachbearbeiter informieren.

Und den Sachbearbeiter nochmals fragen, ob der Arbeitsgeber informiert wurde.

edy





-- Editiert von edy am 18.07.2021 07:53

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nun ja, mal mit jemanden reden, das langt nicht. Wir sind hier in einem förmlichen Vollstreckungsverfahren. So, wie es förmlich eingeleitet wurde, ist es auch förmlich zurückzunehmen. Und das kann natürlich dauern. Nur, der Titel bleibt natürlich in der Welt. Und zwar so lange, bis alles bezahlt ist. Nur auf die Vollstreckung wird dann verzichtet. Zahlst Du denn wenigstens den laufenden Unterhalt? Oder baut sich da immer weiter was auf?

wirdwerden

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#3
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von maimatu):
Aber wenn Sie eine Ratenzahlung akzeptieren, müsste doch eigentlich mein Arbeitgeber zumindestens darüber informiert werden oder?

Nein. Eine Ratenzahlungsvereingbarung verhindert keine Zwangsvollstreckung.
Man müsste schon einen ausdrücklichen Vollstreckungsverzicht für den Zeit der Ratenzahlung vereinbaren.

Zitat (von maimatu):
Bleiben mir also wirklich 70 € zum Leben für einen Monat?

Potenziell, ja.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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