Jugendamt Sachbearbeiterin

17. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
steffi2108
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendamt Sachbearbeiterin

Hallo...ich habe eine frage bezüglich Jugendamt.
Wir haben uns vor 1.Jahr an das JA gewannt weil wir uns unterstützung erhofft haben bei unserer Tochter die ADHS hat.Alles war auch gut und wir machten das was das JA uns riet...wir begannen mit der Betreuung in einer Tagesgruppe nach der Schule.Jetzt hatten wir am Montag das HPG(Hilfeplangespräch) um zu schauen wie es unserer To hter dort geht und wo man Sie weiter fördern kann.Sie besucht zusätzlich die Verhaltenstherapie umd das SPZ...jetzt macht Sie leider für alle beteiligten nur kleine Fortschritte umd auch der Therapeut sagte das er die Baustellen mit nur eine Therapieeinheit wöchentlich nicht meistern kann.Es kam das Thema auf den Tisch das Sie Vollstationär gehen soll...weil das JA das so will.Wir als Eltern sagten das wir damit nicht einverstanden sind...dann kam vom Jugendamt die Drohung das Sie uns alle Hilfen streichen würde also die Tagesgruppe und die Schulbegleitung wenn wir das nicht machen mit der Vollstatinären unterbringung und Sie würde es Gerichtlich einklagen.Jetzt haben wir nochmal mit dem Therapeuten gesprochem da wir uns für eine Tagesklinink entschieden und der Therapeut unterstützt das auch.Also habe ich das unseren Sachbearbeiterin per Email mitgeteilt und zack kam ein Anruf das Sie auf jedenfall mitgeht zum Erstgespräch in die Tagesklinik, als wenn wir das nicht alleine können.Durch Ihre Drohung haben wir null vertrauen zu Ihr...müssen wir uns das alles gefallen lassen?Jeder sagt das Sie da übers Ziel hinaus schießt...

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119641 Beiträge, 39758x hilfreich)

Es könnte für den Erhalt von Antworten zielführend sein, den Sachverhalt in strukturierter und lesbarer Form zu schildern, statt so eine Textwand hinzukacheln.

Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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