Jugendamt eingeschaltet: Kind mit Gürtel geschlagen - Anzeige wegen Verleumdung

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Melle123mitglied
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendamt eingeschaltet: Kind mit Gürtel geschlagen - Anzeige wegen Verleumdung

Guten Abend,
mein Mann und ich leben seit einiger Zeit getrennt. Wir haben zwei gemeinsame Kinder. Mein Mann hat seit einigen Monaten eine neue Freundin, die auch zwei Kinder hat. Ich selbst bin glücklich und gönne auch ihm sein neues Glück.
Vor ein paar Wochen war meine Tochter allein bei der neuen Freundin meines Mannes und deren Kindern. Sie hat gesehen, wie die neue Freundin meines Mannes eines ihrer Kinder mit einem Gürtel geschlagen hat, sodass ihr Kind "sehr schlimm geweint" hat. Meine Tochter hat mir diesen Vorfall gleich nach ihrem Papa-Wochenende erzählt und mir gesagt, dass sie "Angst hat und nicht mehr dahin möchte."
Ich habe den Umstand meinem Mann geschildert, weil ich meine Kinder schützen möchte. Mein Mann hat sich diesbezüglich jedoch nicht geäußert.
Deshalb habe ich tatsächlich das Jugendamt informiert. Nicht anonym, da ich die Aussage meiner Tochter für glaubhaft halte. Der Mitarbeiter des Jugendamtes war der Meinung, dass sich ein sechsjähriges Kind so etwas nicht ausdenkt und man die Freundin meines Mannes kontaktieren muss.
Durch eine Bekannte habe ich erfahren, dass mich die neue Freundin meines Mannes nun wegen Verleumdung angezeigt hat.
Habe ich etwas zu befürchten? Wenn ja, was?
Hätte ich mich anders verhalten sollen?
Wie soll ich mich nun verhalten?
Ich danke für Eure/Ihre baldige Rückmeldung.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Melle,

du hast doch nichts behauptet, hast nur die geschilderten Vorgänge wie es Tochter erzählt hat

dem JA gemeldet. Das ist keiner Verleumdung.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wenn die Next wirklich Strafanzeige erstattet hat, dann ist das sehr töricht. Denn Gewalt in der Familie ist nun mal seit geraumer Zeit strafbar, Schläge als Erziehungsmaßnahme sind verboten. Der Staatsanwalt wird also im Gegenzug ermitteln, ob sich die Mutter strafbar gemacht hat.

Dem Himmel sei Dank nehmen die Jugendämter so Hinweise inzwischen sehr ernst. Allerdings erstatten sie in den seltensten Fällen Strafanzeigen, müssen sie ja auch nicht. Hier hat, sofern sie wirklich Strafanzeige erstattet hat, sich die gute Frau von hinten selbst ins Knie geschossen.

Du tust im Augenblick gar nichts. Falls es wider erwarten zu einer Ladung zur Polizei kommt, meldest Du Dich noch mal.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Wenn die Next wirklich Strafanzeige erstattet hat, dann ist das sehr töricht. Ja eben - "wenn". Solange Sie das nicht offiziell haben, kann das einfach nur Gequatsche sein oder auch gezielte Verunsicherung. Dafür spricht schon, daß das gar keine Verleumdung wäre, sondern ein völlig anderer §: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html Und auch der ist natürlich nicht erfüllt - Sie haben nicht "wider besseres Wissen" gehandelt, sondern nach dem, was Ihnen glaubhaft berichtet wurde.

-- Editiert von muemmel am 07.06.2018 15:23

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Melle123mitglied
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die aufschlussreichen Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Melle123mitglied
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss mich leider nochmal zurückmelden.
Eine Anzeige wurde noch nicht gestellt, aber:

Wie bereits erwähnt, habe ich den tätlichen übergriff selbst nicht gesehen. Es wurde mir von meiner Tochter sehr detailliert und glaubhaft geschildert. Deswegen und genauso hatte ich das Jugendamt informiert.

Als Konsequenz habe ich nun ein Schreiben von einem Rechtsanwalt erhalten, der mich wie folgt auffordert:
„Namens und in Vollmacht seiner Mandantin (auf) jegliche weitere der Wahrheit zuwider aufgestellte Behauptungen gegenüber ihrer Mandantin in Zukunft zu unterlassen.
Sollte ich mich dennoch weiterhin dazu hinreißen lassen, ihre Mandantin in der Öffentlichkeit zu denunzieren, werden sie sich weitere Schritte – sowohl in zivil- als auch in strafrechtlicher Hinsicht – gegen mich vorbehalten."

Es kann sicher nicht sein, dass Personen, die versuchen, eventuelle Missstände aufzudecken, mit solchen Drohungen rechnen müssen, oder?

Wie soll ich mich nun verhalten?
Soll ich das Jugendamt um Stellungnahme bitten?
Sollte ich auch einen Anwalt einschalten?

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