Hallo,
ich möchte gern wissen, wie man das Jugendamt zur Auskunft verpflichten kann. Ich habe nach der Trennung von meiner Frau alle Rechte , ebenso wie sie alle Rechte. Wir befinden uns im Sorgerechtsstreit, eine Kommunikation geht gegen null bei uns. Meine Frau ist in keiner Weise an Auskunft erteilen interessiert. Unsere Tochter ist zu klein (16 Monate) um ihre Bedürfnisse zu äussern. Nicht nur das bei der Verhandlung (Urteil steht aus) der psychologische Gutachter, sondern auch die Verfahrenspflegerin deutlich klargemacht haben, dass das Kind zu mir soll, nein sie befürchten auch einen Zusammenbruch der KM. nach 9 Monaten Frauenhaus lebt sie seit einigen tagen allein zuhause, wo auch immer das ist. das Jugendamt gibt mir keine Auskünfte über den ständigen Aufenthaltsort meiner Tochter, sagen mir nicht, wie sie das Wohl des Kindes schützen, mit welchen Massnahmen und auch nicht, wie sie meine Tochter vor den Auswirkungen ihrer diagnostizierten Borderlinestörung bewahren. Das kann es doch nicht sein???
Ich habe definitv nichts verbrochen, habe diverse male um gemeinsame Gespräche gebeten, nichts... Das Jugendamt will mir in keinster Weise irgendwelche Informationen geben, geschweige denn vermitteln. Auch eine von mir angezeigte Kindswohlgefährdung sind die nicht nachgegangen.
Es kann doch nicht sein, das die Allmacht haben, niemand denen auf die Füsse tritt? Selbst meine Anwältin weiss kein Rat hier. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist zwar grundsätzlich nicht falsch, dauert aber viel zu lange, für den akuten Fall. Gibt es keine Paragraphen, die eine Auskunftspflicht vom Jugendamt regelt.
Kennt jemand einen Weg an diese Informationen heran zu kommen, bis zur Urteilsverkündung dauert es noch 10 Tage, was passiert aber bis dahin, niemand weiss es.
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