Jugendamt fordert Distanz zum Kind ?

3. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
GW70
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)
Jugendamt fordert Distanz zum Kind ?

Hallo zusammen,

mich würden mal Meinungen interessieren, ob das Vorgehen des Jugendamtes normal und zum Wohl des Kindes ist oder ob ich hier etwas unternehmen sollte:

Vor einem Jahr wurde unsere Tochter geboren (wir waren nicht verheiratet). Es war ein absolutes Wunschkind und ich habe mich wie verrückt gefreut. Unmittelbar nach der Geburt trennte sich meine Freundin von mir und wollte sofort nicht mehr, dass ich die Kleine sehe. (Nach ihren eigenen Angaben trennte sich meine Freundin von mir, weil sie "lieber das Geld als mich" wollte, was sie heute natürlich betreitet. Es gab also keinerlei Streit oder unschöne Szenen oder ähnliches,

Da sie natürlich wusste, dass sie mir den Umgang nicht offiziell verbieten kann, hat sie mir immer wieder angeboten, die Kleine zu sehen, wenn ich nachgefragt habe. In der Regel waren das dann Termine wie "Donnerstag von 9 - 10 Uhr". Sie wusste natürlich, dass das kaum machbar ist, da ich 600 KM entfernt wohne.

Irgendwann habe ich mich dann ans Jugendamt gewandt. Leider kam mir das ganze sehr parteiisch gegenüber meine Ex vor. Dass ich die Kleine zu den angebotenen Terminen nicht sehen konnte, wurde mir als mangelnde Flexiblität vorgeworfen. Schliesslich hätte ich mir frei nehmen können und einen Tag vorher anreisen können. Sehr weltfremd irgendwie, wie soll ich es mit der Arbeit verbinden, ständig 2 - 3 Tage kurzfristig Urlaub zu nehmen ? Dass sie mir solche Termine geben kann, wurde als ihr gutes Recht bezeichnet, sie hat das Sorgerecht und ich muss mich nach ihr richten...

Naja, jedenfalls konnten wir uns dann auf Besuchsrecht am Wochenende einigen. Zunächst nur im Beisein der Mutter (was ich nicht unbedingt gut finde, aber noch irgendwie verstehen kann).

Nach dem ersten Besuch beschwerte sich die Mutter gleich beim Jugendamt und ich bekam einen Anruf: Ich wäre der Kleinen ständig viel zu nahe gekommen, ich hätte sie ohne Erlaubnis der Mutter auf den Arm und auf den Schoss genommen. Ich soll in Zukunft mehr Distanz wahren und soll sie nur noch auf den Arm nehmen, wenn die Mutter sie mir gibt. Mein Einwand, dass wohl jeder Vater seine Tochter im Arm hat wurde damit abgebügelt, dass ich einsehen muss, dass ich im Grunde für sie ein fremder bin (als wenn das erstens meine Schuld wäre und zweitens wie soll sie jemals erkennen, dass ich ihr Vater bin und nicht nur irgendein Besucher, der mit ihr spielt ?)

Ist diese Form des Umgangs wirklich normal ? Ich überlege gerade, ob es überhaupt noch Sinn macht, so weiterzumachen. Die Mutter will nicht, dass ich sie sehe und immer ein Fremder bleibe und sie wird auch noch darin unterstützt....

Übrigens sind wir beide fast 40, also auch nicht in dem Alter, in dem man unbedingt Hilfe bei der Erziehung braucht...

Danke für Eure Einschätzungen
Günther

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25 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Es ist immer schwer, bei so kleinen Kindern eine vernünftige Umgangsregelung hinzubekommen. Trotzdem, ich wage zu bezweifeln, dass es sinnvoll ist, die Mutter immer dabei zu haben. Wie soll der Vater da eine Beziehung zu dem Kind aufbauen? BeraterInen des Jugendamtes sind nicht immer das gelbe vom Ei, mal vorsichtig formuliert. Wie wärs mit einer anderen Beratungsstelle? Das wäre für mich so der Einstieg. Einfach, um mal ein Gefühl für die Angelegenheit zu bekommen. Und das Kind ist ja jetzt in einem Alter, in welchem es durchaus auch länger mit dem Vater allein sein kann. Nicht nur in der Wohnung der Mutter, sondern auf einem Spielplatz z.B.

Ganz schlecht ist, sich zurückzuziehen. Das Kind wird älter (das haben Kinder so an sich), und irgendwann fängt das Kind an, zu fragen. Das alles tut dem Kind dann nicht gut.

Mein Tipp, nochmal praktisch umgesetzt:

Beratung holen, wenn nichts weiterführt, vom Anwalt.
Durchsetzen, dass Muttern beim Kontakt nicht dabei ist.
Jugendamt klar machen, dass es nur beratende Funktion hat, nicht mehr. Es kann keine Bedingungen diktieren.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Dass sie mir solche Termine geben kann, wurde als ihr gutes Recht bezeichnet, sie hat das Sorgerecht und ich muss mich nach ihr richten...
Das stimmt soweit erstmal. Aber das JA hat Ihnen doch bestimmt auch gesagt, dass es Ihr gutes Recht ist, einen Antrag beim Familiengericht auch verbindliche Bestimmung der Umgangszeiten zu stellen. Nein? Dann wissen Sie es jetzt.
Das ist aber natürlich nur die halbe Wahrheit. Der spannende Teil der Geschichte ist die Frage, wie das Gericht den Umgang bestimmen wird. Meines Erachten aber mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit zu festen Wochentagen/Uhrzeiten und vornehmlich am Wochenende. Das löst nicht Ihr Problem mit den 600km, aber Sie haben dann was, worauf Sie sich einstellen können. Wenn die Mutter will, widersetzt sie sich auch diesem eigentlich verbindlichen Beschluss. Da sitzen SIe am kürzeren Hebel. In der Praxis sollte die Hemmschwelle aber hoch sein, gegen gerichtliche Anordnungen zu versoßen, zumal diese auf Ihren Wunsch hin mit der Androhung eines Ordnungsgeldes zu versehen wäre. Ganz nebenbei wäre das ja eine gute Gelegenheit, mal die Unterhaltshöhe genau berechnen zu lassen und das Thema "gemeinsames Sorgerecht" anzusprechen. Das meiste kann man zwar erstmal auch ohne Anwalt machen. Aber mit Anwalt läuft es natürlich geschmierter.

Die Beratung beim JA war für Sie kostenlos. Ein altes Sprichwort sagt: "Was nichts kostet, ist auch nichts wert." Einen Versuch war es aber wohl wert. Wenn das nichts gebracht hat, lassen Sie sich von nun an eben bei einem Anwalt beraten. Hier weiter auf Fehlersuche zu gehen, würde ich mir sparen, wenn Sie das Gefühl haben, gegen eine Wand zu reden.

Die von Ihnen geschilderte Problematik ist kein Einzelfall. Auf die Ansicht des JA kommt es aber nicht an. Allein auf die des Richters. Freilich richten sich Richter gerne blind nach der Empfehlung des JA. Es ist aber auch nun nicht immer einfach, für jeden Einzelfall und seine speziellen Umstände die optimale Lösung zu finden. Was soll man machen...

Zitat:
Ich wäre der Kleinen ständig viel zu nahe gekommen, ich hätte sie ohne Erlaubnis der Mutter auf den Arm und auf den Schoss genommen. Ich soll in Zukunft mehr Distanz wahren und soll sie nur noch auf den Arm nehmen, wenn die Mutter sie mir gibt.
Es würde mich schon wundern, wenn das so dann auch im gerichtsbeschluss angeordnet ist. Vielmehr würde ich vermuten, dass dort ausdrücklich die Abwesenheit der Mutter angeordnet sein wird.
SIe sollten aber auch bedenken, dass diese Argumentation nicht ganz weltfremd ist. Für das Kind ist nunmal die Mutter die Hauptbezugsperson. Sie sind für dieses weitgehend ein Fremder. Irgendwann muss dieses Kind natürlich auch langsam mal an Sie angenähert werden. Aber wie bestimmt man den besten Weg? Sie mögen vom Prinzip her recht haben. Das oberste Prinzip ist hier aber das "Kindeswohl". Unter diesen begriff kann man natürlich alles mögliche packen. Es bleibt abzuwarten, was das Gericht dazu bei Ihnen sagen würde.

Bedacht werden sollte natürlich auch, dass so ein Gerichtsweg teuer ist, insbesondere wenn die Mutter voll auf Konfrontation aus ist. Nur wird das mit den oben beschriebenen Fremdelproblemen nicht unbedingt durch die Zeit besser. Vielleicht aber auch doch. Da müssen Sie wissen, was Sie für richtig halten. Wenn gegenwärtig alles einigermaßen läuft und Sie nur viel Gemecker ertragen müssen, sollten Sie in Erwägung ziehen, das so erstmal hinzunehmen. Stressfrei ist das erste Kind wohl in den wenigsten Familien, auch wenn die Eltern ein Paar sind.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GW70
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Das hat mir schon sehr weitergeholfen. Noch einmal vor Augen geführt zu bekommen, dass ein Kontaktabbruch keine Lösung ist (Und ja genau das wäre, was die Mutter beabsichtigt). Besonderen Dank auch für die Hinweise, dass das Jugendamt hier nicht die letzte Instanz ist, habe mich wohl etwas vom forschen Auftreten der Mitarbeiterin beeindrucken lassen. Beim nächsten Besuch will sie dabei sein und beurteilen, ob ich alles richtig mache (also ihrer Meinung nach genug Distanz halte und immer auf die Mutter höre). Falls es da zu einer Kritik kommt, werde ich ihr nach dem Besuch unmissverständlich klarmachen, dass ich mit diesem Vorgehen nicht einverstanden bin.

Auch Dank für den Hinweis, dass das Vorgehen der Jugendamtsdame insgesamt noch OK ist, dass man es durchaus auch so sehen kann, dass Distanz OK sein kann (oder nicht generell falsch). Ist natürlich trotzdem hart für einen Vater, wenn jemand zuschaut, ob man alles richtig macht und sein Kind NICHT ständig knuddeln will. Irgendwie klingt das immer noch für mich wie "Will seine Tochter ständig auf den Arm nehmen - schlechter Vater, hält Distanz zur Kleinen: Guter Vater"

Zu den Unterhaltsfragen: Ich zahle für die kleine freiwillig den Höchstsatz, für die Mutter einen vierstelligen Betrag an Betreuungsunterhalt. Ist ihr allerdings zu wenig. Bekam von ihr schon die Aussage, ich soll 10.000 Euro mitbringen, dann kann ich die kleine vielleicht auch öfter sehen...

Ich werde den Termin nächste Woche wahrnehmen, wenn die Dame vom Jugendamt immer noch findet, dass ich mich meiner Tochter zu sehr nähere, werde ich ein Gespräch mit ihr suchen, dass mir ihre Einstellung nicht gefällt (bzw. ich nicht glaube, dass es wirklich das beste für die kleine ist). Wenn das nichts bringt evtl. mit dem Vorgesetzten sprechen oder dann zum Anwalt.

Vielen Dank
Günther

3x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
GW70
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Tja, hast ja Recht, aber du weisst scheinbar nicht, wie sehr man ein Kind lieben kann (Das von seiner Mutter wahrscheinlich kleines Goldkind genannt wird)....

Hätte nur nicht gedacht, dass sich das Jugendamt eigentlich "Amt zur Durchsetzung der Mutterinteressen" nennen sollte...

2x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

@ GW 70: vielleicht noch ein paar Argumentationshilfen fürs Jugendamt.

1. Das Recht der Eltern auf Umgang hat nichts, wirklich gar nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Das Recht/die Pflicht findet seinen Urprung in Art. 6 GG und ist dann im BGB nochmals konkretisiert als ein Recht des KINDES (primär) auf beide Elternteile.

2. Niemand macht alles richtig im Umgang mit Kindern. Eltern haben haben aber die Chance aus ihren Fehlern zu lernen. Nur, man muss ihnen die Chance geben! Und es ist ausgesprochen diskriminierend, wenn das Jugendamt grundlos ein Elternteil überprüft, das andere aber gar nicht überprüft. Denn die Mutter benimmt sich sicherlich nicht fehlerfrei, was man schon daran sieht, dass sie den Umgang mit dem Vater, welcher dem Kind zusteht, verhindern möchte.

3. Du bist nicht bereit, Dir das Umgangsrecht durch größere Summen Bargeldes, wie von der Mutter gefordert, zu erkaufen. Du lässt Dich aus einer grundsätzlichen Lebenseinstellung heraus nicht erpressen.

4. Selbstverständlich hat die Ausgestaltung des Umganges auch was mit der Machbarkeit zu tun. Und da ist ein westentliches Element nun mal der Beruf, wie auch regelmässig richterlich festgestellt ist. Zwar haben Freizeitaktivitäten des Umgangselternteils zurückzustehen, nicht aber der Beruf. Und die Flexibilität, die hier gefordert wird, gefährdet den Arbeitsplatz. Diesen Zirkus macht kein Arbeitgeber mit. Muss er übrigens auch nicht. Angesichts der Tatsache, dass die Mutter keiner Berufstätigkeit nachgeht, ist es als reine Schikane anzusehen, wenn mögliche Umgangstermine auf Zeiten gelegt werden, in denen Du zwingend arbeiten musst, ganz abgesehen von den Fahrtzeiten. Im übrigen ist arbeitsrechlich festgelegt, dass der Urlaub am Rutsch zu nehmen ist, und nicht tageweise. Der Arbeitgeber muss auch aus diesen Gründen den vorgeschlagenen Zirkus nicht durch Bewilligung von tageweisem Urlaub zu genehmigen. Und die Frau Jugendamt werde ja wohl nicht ernsthaft einen gesetzwidrigen Zustand empfehlen.

5. Sollte der Umgang nicht auf vernünftige "Beinchen" mit dem Ziel auf Übernachtungen bei Dir gestellt werden, so scheust Du auch den Gang zum Gericht nicht. Und dann stünde natürlich auch die Einrichtung des gemeinsamen Sorgerechts zur Debatte. Denn die angepeilte Minimierung der Beziehung untereinander auf finanzielle Angelegenheiten unter Ausschaltung des Kindeswohles zeige ja, dass die Mutter offensichtlich erhebliche erzieherische Defizite habe und dringend im Interesse des Kindes Unterstützung durch Dich benötige.

6. Mach klar, dass Dir bekannt ist, dass das Jugendamt lediglich beratende Funktion hat, bring das sehr deutlich rüber. Und - dass die Gerichte den Empfehlungen der Jugendämter nicht blind folgen. Die Zeiten sind nämlich tatlächlich lange vorbei.

So, und das wäre m.E. eine starke Ausgangsposition. Frau Jugendamt muss vielleicht kapieren, dass Du eben mehr weisst als viele und auch nicht zögern wirst, die Ansprüche des Kindes durchzusetzen. Ach ja, so teuer ist das ganze auch nicht. Der Gegenstandswert in so Fällen liegt normalerweise bei 3000 €, also recht gering. Entsprechend gering sind dann auch die Gerichts- und Anwaltskosten. Das ist ohne Schwierigkeiten zu stemmen.

Viel Erfolg und berichte uns bitte, wie es weitergeht.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
GW70
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, leider ist es extrem schlecht gelaufen, auf alle Tipps von Wirdwerden hatte die Jugendamtstante eine passende Antwort.... Sie hat jetzt begleitetes Besuchsrecht angeordnet (Angeordnet sage ich deshalb, weil sie mir gesagt hat, dass es sehr teuer für mich mich werden wird, wenn ich klagen würde und das Gericht sowieso so entscheiden wird, wie sie dazu aussagen wird. Und weil so etwas unter Umständen Monaten dauern kann in denen ich meine Tochter nicht sehen kann). Das besonders gemeine: Begleitetes Umgangsrecht kann leider nur unter der Woche stattfinden. Ich soll das irgendwie mit meinem Arbeitgeber einrichten. Aussage von ihr: "Wenn das nicht geht, dann ist die einzige Alternative, dass sie ihre Tochter nicht mehr sehen können". So eine Aussage vom Jugendamt geht doch gar nicht, oder ? Arbeitspensum auf 80 oder 90% reduzieren geht aber ihrer Meinung nach auch nicht, da ich ja für die Kleine und die Mutter Unterhalt zahlen muss... Ich sollte mich auch von der Kleinen fernhalten, angeblich wäre es das beste, wenn sie sich erst einmal nur an meine Stimme gewöhnt und ich mich gar nicht mit ihr beschäftige... Begleiteter Umgang nur deshalb, weil meine Ex sagt, dass sie ein Problem mit mir hat und die Kleine angeblich verstört war, weil ich ich beim letzten Mal zu nahe gekommen bin...

Bin echt verzweifelt, nur weil meine Ex ein Problem mit mir hat kann ich die Kleine nicht mehr sehen und das Jugendamt unterstützt das ?

Ich habe den Verdacht, sie kennen sich, es handelt sich um eine winzige Kleinstadt...

LG
Günther

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
So eine Aussage vom Jugendamt geht doch gar nicht, oder ?
Natürlich geht das, sehen Sie doch. Die können nicht für jeden Einzelfall einen Plan de Luxe basteln. Wenn Sie zu den Zeiten des Betreuungsangebotes nicht kommen, dann kommen Sie eben nicht und der betreute Umgang findet nicht statt. Daneben stünde es Ihnen natürlich frei, selber eine Einrichtung zu finden, die auch am Samstagabend noch Zeit für Sie findet.

Die Alternative wäre wohl, einfach weiter am bisherigen Konzept festzuhalten. Aber offenbar wollen Sie sich da ja nicht mit der Mutter einigen.

Wenn Sie einen ganz anderen Plan haben und der Meinung sind, dass dieser deutlich besser ist, dann können Sie das Familiengericht natürlich zu einer Entscheidung der Frage anrufen, welcher Umgangsplan denn nun besser sei. Wollen Sie aber anscheinend nicht. Dann kann Ihnen hier auch keiner helfen. Nur zum Meckern über das Jugendamt ist dieser Ort hier wohl eher nicht gedacht.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)


Hier hilft nur die sofortige Beauftragung eines Fachanwalts für Familienrecht.
(Möglichst einen Anwalt am Ort der Mutter nehmen, da der sich mit den örtlichen Gegebenheiten auskennt.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
GW70
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Ist es hilfreich, mich hier anzugreifen ? Falls es aus meinem vorherigen Post nicht hervorgegangen ist: Ich sehe keinen Grund, einen betreuten Umgang anzuordnen. Ich habe immer gesagt, dass ich kein Problem mit der Mutter habe, sie nur mit mir. Laut Jugendamt geht betreuter Besuch nur unter der Woche und welcher Arbeitgeber macht das mit, dass man 2-4 Tage pro Monat nicht zur Arbeit kommt ohne das Pensum zu reduzieren ? Meiner jedenfalls nicht....

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
GW70
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Hafenlärm):

Die Alternative wäre wohl, einfach weiter am bisherigen Konzept festzuhalten. Aber offenbar wollen Sie sich da ja nicht mit der Mutter einigen.


Genau das möchte ich ja, sie hat mich in die Falle laufen lassen, sich nach dem ersten Besuch gleich bei Jugendamt beschwert, ich würde alles falsch machen und deshalb soll nur noch betreuter Umgang möglich sein.... Laut der Dame vom Jugendamt ist nicht betreuter Umgang nicht möglich, da meine Ex behauptet, sie hätte Panik, ich würde die Kleine entführen. Und es wäre betreuter Umgang nötig, damit die Mutter mir wieder vertrauen kann (Es gab nicht den geringsten Hinweis, dass sie das bzgl. des Kindes nicht kann).

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Falls es aus meinem vorherigen Post nicht hervorgegangen ist: Ich sehe keinen Grund, einen betreuten Umgang anzuordnen.
Meines Erachtens schhon, und zwar in Ihrem Interesse. Nach aktuellem Satnd sieht es nämlich so aus, dass Sie das Kind entweder im betreuten Umgang sehen oder überhaupt nicht. Ist das für Sie nicht Grund genug für einen betreuten Umgang?
Weiterhin bestünde natürlich die Möglichkeit, dass Sie sich doch mit der Mutter einigen oder tatsächlich das Familiengericht anders entscheidet. Aber auf die Mutter haben Sie anscheinend einen dicken Hals und das Familiengericht wollen Sie erst gar nicht fragen. Also entweder betreuter Umgang oder gar keiner.

Sie geben an, dass Sie vierstellige Summen im Monat an die Mutter überweisen. Ob das nun der korrekte Betrag ist, sei mal dahingestellt. Für mich ist es jedenfalls Grund genug zu der Annahme, dass Sie ein nicht ganz so kleines monatliches Einkommen haben. Da würde ich doch mal 200€ locker machen und eine Beratung bei einem Rechtsanwalt in Erwägung ziehen. Das wurde schon vor über einer Woche und weniger als 20min nach Eröffnung dieses Threads von mir und wirdwerden so angeregt. Sie diskutieren aber lieber weiter und machen Jugendamt und Mutter überflüssige Unterstellungen. Mal sehen, wozu das führt.
Ich würde meinen, dass die Zeit eher gegen Sie spielt, wie schon vor einer Woche erwähnt...

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Jetzt sofort ab zum Anwalt. Das ist jetzt nicht mehr allein zu wuppen. Hier haben wir wohl ein Musterbeispiel dafür, wie das Jugendamt nicht arbeiten sollte. Eigentlich ist meinen Empfehlungen oben nichts hinzuzufügen. Was mir aufgefallen ist:

Das Kind soll sich an die Stimme des Vaters erst einmal gewöhnen? Ja, wieso denn das? Sowas hab ich in meiner jahrzehntelangen Praxis noch nicht gehört. Durch die geschlossene Tür verkehren, rein stimmlich, oder wie? Das ist doch Blödsinn. Und deshalb begleiteten Umgang? Was ist denn das nun wieder? Der Vater macht doch nichts falsch. Die Alternative, die mir da einfällt ist, dass sich der Vater mal einige Tage in der Nähe der Mutter in ein Hotel einmietet, das Kind jeden Tag sieht, und gut ist.

Und dann das Argument mit der Entführung, das ist doch auch Blödsinn. Du bist fest ins deutsche System eingegliedert. Hast offensichtlich einen super Job. Bist nicht mehr ganz jung, neigst wohl nicht zur Sprunghaftigkeit. Das Argument ist doch an den Haaren herbeigezogen. Ich denke, dass man sich hier eher überlegen sollte, ob die Mutter da nicht zur Hysterie neigt und wirklich erziehungsfähig ist.

Genauso abwegig ist doch, irgendwelche Schlüsse aus dem "Verstörtsein" des Kindes nach Ende der Umgangszeit zu ziehen. Umstellungsschwierigkeiten gibt es nach Änderungen bei kleinen Kindern immer. Auch wenn sie bei den heißgeliebten Großeltern waren, wenn sie aus dem Kindergarten kommen u.s.w. Daran müssen sich die Kids gewöhnen und das tun sie auch. Glaub da einfach mal einer erfahrenen Mutter.

Was mich wirklich stutzig macht ist, dass die Tante vom Jugendamt hier von enormen Kosten spricht, um den Vater von einem Gerichtsverfahren abzuhalten. Denn sie weiss es besser. Sie weiss, dass so ein Umgangsverfahren einen Gegenstandswert von 3000 € hat, und Anwalts- und Gerichtskosten einen Bruchteil davon ausmachen. Zu so einer Lüge muss man ja nur greifen, wenn man weiss, dass die eigene Position sehr, sehr schwach ist, oder?

Also, sofort ab zum Anwalt. Eile ist geboten, damit die Gegenseite nicht mit dem Argument kommen kann, das Kind kenne den Vater nicht mehr, deshalb sei betreuter Umgang erforderlich, wenn überhaupt Umgang angesagt sei.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
HighSensitive62
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich denke, dass man sich hier eher überlegen sollte, ob die Mutter da nicht zur Hysterie neigt und wirklich erziehungsfähig ist.


Sehe ich ähnlich -- klingt alles irgendwie nicht gesund: zum Jugendamt rennen, weil Papa Töchterchen auf den Arm nimmt. Durchsetzen lassen, dass es keinen eigenständigen Kontakt zwischen Vater und Tochter gibt. (Angebliche) Angst vor Kindesentführung durch den Vater ... Hier geht es um Kontrolle. Und zwar nicht nur um die des Vaters, sondern um eine möglichst umfassende Kontrolle des Kindes. Wenn Du Dich jetzt zurück ziehst, bleibt eure Tochter allein mit einer riesigen "Hypothek".

Weiß hier jemand, welche Befähigung man für eine Umgangsbegleitung braucht? Vllt. könntest Du am Wohnort von Mutter&Kind jemanden für's Wochenende finden und auf eigene Kosten buchen, damit der Kontakt gehalten bleibt, bis Deine anderen Schritte Ergebnisse zeitigen. Und unbedingt zum Fachanwalt, denn so eine Bugwelle, wie die KM schiebt, ist sonst kaum zu bewältigen.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Sehe ich ähnlich -- klingt alles irgendwie nicht gesund: zum Jugendamt rennen, weil Papa Töchterchen auf den Arm nimmt. Durchsetzen lassen, dass es keinen eigenständigen Kontakt zwischen Vater und Tochter gibt.
Ich beurteile sowas ja imer lieber erst, wenn ich auch beide Seiten der Geschichte kenne. Erfahrungsgemäß fehlt bei diesen "kuriosen" Sachverhalten immer die Hälfte, die Mutter würde das ganz anders beschreiben und erst recht ganz anders vor Gericht schildern. Erst dann werden die Würfel gerollt.
Der Vater ist der Ansicht, dass bei ihm alles in Ordnung ist. Das hieße im Umkehrschluss, dass die Mutter geisteskrank ist. Da sollte man bedenken, dass Selbstreflexion auch nicht immer jedermanns Stärke ist. Zumal die vom Jugendamt augegriffenen Aspekte zumindest Im Kern ihre Berechtigung haben und die jetzt dem Vater vorschwebende Lösung auch nicht der Königsweg sein muss, erst recht nicht für jedes Kind und Alter.

Zitat:
Weiß hier jemand, welche Befähigung man für eine Umgangsbegleitung braucht?
Überhaupt keine. Aber über die hinreichende Qualifiktion der Begleitung urteilt nunmal, wer diese Begleitung auch gefordert hat. Also die Mutter, die dann weiterhin das Kind nicht rausgibt, wenn ihr das vom Vater vorgeschlagene Konzept nicht passt.

Nach gegenwärtigem Stand wird der Vater das Kind also nicht sehen, bis der Beschluss vom Gericht da ist. Diesen Weg scheut er aber offenbar und schimpft lieber weiter über die Uneinsichtigkeit von Mutter und Jugendamt, was er dann auch direkt mal auf alle Jugendämter in Deutschland ummünzt.

Je länger er das Kind nicht sieht, desto mehr gewinnen die Einwänder der Mutter an Substanz.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Er scheut den Gerichtsbeschluss doch überhaupt nicht. Nur, es ist jetzt erstmalig die Situation da, dass sowas angestrebt werden muss.

Außerdem, wieso schreibst Du hier überhaupt, wenn Du immer beide Seiten kennen musst? Die kennt man hier doch nie, oder?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
GW70
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank erstmal an alle (besonders an Wirdwerden, der sich bemüht, objektive Ratschläge zu geben),

Ich habe jetzt einen Termin bei einer Fachanwältin für Familienrecht. Wird spannend zu sehen, wie sie das sieht, ob betreuter Umgang wirklich angeordnet werden darf, nur weil die Mutter ein Problem mit mir hat und mich nicht mehr in ihre Wohnung lassen will und mir eine potentielle Entführung unterstellt. Und das es die Kleine unruhig macht, mich zu sehen....

Eigentlich wollte ich hier ja nur wissen, ob es anderen Usern nicht auch komisch vorkommt, dass die Dame von Jugendamt immer Distanz statt Nähe fordert... Beim Termin, bei dem sich mich "beurteilt" hat, sollte ich meine Tochter ignorieren, ihr nicht mein Geschenk geben, sie nicht anfassen oder mich mit ihr beschäftigen, angeblich muss sie sich ja erst an meine Stimme gewöhnen, am besten, wenn ich nur mit meiner Ex rede (was kaum möglich ist und nicht an mir liegt). Deshalb wieder ein Grund für betreuten Unterhalt, angeblich müssen erst meine Ex und ich miteinander vernünftig umgehen, bevor ich "richtigen" Umgang mit der Kleinen haben darf. Toll, so lange meine Ex sich dann querstellt wird das dann nichts...

Noch eine letzte Frage: Auf Facebook ist ein Foto von mir mit meiner Maus auf dem Arm. (Klar, stolzer Papa. Nur für Freunde sichtbar). Gestern Post von der Anwätin meiner Ex bekommen, ich soll das Foto sofort entfernen, ansonsten Strafe bis EUR 100.000. Unterlassungserklärung und Gebühren in 4-stelliger Höhe... Zusätzlich soll ich den Namen (nur Vornamen) der Kleinen unter Familienmitgliedern entfernen. Kann doch nicht sein, dass man mich zwingt, meine Tochter komplett aus dem Leben zu entfernen, oder ?

Keine Hinweise bitte, dass es dumm war, meine Ex noch auf Facebook als Freundin zu belassen. Das weiss ich mittlerweile selbst.... Wenn ich sie als Freundin entferne, kann die Anwältin dann einen Nachweis verlangen, dass die Fotos auch für Freunde nicht mehr sichtbar sind ? (Sie können es ja dann nicht mehr überprüfen).

Danke und Gruss
Günther

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Außerdem, wieso schreibst Du hier überhaupt, wenn Du immer beide Seiten kennen musst?
Und genau deswegen halte ich mich auch mit Wertungen über außenstehende Personen zurück, die hier nicht zu Wort kommen. Ich halte mich auch damit zurück, den Usern hier nur anhand der eigenen und gewöhnlich subjektiv verzerrten Sichtweise Ratschläge zu erteilen, die dann objektiv gewertet werden müssen. Objektiv kann die Situation tatsächlich so aussehen, dass der vom Vater angedachte Umgnagsplan nicht optimal hinsichtlich des Kindeswohls ist. Die von der JA-Mitarbeiterin angerissenen Überlegungen sind ja nun nicht völlig weltfremd. Ich will hier nicht ausschließen, dass man davon die eine oder andere Stelle im Beschluss wiederfinden wird.
Der Vater ist der Meinung, hier alles richtig zu machen. Und wie viele Menschen haben Selbstreflexion als Stärke?


Zitat:
Auf Facebook ist ein Foto von mir mit meiner Maus auf dem Arm. (Klar, stolzer Papa. Nur für Freunde sichtbar).
Und Sie haben die Erlaubnis der Tochter dazu eingeholt, dieses Foto zu veröffentlichen? Ich befürchte nicht. Da die Tochter keine zwei Jahre alt ist, kommt es sowieso eher auf die Einwilligung der Mutter an. Haben Sie diese eingeholt?

Wenn Sie auf dem Foto die Tochter auf dem Arm halten und Sie das Haus nie mit dem Kind verlassen haben, darf man dann davon ausgehen, dass die Mutter dieses Foto geschossen hat? Haben Sie mit der Mutter als Urheberin einen Linzenzvertrag geschlossen?

Zitat:
Wenn ich sie als Freundin entferne, kann die Anwältin dann einen Nachweis verlangen, dass die Fotos auch für Freunde nicht mehr sichtbar sind ? (Sie können es ja dann nicht mehr überprüfen).
Sie wollen also entgegen der Aufforderung der Urheberin und der Abgebildeten nicht das Foto löschen und darüber einen wahrheitswidrigen Vortrag machen? Nun gut, wenn Sie das für klug halten. Ich bin da anderer Meinung.

Die Aufforderung würde ich keinesfalls ungeprüft unterschreiben, sondern von einem Fachmann prüfen lassen.

Ich gebe zu bedenken, dass Sie sich zur Zeit ohnehin mit der Mutter zoffen und diesen Krieg jetzt bei facebook fortführen. Sie heizen den Streit weiter an, indem Sie völlig verständliche Wünsche der Mutter ignorieren, auf welche diese möglicherweise sogar einen Rechtsanspruch hat.
Wie wertet das Gericht wohl das Löschen einer facebook-Freundschaft hinsichtlich einer gemeinsamen Kommunikationsbasis auf Elternebene? Zu diesem spannenden Thema wird es in anher Zukunft bestimmt noch interessante Urteile geben.

-- Editiert von Hafenlärm am 15.07.2015 01:37

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
GW70
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Nein, das Foto habe ich selbst gemacht. Und nein, ich habe nicht vor, das Foto auf Anweisung der Mutter zu entfernen. Und nein, ich habe auch nicht vor, die Kosten der Anwältin für einen Brief in vierstelliger Höhe bezahlen. Und nein, ich habe auch nicht vor, in Zukunft jeden Verweis auf meine Tochter im Internet zu unterlassen.

Und ausnahmsweise mal ja: Dürfte ich Dich bitten, dass du Dich einfach von mir und meinen Anfragen fernhältst ? Deine Meinung zu meinen Anliegen kenne ich jetzt. Vielen Dank dafür, an weiteren Beurteilungen deinerseits bin ich nicht mehr interessiert.

Danke und Gruss
Günther

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Naja, das ws Häfenlärm gerne schreibt muss man nicht so ersnt nehmen. Aber es gab hier noch schlimmere, wobei da mich mal interessieren würden ob ein bestimmter user endlich eingebuchtet wurde oder ob er sich im Campingurlaub befindet. egal.
Zum Thema:https://www.frag-einen-anwalt.de/Veroeffentlichung-Kinderfoto-im-Internet---f124814.html. Da wird alles erklärt. Von meiner Partnerin der Ex hat sein, oder eines seiner, Profile nicht öffentlich gemacht. Somit können nur bestimmte Leute die Fotos sehen, und schon kann keiner meckern. Denn ob ich die Fotos ausdrucken und bei der nächsten Familienfeier allen zeige, oder diese über das Netz einem erlauchten Kreis von Leuten zeige ist ja schnurzze.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)


Zitat:
Nein, das Foto habe ich selbst gemacht. Und nein, ich habe nicht vor, das Foto auf Anweisung der Mutter zu entfernen. Und nein, ich habe auch nicht vor, die Kosten der Anwältin für einen Brief in vierstelliger Höhe bezahlen. Und nein, ich habe auch nicht vor, in Zukunft jeden Verweis auf meine Tochter im Internet zu unterlassen.


Im Link von Ihr neuer ist ja schon alles gesagt.
Also Foto umgehend entfernen.
Für eine Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten sehe ich aber keine Grundlage.

Im Übrigen solltest du dich auf dein Hauptanliegen (nämlich den geordneten Umgang mit dem Kind) konzentrieren.
Die Mutter versucht hier mit dem Foto einen Nebenkriegsschauplatz zu eröffnen, um davon abzulenken, dass sie in der Umgangsangelegenheit nicht so gute Karten hat. Wenn du da mitmachst, nutzt das primär der Mutter.

Ein kleines Stück muss ich Hafenlärm aber in Schutz nehmen: Die Kommentare und Ratschläge hier basieren auf der Sachverhaltsschilderung des Vaters. Niemand hier kennt die Schilderung der Mutter. Es könnte(!) sein, dass die Ratschläge und Kommentare anders ausfallen würden, wenn man hier im Forum auch die Sicht der Mutter kennen würde. Und das ist das, was Hafenlärm (unter anderem) zum Ausdruck bringen wollte.

@Ihr neuer
Zitat:
Aber es gab hier noch schlimmere, wobei da mich mal interessieren würden ob ein bestimmter user endlich eingebuchtet wurde oder ob er sich im Campingurlaub befindet. egal.

Großartig.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Foto rausnehmen, gegnerische Anwältin nicht bezahlen. Dass das Foto eben nicht nur Freunden zugängig ist, das sieht man doch daran, dass die Ex es hat. Also raus damit, schwäche Deine juristisch gesehen in dem Fall recht starke Position doch nicht durch so Killefitz ab.

Vielleicht noch Ansatzpunkte, die die Argumentation der Frau vom Jugendamt ad absurdum führt: Du besuchst das Kind regelmässig, also kennt es doch Deine Stimme. Außerdem gibt es zwischen Dir und der Mutter nichts zu bereden. Und was zu bereden ist, das würde ja in einer recht angespannten Situation erfolgen, welche sich natürlich auch auf das Kind überträgt. Ist also Blödsinn, was da gefordert wird.

Und angesichts der Entfernung, des Arbeitsplatzes Umgang während der Dienstzeiten zu fordern, gleichzeitig aber drauf zu bestehen, dass eine Verringerung der Arbeitszeit unmöglich ist, wegen des Unterhalts, das ist doch die Quadratur des Kreises. Hier wird also gezielt in Richtung Umgangsverhinderung beraten. Das ist absolut unprofessionell. Keine Ahnung, was die Frau da treibt.

Weitere "Verhandlungsmasse" : Überprüfung der Höhe des Unterhalts (also mal spitz rechnen lassen) und Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts. Beides muss nicht sein, bzw. eine Abänderung muss nicht sein. Aber, es stärkt die Verhandlungsposition.

Und nochmals, Ziel ist, dass das Kind an Deinem Leben teilnimmt, also auch bei Dir übernachtet. Es kennt Dich, in einem Jahr sollte es soweit sein.

Bitte berichte uns, wie die Anwaltsberatung ausgegangen ist. Danke!

wirdwerden

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