Jugendamt einschalten?

30. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Flippo71
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Jugendamt einschalten?

Hallo,
eine allein erziehende Mutter von zwei Kindern (2 und 12) ist an den letzten Wochenenden regelmäßig nachts unterwegs, bis ca. 08:00 Uhr morgens, Freitags wie Samstags. Die beiden Kinder sind in dieser Zeit allein zu Hause. Wird hier die Aufsichtspflicht verletzt? Oder ist das aus Sicht des Gesetzgebers ok so?

Sie wurde daraufhin schon angesprochen und mit dem Kommentar, es sei nicht unser Problem „abgewürgt“.

Danke und Gruß,
Flippo

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

Wahrscheinlich denkt die Mutter, dass durch die Anwesenheit des 12jährigen Kindes der Aufsichtspflicht genüge getan wird. Ob die Behörden es genauso sehen, darf bezweifelt werden.
Ich würde mich beim zuständigen Jugendamt informieren und den Fall schildern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

http://www.kindererholung.com/aufsichtspflicht.html

Hi Flippo,
wie will man das beweisen, schließlich könnte die Mutter angeben, dass es sich um kurzfristiges Aufpassen handeln könnte.

Ok, ist das nicht, denn ein Kind mit 12 J. braucht selber noch eine Aufsicht.

Aber beweise es mal, dass ein 12 J. Kind nicht in der Lage ist ein 2 J. Kind **kurzfristig** zu betreuen.

Würde das dem Jugendamt mitteilen, einfach zur Info, ab er abändern in dem man das Jugendamt einschaltet......bezweifele einen Erfolg.

Verrückt, muss immer erst was passieren bevor die sich mal bewegen.

Vielleicht könnte der Vater o. Familienmitglieder einen Teil der Betreuung übernehmen, einfach mal ansprechen beim Jugendamt.



-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Wer glaubt denn noch daran dass sich Beamte beim Jugendamt bewegen ?
Mein ältester ist gestern 16 geworden.
Vor paar Tagen war er mit 3,1 Promille zur Ausnüchterung und Beobachtung im Krankenhaus, das ist schon zum wiederholten male dass die Mutter ihre Aufsichtpflicht verletzt, denn der Junge kommt irgendwann Mitternachts heim, da ist nämlich noch nicht einmal sie selbst da.
Ist mal wieder auf Männerjagt, nachdem der letzte es nicht einmal paar Monate mit ihr ausgehalten hat.
Polizei eingeschaltet, Jugendamt eingeschaltet.
Da bewegt sich gegen die Mutter vom JA aus überhaupt nix.
Emanzen unter sich, man versteht sich eben.
Männer müssen endlich in die Ämter, damit den Mütter auch mal ordentlich Druck gemacht wird.

Gruss
leinad

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

An Leinad
Die Tatsache, dass Dein Sohn um Mitternacht heimkommt und sturzbetrunken ist, ist bei Jugendlichen heutzutage leider nicht unüblich. Was aber auf eine Alkoholkrankheit und Gewöhnung hindeuten würde ist, ob ein 16-jähriger mit 3,1 promille noch mobil ist.
Es gibt den Weg der Zwangseinweisung in eine
Suchtklinik durch einen Amtsarzt oder Richter.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 282.911 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.122 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen